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Burnout: Anzeichen erkennen und wieder zu Kräften kommen
25.10.2026 (aktualisiert am 25.10.2026)
balancio.at
Lesedauer: 19 min
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Burnout: Anzeichen erkennen und wieder zu Kräften kommen
25.10.2026 (aktualisiert am 25.10.2026) | balancio.at
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Seit Monaten bist du erschöpft, die Arbeit fühlt sich nur noch schwer an, und Dinge, die dir früher leichtfielen, kosten dich viel Kraft.
Hier erfährst du, welche Anzeichen auf ein Burnout hindeuten und warum eine ärztliche Abklärung wichtig ist, auch um eine Depression nicht zu übersehen. Du liest, was nach heutigem Wissen hilft und wie du in Österreich Krankenstand, Reha und den schrittweisen Wiedereinstieg in den Beruf organisierst. Und du findest Anlaufstellen für dich und für Angehörige.
Ein Burnout zeigt sich vor allem durch drei Anzeichen: tiefe Erschöpfung, wachsenden Abstand zur eigenen Tätigkeit und sinkende Leistungsfähigkeit. Hält dieser Zustand an, solltest du dir Hilfe holen, statt einfach weiter durchzubeißen. Auf Stress mit Erschöpfung zu reagieren, ist zunächst normal. Ein Burnout geht laut dem deutschen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aber über das normale Belastungsempfinden hinaus.
So beschreiben das österreichische Gesundheitsportal und das IQWiG die drei Kernbereiche:
Erschöpfung: Du fühlst dich energielos und ausgelaugt, bist müde, überfordert und niedergeschlagen.
Entfremdung von der Tätigkeit: Die Arbeit oder die Aufgabe zu Hause erlebst du immer mehr als Last. Du stumpfst ab und gehst innerlich auf Abstand.
Verringerte Leistungsfähigkeit: Es fällt dir schwer, dich zu konzentrieren, Entscheidungen zu treffen und dich aufzuraffen.
Dazu können innere Leere und Schlafstörungen kommen, Probleme in Partnerschaft oder Familie können sich verstärken. Auch körperliche Beschwerden wie Schmerzen oder Verdauungsprobleme sind möglich. Diese solltest du ärztlich abklären lassen, damit eine körperliche Ursache nicht übersehen wird.
Burnout betrifft nicht nur den Job. Laut Gesundheitsportal kann es jede Person treffen, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Das IQWiG nennt neben überarbeiteten Angestellten ausdrücklich Hausfrauen und Hausmänner sowie pflegende Angehörige. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt Burnout in ihrer Klassifikation ICD-11 enger, als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz, und führt es als berufsbezogenes Phänomen, nicht als Krankheit.
Frühe Warnzeichen ernst nehmen
Ein Burnout kommt nicht von einem Tag auf den anderen. Als erste Warnzeichen nennt das Gesundheitsportal mehr Überstunden, mehr Fehler und Versäumnisse und in der Folge häufigere Krankenstände. Achte besonders darauf, wenn eigene Bedürfnisse wie Ruhe, Entspannung und Treffen mit Freund:innen immer weniger Platz haben, weil du glaubst, dir dafür keine Zeit nehmen zu können. Ab diesem Punkt rät das Gesundheitsportal schon zu professioneller Hilfe.
Online-Tests zum Burnout-Risiko helfen dir dabei wenig. Laut IQWiG eignen sie sich nicht, um festzustellen, ob du ein Burnout hast. Verlässlicher ist laut IQWiG das Gespräch mit Fachleuten, die eine Diagnose stellen können (siehe „Der erste Schritt“). Hilfreich ist dafür ein ehrlicher Rückblick auf die letzten Wochen: Wie oft warst du erschöpft, wie viel ist von deinem Leben außerhalb der Pflichten geblieben? Wenn dein Umfeld dich auf Veränderungen anspricht, nimm das ebenfalls ernst.
Hohe Belastung allein ist noch kein Burnout. Laut Gesundheitsportal entsteht es erst, wenn der Stress lange anhält und du dich nicht mehr an die Situation anpassen kannst. Wie unterschiedlich Druck erlebt werden kann, zeigt diese Erzählung.
Der persönliche Umgang mit Druck · 2:34 Min.Andreas Ogris erzählt, dass er Druck in seiner Karriere nie als Belastung empfand, sondern als Motivation, weil er wusste, was er kann.
Erlebst du Druck dagegen als Last, die nicht mehr weggeht, ist das kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Warnzeichen, das du ernst nehmen solltest. Woher Burnout kommt und welche Belastungen dabei eine Rolle spielen, erklärt das Glossar unter Burnout und Stress.
Burnout oder Depression? Warum die Unterscheidung zählt
Burnout und Depression sehen sich ähnlich, brauchen aber unterschiedliche Hilfe. Deshalb gehört die Unterscheidung in fachliche Hände. Erschöpfung, Niedergeschlagenheit und geringere Leistungsfähigkeit kommen bei beiden vor.
Burnout erkennen · 0:48 Min.Eine Fachperson erklärt, dass Burnout und depressive Episoden auf den ersten Blick ähnlich aussehen können und dass die Vorgeschichte für die Unterscheidung entscheidend ist.
Laut IQWiG gibt es aber wichtige Unterschiede. Bei einer Depression betreffen die negativen Gedanken und Gefühle alle Lebensbereiche, nicht nur bestimmte Anforderungen wie die Arbeit. Typisch für eine Depression, aber nicht für ein Burnout sind:
Die Unterscheidung hat praktische Folgen. Wer „nur“ durch starke Belastung erschöpft ist, kann sich laut IQWiG durch einen längeren Urlaub oder eine berufliche Auszeit erholen. Bei einer Depression kann so eine Auszeit dagegen zu noch mehr Problemen führen. Dann braucht es andere Hilfe, etwa Psychotherapie oder Medikamente. Fühlt sich auch ein Urlaub nicht wie Erholung an, sprich das bei deiner Ärztin oder deinem Arzt an.
Beides kann auch zusammenkommen. Burnout kann das Risiko für eine Depression erhöhen, und laut Gesundheitsportal kann sie schon im Verlauf eines Burnouts auftreten. Als mögliche Folgen nennt das Portal auch übermäßigen Alkoholkonsum, Abhängigkeit von Medikamenten, Angststörungen und körperliche Beschwerden wie Tinnitus. Mehr über Anzeichen und Behandlung findest du im Glossar unter Depression.
Wenn es nicht warten kann: Hast du Gedanken, dir das Leben zu nehmen, oder fühlst du dich ausweglos, warte nicht auf einen Termin. Die Telefonseelsorge ist unter 142 täglich rund um die Uhr erreichbar, auch per E-Mail und Chat. Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147, anonym und rund um die Uhr. Im Notfall ruf die Rettung unter 144. Das Gesundheitsportal listet außerdem die Krisendienste der Bundesländer auf.
Der erste Schritt: ärztlich abklären lassen
Die erste Anlaufstelle kann deine Hausärztin oder dein Hausarzt sein. Dort klärst du, was hinter der Erschöpfung steckt, und bekommst Hinweise auf passende weitere Hilfe. Erschöpfung und Müdigkeit können laut IQWiG viele Ursachen haben, neben psychischen Erkrankungen auch körperliche Erkrankungen oder bestimmte Medikamente.
So läuft die Abklärung laut Gesundheitsportal meist ab:
Gespräch über die Krankengeschichte: Die Ärztin oder der Arzt fragt, welche Beschwerden du hast und wann sie begonnen haben.
Fragebögen: Sie können bei der Einschätzung helfen. Weil es keine einheitliche Definition von Burnout gibt, ist laut IQWiG aber unklar, was sie genau messen.
Körperliche Untersuchung: Je nach Beschwerden folgen weitere Untersuchungen.
Bereite dich auf den Termin vor. Schreib auf, welche Beschwerden du hast, seit wann, und welche Medikamente du nimmst. So geht im Gespräch nichts verloren.
Ärzt:innen stellen Burnout laut Gesundheitsportal meist als Nebendiagnose. Die Hauptdiagnose kann eine gleichzeitig bestehende psychische Erkrankung sein, etwa eine Depression. In die Diagnose können auch Psychotherapeut:innen oder Klinische Psycholog:innen eingebunden sein.
Ärzt:innen mit Weiterbildung in psychotherapeutischer Medizin,
Psychotherapeut:innen,
Klinische Psycholog:innen,
in akuten Fällen eine Spitalsambulanz für Psychiatrie.
Notwendige und zweckmäßige Diagnose- und Therapiemaßnahmen übernimmt laut Gesundheitsportal deine Krankenversicherung, du brauchst dafür deine e-card. Bei manchen Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Was genau, erfährst du bei deinem Sozialversicherungsträger. Für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung gelten eigene Wege, siehe weiter unten.
Was gegen Burnout hilft und wie gut es belegt ist
Eine einheitliche, verbindliche Behandlung gibt es bei Burnout nicht, mehrere Ansätze gelten aber als hilfreich. So beschreibt es das Gesundheitsportal. Die Behandlung richtet sich deshalb nach deiner Situation und danach, ob weitere Erkrankungen dazukommen.
Als hilfreich nennt das Gesundheitsportal:
Entlastung: Faktoren, die Stress verursachen, verringern, zum Beispiel in der Arbeit.
Entspannung und Stressbewältigung: Methoden dafür lernen und regelmäßig anwenden.
Bewegung: gesunde Bewegung in den Alltag einbauen.
Muster hinterfragen: eigenes Perfektionsdenken und gewohnte Verhaltensmuster überprüfen.
Bei Problemen am Arbeitsplatz können manchmal schon Änderungen im betrieblichen Umfeld helfen. Bist du bei der Pflege eines Angehörigen überfordert, kann mehr Unterstützung im Alltag entlasten. Ärzt:innen können bei Bedarf Medikamente gegen einzelne Beschwerden verschreiben, etwa gegen Schlaflosigkeit. Liegt eine Depression vor, richtet sich die Behandlung nach ihr. Was du bei Medikamenten beachten solltest, liest du im Magazinartikel „Psychopharmaka einnehmen: Was du wissen solltest“.
Was Studien bisher zeigen
Die Studienlage zu Burnout-Behandlungen ist noch lückenhaft. Eine Übersichtsarbeit von Forscherinnen des Universitätsklinikums Ulm (Kern u. a. 2024) hat zehn systematische Reviews und Metaanalysen ausgewertet. Wirkungen auf Burnout-Beschwerden zeigten sich vor allem für Achtsamkeitstraining, für kognitive Verhaltenstherapie, für die Akzeptanz- und Commitment-Therapie und für die Rational-Emotive-Therapie.
Die Ergebnisse haben Grenzen. Die Ansätze lindern laut den Autorinnen vor allem kurzfristig die Beschwerden. Ob sie Denk- und Verhaltensmuster auch langfristig verändern, ist noch offen. Achtsamkeitstraining zeigte in einer Metaanalyse nur mäßige Effekte, ein weiteres Review fand uneinheitliche Ergebnisse. Viele Studien untersuchten bestimmte Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Ärzt:innen und Lehrkräfte.
Auch die Arbeit selbst gehört in den Blick. Weil Burnout nach der Definition, mit der die Studien arbeiten, vor allem durch Arbeitsbedingungen ausgelöst wird, sehen die Autorinnen auch Arbeitgeber:innen gefordert. Frag deshalb in der Behandlung auch danach, was sich an deinen Arbeitsbedingungen ändern lässt, nicht nur an deinem Umgang damit.
Was passt wann?
Du bist „nur“ erschöpft, ohne Zeichen einer Depression: Ein längerer Urlaub oder eine Auszeit kann laut IQWiG zur Erholung reichen.
Die Belastung kommt aus der Arbeit: Änderungen im Betrieb können laut IQWiG manchmal schon helfen, siehe „Das Gespräch im Betrieb“.
Du pflegst Angehörige: Mehr Unterstützung im Alltag entlastet laut Gesundheitsportal.
Eine Depression oder Angststörung ist dazugekommen: Dann braucht es laut IQWiG andere Hilfe, etwa Psychotherapie oder Medikamente, keine Auszeit allein.
Was du im Alltag selbst tun kannst
Sicher vorbeugen kannst du einem Burnout nicht, du kannst das Risiko aber senken. Diese Schritte empfiehlt das Gesundheitsportal für den Alltag:
„Nein“ sagen, wenn eine Aufgabe nicht machbar ist,
Arbeit, Pflege von Angehörigen und Freizeit klar trennen,
den Tag realistisch planen und Prioritäten setzen,
Nein zu sagen und sich feste freie Zeiten zu halten, muss man oft erst üben:
Ein getriebener Charakter und Stress · 1:53 Min.Gery Seidl erzählt, wie er erst Nein sagen lernen musste und sich heute täglich freie Stunden für Bewegung und Spaziergänge mit dem Hund nimmt.
Auch bewusst eine Pause zu wählen, kann ein solcher Schritt sein:
Pause oder Ruhestand · 3:32 Min.Andrea Händler erzählt, wie sie müde wurde, nur noch die Zeit auf der Bühne genoss und sich bewusst für eine Pause entschied, als alles gut lief.
Fang mit einem Punkt an, der sich diese Woche umsetzen lässt. Wenn du schon sehr erschöpft bist, ersetzen solche Schritte keine fachliche Hilfe.
Krisen meistern - so könnte es gehen · 4:24 Min.Monica Weinzettl erzählt, wie sie mit der Überforderung durch Krisen umgeht: sich auf das eigene Umfeld konzentrieren, mit den Händen etwas entstehen lassen und anderen Komplimente machen.
Psychotherapie und Klinische Psychologie: wann sie helfen
Psychotherapie ist laut der Übersichtsarbeit aus Ulm vor allem früh sinnvoll, bevor sich aus dem Burnout eine Depression entwickelt. Sie kann dich laut Gesundheitsportal dabei unterstützen, mit der Situation umzugehen und die seelische Belastung zu verringern. Warte deshalb nicht, bis es dir sehr schlecht geht. Ist eine Depression schon da, braucht es laut IQWiG ohnehin andere Hilfe als eine Auszeit, etwa Psychotherapie oder Medikamente. Als bewährt nennt das Gesundheitsportal die Akzeptanz- und Commitment-Therapie aus der Verhaltenstherapie. Dabei lernst du, achtsam und mit Selbstmitgefühl mit deinen Problemen umzugehen und dich neu im Leben zu orientieren.
Burnout in der Psychotherapie · 0:46 Min.Eine Fachperson erklärt, dass es in der Psychotherapie bei Burnout vor allem darum geht, Selbstfürsorge, Abgrenzung und Achtsamkeit mit sich selbst zu stärken.
Auch Klinische Psycholog:innen behandeln psychische Belastungen und Erkrankungen. Laut Gesundheitsportal begleiten sie unter anderem bei starkem Stress, bei Belastungs- und Anpassungsstörungen und bei Depressionen. Fachleute aus Gesundheitspsychologie und Klinischer Psychologie können dir laut Gesundheitsportal auch helfen, Entlastung, Entspannung und neue Verhaltensmuster umzusetzen.
So kommst du zu einem Platz:
Klinisch-psychologische Behandlung auf Kassenkosten: Seit 2026 ist sie bei der ÖGK eine Sachleistung. Organisiert wird das über die bundesweite Servicestelle psyhelp unter 0800 10 02 03.
Psychotherapie: Wie du einen Kassenplatz oder einen Zuschuss bekommst, erklärt der Magazinartikel „Psychotherapie beginnen: So findest du einen Platz“.
Über fit2work: Wenn sich in der Beratung ein Bedarf zeigt und die Krankenversicherung nicht rechtzeitig eine passende kostenlose Behandlung bieten kann, ist dort auch eine kostenfreie klinisch-psychologische Behandlung möglich.
Prüfe vor dem ersten Termin, ob die Person in der öffentlichen Berufsliste steht. Klinische Psycholog:innen dürfen nur nach Eintragung in die Liste des Gesundheitsministeriums arbeiten. Die Suche findest du auf oesterreich.gv.at unter „Psychosoziale Gesundheit“.
Krankenstand bei Burnout: deine Rechte und Pflichten
Ob du arbeitsunfähig bist, entscheidet deine Ärztin oder dein Arzt. Krank zu sein bedeutet laut ÖGK nicht automatisch, dass du nicht arbeiten kannst, die Arbeitsunfähigkeit hängt auch von deinem Beruf ab. Bist du krankgeschrieben, gelten einige Regeln. Die Regeln in diesem und den nächsten Abschnitten gelten für Arbeitnehmer:innen. Bist du selbstständig oder verbeamtet, frag bei deinem Versicherungsträger (SVS, BVAEB) nach.
Deine Pflichten:
Sofort melden: Informiere dein:e Arbeitgeber:in unverzüglich, meist reicht ein Anruf zu Arbeitsbeginn oder davor. Beziehst du Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, meldest du dich beim AMS.
Bestätigung bringen: Dein Betrieb darf eine Krankenstandsbestätigung verlangen, auch für einen einzigen Tag und nach angemessener Zeit wiederholt.
Wahlarzt-Krankmeldung selbst einreichen: Schreibt dich eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt krank, musst du die Bestätigung laut ÖGK selbst an die ÖGK schicken. Sie gilt erst, wenn die ÖGK sie anerkannt hat.
Anordnungen befolgen: Halte dich an die ärztlichen Anordnungen und an die Ausgehzeiten auf der Krankmeldung. Die ÖGK kann das mit Hausbesuchen überprüfen.
Ortswechsel melden: Willst du deinen Aufenthaltsort in Österreich ändern, teil der ÖGK vorher die Adresse mit. Für einen Aufenthalt im Ausland brauchst du vorher ihre Zustimmung.
Meldest du dich nicht rechtzeitig oder bringst du keine Bestätigung, verlierst du laut Arbeiterkammer für diese Zeit deinen Anspruch auf Entgelt.
Deine Rechte:
Die Diagnose ist Privatsache: In der Bestätigung steht zwar die Ursache, gemeint ist aber nur, ob du krank bist oder einen Unfall hattest. Woran du leidest, musst du laut Arbeiterkammer nicht offenlegen.
Erlaubt ist, was die Genesung nicht verzögert: Im Krankenstand darfst du nichts tun, was das Gesundwerden verzögert. Bei Depressionen kann Spazierengehen aber Teil der Behandlung sein, so die Arbeiterkammer. Was in deinem Fall gilt, entscheidet im Zweifel deine Ärztin oder dein Arzt. Frag am besten gleich bei der Krankschreibung nach.
Weiter Geld: Zuerst zahlt dein Betrieb das Entgelt weiter, erst voll, dann zur Hälfte. Wie lange, hängt davon ab, wie lange du schon dort arbeitest. Während der halben Entgeltfortzahlung bekommst du laut Arbeiterkammer zusätzlich das halbe Krankengeld, danach das volle Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Ein Krankenstand schützt nicht vor einer Kündigung. Laut Arbeiterkammer kannst du auch im Krankenstand gekündigt werden, mit den üblichen Fristen und Terminen. Das Entgelt für den Krankenstand muss der Betrieb laut Arbeiterkammer aber auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus weiterzahlen, solange dein Anspruch darauf besteht. Eine Kündigung lässt sich aus bestimmten Gründen bei Gericht anfechten, die Fristen sind aber sehr kurz. Wende dich in diesem Fall sofort an deine Arbeiterkammer.
Wenn der Krankenstand lange dauert
Krankengeld gibt es nicht unbegrenzt. Wie lange, hängt laut Arbeiterkammer unter anderem davon ab, wie lange du davor versichert warst. Bevor es endet, muss dich die ÖGK informieren.
Bist du dann weiter krank, kannst du bei der Pensionsversicherung eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragen, laut Arbeiterkammer am besten schon, bevor das Krankengeld endet. Bist du ab 1. Jänner 1964 geboren, wird zuerst geprüft, ob Rehabilitationsgeld zusteht. Das bekommst du laut ÖGK, wenn die Pensionsversicherung feststellt, dass du voraussichtlich mindestens sechs Monate, aber nicht dauerhaft invalid oder berufsunfähig bist, und wenn eine berufliche Rehabilitation (zum Beispiel eine Umschulung) nicht zweckmäßig oder zumutbar ist. Die ÖGK zahlt dann das Rehabilitationsgeld und begleitet dich im Case Management. Dabei erstellt eine Betreuerin oder ein Betreuer mit dir einen Versorgungsplan mit dem Ziel, dass du wieder arbeiten kannst.
Während die Pensionsversicherung prüft, bist du laut Arbeiterkammer finanziell abgesichert, wenn du rechtzeitig die passenden Anträge stellst (zum Beispiel Pensionsvorschuss beim AMS). Auch deshalb lohnt die Beratung bei der Arbeiterkammer, bevor du solche Schritte setzt.
Reha bei Burnout: So kommst du zu einem Platz
Eine Rehabilitation kann laut Gesundheitsportal auch bei Burnout sinnvoll sein. Medizinische Reha der Pensionsversicherung gibt es laut Sozialministerium auch für psychiatrische Erkrankungen. Ihr Ziel ist, dich im Berufsleben zu halten oder bei der Rückkehr in den Beruf zu unterstützen.
Damit eine Reha bewilligt wird, müssen laut Sozialministerium drei Dinge zusammenpassen: Du brauchst sie (Reha-Bedürftigkeit), du kannst daran teilnehmen (Reha-Fähigkeit), und es ist ein Erfolg zu erwarten (Reha-Prognose). Ob das auf dich zutrifft, hängt von der Diagnose und deinem Zustand ab.
So läuft der Antrag laut Pensionsversicherung (PV) ab:
Mit der Ärztin oder dem Arzt besprechen: Klärt gemeinsam, ob eine ambulante oder eine stationäre Reha besser passt.
Antrag ausfüllen lassen: Deine behandelnde Ärztin oder dein behandelnder Arzt begründet die Reha medizinisch, füllt den Antrag vollständig aus und unterschreibt ihn. Bei akuten Erkrankungen können das auch Spitalsärzt:innen tun.
Einreichen: Du schickst den Antrag an die Landesstelle der PV, die für deinen Wohnort zuständig ist.
Entscheidung abwarten: Die PV prüft Notwendigkeit und Dringlichkeit und teilt dir die Entscheidung schriftlich mit. Warte diese Verständigung unbedingt ab.
Termin bestätigen: Die Einrichtung schickt dir einen Termin. Melde dich innerhalb der Frist im Schreiben, sonst geht die PV davon aus, dass du keinen Bedarf mehr hast.
Stationär oder ambulant?
Stationäre Reha: Du verbringst mehrere Wochen durchgehend in einem Reha-Zentrum. Die PV nennt das sinnvoll, wenn du laufend medizinisch überwacht werden musst und eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Du zahlst einen einkommensabhängigen Betrag pro Tag dazu, bei sehr geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich.
Ambulante Reha: Du machst die Therapien tagsüber in der Nähe deines Wohnorts oder Arbeitsplatzes und bleibst in deinem gewohnten Umfeld. Laut PV bekommst du schneller einen Termin und mehr Therapieminuten, und du zahlst nichts dazu.
Welche Einrichtung du bekommst, entscheidet die PV nach deiner Diagnose. Deinen Wunsch berücksichtigt sie nach Möglichkeit. Einrichtungen in ganz Österreich findest du im Rehabilitationskompass des Gesundheitsministeriums. Bist du schon länger im Krankenstand, kann dir während der Reha Übergangsgeld statt Krankengeld zustehen. Dafür brauchst du einen eigenen Antrag, frag bei der PV nach.
Nach der Reha soll laut Gesundheitsportal die Rückkehr in den Alltag geplant werden. Sprich das Thema schon während des Aufenthalts an.
Zurück in den Beruf: Wiedereingliederungsteilzeit und fit2work
Nach einem langen Krankenstand kannst du unter bestimmten Bedingungen schrittweise zurückkehren, statt sofort wieder voll zu arbeiten. Das geht mit der Wiedereingliederungsteilzeit, während die ÖGK zusätzlich Wiedereingliederungsgeld zahlt. Die ÖGK nennt psychische Erkrankungen ausdrücklich als Beispiel. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht, du musst sie mit deinem Betrieb vereinbaren.
Die Voraussetzungen
Diese Bedingungen nennen das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (§ 13a AVRAG) und die ÖGK:
Dein Krankenstand hat mindestens sechs Wochen ohne Unterbrechung gedauert.
Dein Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens drei Monaten ununterbrochen.
Die Wiedereingliederungsteilzeit beginnt spätestens einen Monat nach dem Ende des Krankenstands.
Deine Arbeitszeit sinkt um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte. Sie muss aber mindestens zwölf Wochenstunden betragen, und dein Entgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Du bist wieder arbeitsfähig und hast dafür eine ärztliche Bestätigung. Die Wiedereingliederungsteilzeit ist laut Arbeiterkammer kein Teilkrankenstand.
Du hast eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Betrieb und einen Wiedereingliederungsplan.
Du und dein:e Arbeitgeber:in habt euch bei fit2work beraten lassen, oder die Arbeitsmedizin im Betrieb stimmt zu.
Du beziehst kein Rehabilitationsgeld und keine Eigenpension. Ein zweites Wiedereingliederungsgeld gibt es laut ÖGK erst wieder nach einer Wartezeit nach dem Ende des ersten.
Vereinbaren lässt sich die Teilzeit für einen bis sechs Monate. Ist es arbeitsmedizinisch weiter sinnvoll, könnt ihr sie einmal um einen bis drei Monate verlängern.
Schritt für Schritt
Mit dem Betrieb sprechen: Frag früh, ob eine Wiedereingliederungsteilzeit möglich ist. Die ÖGK rät, rechtzeitig zu reden, weil Vereinbarung und Plan die Grundlage für alles Weitere sind.
Arbeitsmedizinisch abklären: Das übernimmt eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner im Betrieb oder fit2work.
Plan und Vereinbarung erstellen: Gemeinsam legt ihr Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit fest. Gibt es einen Betriebsrat, muss er dabei sein.
Wiedereingliederungsgeld beantragen: Schick Plan, Vereinbarung und ärztliche Unterlagen per Post oder Kontaktformular an die ÖGK. Die ÖGK bittet, das mindestens zehn Werktage vor dem geplanten Beginn zu tun.
Bewilligung abwarten: Die Teilzeit beginnt frühestens am Tag, nachdem dir die Bewilligung zugestellt wurde.
Während der Teilzeit darf dein:e Arbeitgeber:in keine Mehrarbeit anordnen und die vereinbarte Lage der Arbeitszeit nicht einseitig ändern. Überschreitest du die vereinbarte Arbeitszeit um mehr als zehn Prozent, wird das Wiedereingliederungsgeld laut ÖGK entzogen. Geht es dir früher gut, kannst du schriftlich verlangen, wieder voll zu arbeiten, wenn die Teilzeit arbeitsmedizinisch nicht mehr nötig ist. Die Rückkehr ist frühestens drei Wochen nach dieser Mitteilung möglich. Wirst du gekündigt, weil du die Teilzeit willst oder nutzt, kannst du laut Arbeiterkammer die Kündigung vor Gericht anfechten.
fit2work: kostenlose Beratung rund um Arbeit und Gesundheit
fit2work ist ein öffentliches Beratungsprogramm, über das das Sozialministerium und oesterreich.gv.at informieren. Es richtet sich an Menschen, die oft oder lange im Krankenstand sind, die mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung leben oder fürchten, aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos und steht allen Personen im erwerbsfähigen Alter offen.
Je nach Bedarf reicht das Angebot von einer Erstberatung über eine arbeitsmedizinische oder arbeitspsychologische Abklärung bis zu einem Case Management mit einem Maßnahmenplan. fit2work hilft auch bei der Wiedereingliederungsteilzeit und beim Kontakt zu anderen Stellen. Die kostenlose Serviceline erreichst du österreichweit unter 0800 500 118.
Das Gespräch im Betrieb
Für das Gespräch im Betrieb hilft es, vorher zu überlegen, was dir den Wiedereinstieg erleichtert. Deine Diagnose musst du dabei laut Arbeiterkammer nicht nennen. Das Gesundheitsportal zählt betriebliche Maßnahmen auf, die vor Burnout schützen sollen, etwa:
Entgegenkommen bei den Arbeitszeiten,
klare Abgrenzung von Aufgabenbereichen,
regelmäßige Pausen und Urlaub als Selbstverständlichkeit,
klare Regeln zur digitalen Erreichbarkeit,
eine Ansprechstelle im Betrieb, zum Beispiel in der Arbeitspsychologie.
Arbeitgeber:innen müssen in Österreich bei der Evaluierung der Arbeitsplätze auch psychische Belastungen erheben und Maßnahmen dagegen festlegen. So fasst das Gesundheitsportal die Pflicht aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zusammen. Gibt es einen Betriebsrat, kannst du ihn ebenfalls um Unterstützung bitten.
Wenn jemand in deinem Umfeld ausbrennt
Als Angehörige:r oder Freund:in hilfst du am ehesten, wenn du informiert bist und auf dich selbst achtest. Laut Gesundheitsportal können sich Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen manchmal sprachlos oder hilflos fühlen. Gefühle wie Angst, Traurigkeit, Schuld oder Wut sind dabei normal.
Diese Schritte nennt das Gesundheitsportal:
Informieren: Wer Anzeichen und Verlauf kennt, kann sie besser einordnen und gezielter unterstützen.
Darüber reden: Ein Gespräch mit einer Vertrauensperson entlastet. Auch eine Beratung oder der Austausch mit anderen Angehörigen hilft, einzuschätzen, wie viel Unterstützung nötig ist.
Auf dich selbst achten: Geht es dir selbst schlecht, kannst du andere nicht gut unterstützen. Du riskierst sonst selbst ein Burnout.
Verständnis und Grenzen: Zuhören und Mitgefühl helfen der betroffenen Person, sich verstanden zu fühlen. Grenzen zu setzen ist trotzdem erlaubt und oft hilfreich.
Sprich die Person ruhig auf die Veränderungen an, die du bemerkst, und ermutige sie, sich ärztlich abklären zu lassen. Beratung für Angehörige bietet in Österreich der Verein HPE (Hilfe für Angehörige psychisch Erkrankter). Pflegst du selbst einen Menschen, gehörst du laut IQWiG auch zu den Menschen, die ein Burnout treffen kann. Hol dir rechtzeitig Entlastung.
Spricht die Person von Suizid oder ist sie in akuter Gefahr, ruf die Rettung unter 144, bei akuter Gefahr für die Sicherheit auch die Polizei unter 133. Für dich selbst ist die Telefonseelsorge unter 142 da.
Was jetzt tun?
In der Krise: Ruf die Telefonseelsorge unter 142 an (rund um die Uhr), als Kind oder Jugendliche:r Rat auf Draht unter 147, im Notfall die Rettung unter 144.
Abklären lassen: Vereinbare einen Termin bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt und notiere vorher deine Beschwerden, seit wann sie bestehen und welche Medikamente du nimmst.
Psychologische Hilfe suchen: Für einen Kassenplatz in klinisch-psychologischer Behandlung ruf psyhelp unter 0800 10 02 03 an. Für Psychotherapie hilft der Artikel „Psychotherapie beginnen: So findest du einen Platz“.
Beraten lassen: Bei Problemen in der Arbeit oder vor dem Wiedereinstieg berät fit2work kostenlos und vertraulich unter 0800 500 118. Vereinbare vorab telefonisch einen Termin. Bei Fragen zu Kündigung und Krankenstand hilft deine Arbeiterkammer.
Rückkehr planen: Sprich vor dem Ende eines langen Krankenstands mit deinem Betrieb über eine Wiedereingliederungsteilzeit und reiche die Unterlagen rechtzeitig bei der ÖGK ein.
Als Angehörige:r: Informiere dich beim Verein HPE und achte auch auf deine eigenen Grenzen.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
Seit Monaten bist du erschöpft, die Arbeit fühlt sich nur noch schwer an, und Dinge, die dir früher leichtfielen, kosten dich viel Kraft.
Hier erfährst du, welche Anzeichen auf ein Burnout hindeuten und warum eine ärztliche Abklärung wichtig ist, auch um eine Depression nicht zu übersehen. Du liest, was nach heutigem Wissen hilft und wie du in Österreich Krankenstand, Reha und den schrittweisen Wiedereinstieg in den Beruf organisierst. Und du findest Anlaufstellen für dich und für Angehörige.
Ein Burnout zeigt sich vor allem durch drei Anzeichen: tiefe Erschöpfung, wachsenden Abstand zur eigenen Tätigkeit und sinkende Leistungsfähigkeit. Hält dieser Zustand an, solltest du dir Hilfe holen, statt einfach weiter durchzubeißen. Auf Stress mit Erschöpfung zu reagieren, ist zunächst normal. Ein Burnout geht laut dem deutschen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aber über das normale Belastungsempfinden hinaus.
So beschreiben das österreichische Gesundheitsportal und das IQWiG die drei Kernbereiche:
Erschöpfung: Du fühlst dich energielos und ausgelaugt, bist müde, überfordert und niedergeschlagen.
Entfremdung von der Tätigkeit: Die Arbeit oder die Aufgabe zu Hause erlebst du immer mehr als Last. Du stumpfst ab und gehst innerlich auf Abstand.
Verringerte Leistungsfähigkeit: Es fällt dir schwer, dich zu konzentrieren, Entscheidungen zu treffen und dich aufzuraffen.
Dazu können innere Leere und Schlafstörungen kommen, Probleme in Partnerschaft oder Familie können sich verstärken. Auch körperliche Beschwerden wie Schmerzen oder Verdauungsprobleme sind möglich. Diese solltest du ärztlich abklären lassen, damit eine körperliche Ursache nicht übersehen wird.
Burnout betrifft nicht nur den Job. Laut Gesundheitsportal kann es jede Person treffen, am Arbeitsplatz oder zu Hause. Das IQWiG nennt neben überarbeiteten Angestellten ausdrücklich Hausfrauen und Hausmänner sowie pflegende Angehörige. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt Burnout in ihrer Klassifikation ICD-11 enger, als Folge von chronischem Stress am Arbeitsplatz, und führt es als berufsbezogenes Phänomen, nicht als Krankheit.
Frühe Warnzeichen ernst nehmen
Ein Burnout kommt nicht von einem Tag auf den anderen. Als erste Warnzeichen nennt das Gesundheitsportal mehr Überstunden, mehr Fehler und Versäumnisse und in der Folge häufigere Krankenstände. Achte besonders darauf, wenn eigene Bedürfnisse wie Ruhe, Entspannung und Treffen mit Freund:innen immer weniger Platz haben, weil du glaubst, dir dafür keine Zeit nehmen zu können. Ab diesem Punkt rät das Gesundheitsportal schon zu professioneller Hilfe.
Online-Tests zum Burnout-Risiko helfen dir dabei wenig. Laut IQWiG eignen sie sich nicht, um festzustellen, ob du ein Burnout hast. Verlässlicher ist laut IQWiG das Gespräch mit Fachleuten, die eine Diagnose stellen können (siehe „Der erste Schritt“). Hilfreich ist dafür ein ehrlicher Rückblick auf die letzten Wochen: Wie oft warst du erschöpft, wie viel ist von deinem Leben außerhalb der Pflichten geblieben? Wenn dein Umfeld dich auf Veränderungen anspricht, nimm das ebenfalls ernst.
Hohe Belastung allein ist noch kein Burnout. Laut Gesundheitsportal entsteht es erst, wenn der Stress lange anhält und du dich nicht mehr an die Situation anpassen kannst. Wie unterschiedlich Druck erlebt werden kann, zeigt diese Erzählung.
Der persönliche Umgang mit Druck · 2:34 Min.Andreas Ogris erzählt, dass er Druck in seiner Karriere nie als Belastung empfand, sondern als Motivation, weil er wusste, was er kann.
Erlebst du Druck dagegen als Last, die nicht mehr weggeht, ist das kein Zeichen von Schwäche, sondern ein Warnzeichen, das du ernst nehmen solltest. Woher Burnout kommt und welche Belastungen dabei eine Rolle spielen, erklärt das Glossar unter Burnout und Stress.
Burnout oder Depression? Warum die Unterscheidung zählt
Burnout und Depression sehen sich ähnlich, brauchen aber unterschiedliche Hilfe. Deshalb gehört die Unterscheidung in fachliche Hände. Erschöpfung, Niedergeschlagenheit und geringere Leistungsfähigkeit kommen bei beiden vor.
Burnout erkennen · 0:48 Min.Eine Fachperson erklärt, dass Burnout und depressive Episoden auf den ersten Blick ähnlich aussehen können und dass die Vorgeschichte für die Unterscheidung entscheidend ist.
Laut IQWiG gibt es aber wichtige Unterschiede. Bei einer Depression betreffen die negativen Gedanken und Gefühle alle Lebensbereiche, nicht nur bestimmte Anforderungen wie die Arbeit. Typisch für eine Depression, aber nicht für ein Burnout sind:
Die Unterscheidung hat praktische Folgen. Wer „nur“ durch starke Belastung erschöpft ist, kann sich laut IQWiG durch einen längeren Urlaub oder eine berufliche Auszeit erholen. Bei einer Depression kann so eine Auszeit dagegen zu noch mehr Problemen führen. Dann braucht es andere Hilfe, etwa Psychotherapie oder Medikamente. Fühlt sich auch ein Urlaub nicht wie Erholung an, sprich das bei deiner Ärztin oder deinem Arzt an.
Beides kann auch zusammenkommen. Burnout kann das Risiko für eine Depression erhöhen, und laut Gesundheitsportal kann sie schon im Verlauf eines Burnouts auftreten. Als mögliche Folgen nennt das Portal auch übermäßigen Alkoholkonsum, Abhängigkeit von Medikamenten, Angststörungen und körperliche Beschwerden wie Tinnitus. Mehr über Anzeichen und Behandlung findest du im Glossar unter Depression.
Wenn es nicht warten kann: Hast du Gedanken, dir das Leben zu nehmen, oder fühlst du dich ausweglos, warte nicht auf einen Termin. Die Telefonseelsorge ist unter 142 täglich rund um die Uhr erreichbar, auch per E-Mail und Chat. Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147, anonym und rund um die Uhr. Im Notfall ruf die Rettung unter 144. Das Gesundheitsportal listet außerdem die Krisendienste der Bundesländer auf.
Der erste Schritt: ärztlich abklären lassen
Die erste Anlaufstelle kann deine Hausärztin oder dein Hausarzt sein. Dort klärst du, was hinter der Erschöpfung steckt, und bekommst Hinweise auf passende weitere Hilfe. Erschöpfung und Müdigkeit können laut IQWiG viele Ursachen haben, neben psychischen Erkrankungen auch körperliche Erkrankungen oder bestimmte Medikamente.
So läuft die Abklärung laut Gesundheitsportal meist ab:
Gespräch über die Krankengeschichte: Die Ärztin oder der Arzt fragt, welche Beschwerden du hast und wann sie begonnen haben.
Fragebögen: Sie können bei der Einschätzung helfen. Weil es keine einheitliche Definition von Burnout gibt, ist laut IQWiG aber unklar, was sie genau messen.
Körperliche Untersuchung: Je nach Beschwerden folgen weitere Untersuchungen.
Bereite dich auf den Termin vor. Schreib auf, welche Beschwerden du hast, seit wann, und welche Medikamente du nimmst. So geht im Gespräch nichts verloren.
Ärzt:innen stellen Burnout laut Gesundheitsportal meist als Nebendiagnose. Die Hauptdiagnose kann eine gleichzeitig bestehende psychische Erkrankung sein, etwa eine Depression. In die Diagnose können auch Psychotherapeut:innen oder Klinische Psycholog:innen eingebunden sein.
Ärzt:innen mit Weiterbildung in psychotherapeutischer Medizin,
Psychotherapeut:innen,
Klinische Psycholog:innen,
in akuten Fällen eine Spitalsambulanz für Psychiatrie.
Notwendige und zweckmäßige Diagnose- und Therapiemaßnahmen übernimmt laut Gesundheitsportal deine Krankenversicherung, du brauchst dafür deine e-card. Bei manchen Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Was genau, erfährst du bei deinem Sozialversicherungsträger. Für Psychotherapie und klinisch-psychologische Behandlung gelten eigene Wege, siehe weiter unten.
Was gegen Burnout hilft und wie gut es belegt ist
Eine einheitliche, verbindliche Behandlung gibt es bei Burnout nicht, mehrere Ansätze gelten aber als hilfreich. So beschreibt es das Gesundheitsportal. Die Behandlung richtet sich deshalb nach deiner Situation und danach, ob weitere Erkrankungen dazukommen.
Als hilfreich nennt das Gesundheitsportal:
Entlastung: Faktoren, die Stress verursachen, verringern, zum Beispiel in der Arbeit.
Entspannung und Stressbewältigung: Methoden dafür lernen und regelmäßig anwenden.
Bewegung: gesunde Bewegung in den Alltag einbauen.
Muster hinterfragen: eigenes Perfektionsdenken und gewohnte Verhaltensmuster überprüfen.
Bei Problemen am Arbeitsplatz können manchmal schon Änderungen im betrieblichen Umfeld helfen. Bist du bei der Pflege eines Angehörigen überfordert, kann mehr Unterstützung im Alltag entlasten. Ärzt:innen können bei Bedarf Medikamente gegen einzelne Beschwerden verschreiben, etwa gegen Schlaflosigkeit. Liegt eine Depression vor, richtet sich die Behandlung nach ihr. Was du bei Medikamenten beachten solltest, liest du im Magazinartikel „Psychopharmaka einnehmen: Was du wissen solltest“.
Was Studien bisher zeigen
Die Studienlage zu Burnout-Behandlungen ist noch lückenhaft. Eine Übersichtsarbeit von Forscherinnen des Universitätsklinikums Ulm (Kern u. a. 2024) hat zehn systematische Reviews und Metaanalysen ausgewertet. Wirkungen auf Burnout-Beschwerden zeigten sich vor allem für Achtsamkeitstraining, für kognitive Verhaltenstherapie, für die Akzeptanz- und Commitment-Therapie und für die Rational-Emotive-Therapie.
Die Ergebnisse haben Grenzen. Die Ansätze lindern laut den Autorinnen vor allem kurzfristig die Beschwerden. Ob sie Denk- und Verhaltensmuster auch langfristig verändern, ist noch offen. Achtsamkeitstraining zeigte in einer Metaanalyse nur mäßige Effekte, ein weiteres Review fand uneinheitliche Ergebnisse. Viele Studien untersuchten bestimmte Berufsgruppen wie Pflegekräfte, Ärzt:innen und Lehrkräfte.
Auch die Arbeit selbst gehört in den Blick. Weil Burnout nach der Definition, mit der die Studien arbeiten, vor allem durch Arbeitsbedingungen ausgelöst wird, sehen die Autorinnen auch Arbeitgeber:innen gefordert. Frag deshalb in der Behandlung auch danach, was sich an deinen Arbeitsbedingungen ändern lässt, nicht nur an deinem Umgang damit.
Was passt wann?
Du bist „nur“ erschöpft, ohne Zeichen einer Depression: Ein längerer Urlaub oder eine Auszeit kann laut IQWiG zur Erholung reichen.
Die Belastung kommt aus der Arbeit: Änderungen im Betrieb können laut IQWiG manchmal schon helfen, siehe „Das Gespräch im Betrieb“.
Du pflegst Angehörige: Mehr Unterstützung im Alltag entlastet laut Gesundheitsportal.
Eine Depression oder Angststörung ist dazugekommen: Dann braucht es laut IQWiG andere Hilfe, etwa Psychotherapie oder Medikamente, keine Auszeit allein.
Was du im Alltag selbst tun kannst
Sicher vorbeugen kannst du einem Burnout nicht, du kannst das Risiko aber senken. Diese Schritte empfiehlt das Gesundheitsportal für den Alltag:
„Nein“ sagen, wenn eine Aufgabe nicht machbar ist,
Arbeit, Pflege von Angehörigen und Freizeit klar trennen,
den Tag realistisch planen und Prioritäten setzen,
Nein zu sagen und sich feste freie Zeiten zu halten, muss man oft erst üben:
Ein getriebener Charakter und Stress · 1:53 Min.Gery Seidl erzählt, wie er erst Nein sagen lernen musste und sich heute täglich freie Stunden für Bewegung und Spaziergänge mit dem Hund nimmt.
Auch bewusst eine Pause zu wählen, kann ein solcher Schritt sein:
Pause oder Ruhestand · 3:32 Min.Andrea Händler erzählt, wie sie müde wurde, nur noch die Zeit auf der Bühne genoss und sich bewusst für eine Pause entschied, als alles gut lief.
Fang mit einem Punkt an, der sich diese Woche umsetzen lässt. Wenn du schon sehr erschöpft bist, ersetzen solche Schritte keine fachliche Hilfe.
Krisen meistern - so könnte es gehen · 4:24 Min.Monica Weinzettl erzählt, wie sie mit der Überforderung durch Krisen umgeht: sich auf das eigene Umfeld konzentrieren, mit den Händen etwas entstehen lassen und anderen Komplimente machen.
Psychotherapie und Klinische Psychologie: wann sie helfen
Psychotherapie ist laut der Übersichtsarbeit aus Ulm vor allem früh sinnvoll, bevor sich aus dem Burnout eine Depression entwickelt. Sie kann dich laut Gesundheitsportal dabei unterstützen, mit der Situation umzugehen und die seelische Belastung zu verringern. Warte deshalb nicht, bis es dir sehr schlecht geht. Ist eine Depression schon da, braucht es laut IQWiG ohnehin andere Hilfe als eine Auszeit, etwa Psychotherapie oder Medikamente. Als bewährt nennt das Gesundheitsportal die Akzeptanz- und Commitment-Therapie aus der Verhaltenstherapie. Dabei lernst du, achtsam und mit Selbstmitgefühl mit deinen Problemen umzugehen und dich neu im Leben zu orientieren.
Burnout in der Psychotherapie · 0:46 Min.Eine Fachperson erklärt, dass es in der Psychotherapie bei Burnout vor allem darum geht, Selbstfürsorge, Abgrenzung und Achtsamkeit mit sich selbst zu stärken.
Auch Klinische Psycholog:innen behandeln psychische Belastungen und Erkrankungen. Laut Gesundheitsportal begleiten sie unter anderem bei starkem Stress, bei Belastungs- und Anpassungsstörungen und bei Depressionen. Fachleute aus Gesundheitspsychologie und Klinischer Psychologie können dir laut Gesundheitsportal auch helfen, Entlastung, Entspannung und neue Verhaltensmuster umzusetzen.
So kommst du zu einem Platz:
Klinisch-psychologische Behandlung auf Kassenkosten: Seit 2026 ist sie bei der ÖGK eine Sachleistung. Organisiert wird das über die bundesweite Servicestelle psyhelp unter 0800 10 02 03.
Psychotherapie: Wie du einen Kassenplatz oder einen Zuschuss bekommst, erklärt der Magazinartikel „Psychotherapie beginnen: So findest du einen Platz“.
Über fit2work: Wenn sich in der Beratung ein Bedarf zeigt und die Krankenversicherung nicht rechtzeitig eine passende kostenlose Behandlung bieten kann, ist dort auch eine kostenfreie klinisch-psychologische Behandlung möglich.
Prüfe vor dem ersten Termin, ob die Person in der öffentlichen Berufsliste steht. Klinische Psycholog:innen dürfen nur nach Eintragung in die Liste des Gesundheitsministeriums arbeiten. Die Suche findest du auf oesterreich.gv.at unter „Psychosoziale Gesundheit“.
Krankenstand bei Burnout: deine Rechte und Pflichten
Ob du arbeitsunfähig bist, entscheidet deine Ärztin oder dein Arzt. Krank zu sein bedeutet laut ÖGK nicht automatisch, dass du nicht arbeiten kannst, die Arbeitsunfähigkeit hängt auch von deinem Beruf ab. Bist du krankgeschrieben, gelten einige Regeln. Die Regeln in diesem und den nächsten Abschnitten gelten für Arbeitnehmer:innen. Bist du selbstständig oder verbeamtet, frag bei deinem Versicherungsträger (SVS, BVAEB) nach.
Deine Pflichten:
Sofort melden: Informiere dein:e Arbeitgeber:in unverzüglich, meist reicht ein Anruf zu Arbeitsbeginn oder davor. Beziehst du Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, meldest du dich beim AMS.
Bestätigung bringen: Dein Betrieb darf eine Krankenstandsbestätigung verlangen, auch für einen einzigen Tag und nach angemessener Zeit wiederholt.
Wahlarzt-Krankmeldung selbst einreichen: Schreibt dich eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt krank, musst du die Bestätigung laut ÖGK selbst an die ÖGK schicken. Sie gilt erst, wenn die ÖGK sie anerkannt hat.
Anordnungen befolgen: Halte dich an die ärztlichen Anordnungen und an die Ausgehzeiten auf der Krankmeldung. Die ÖGK kann das mit Hausbesuchen überprüfen.
Ortswechsel melden: Willst du deinen Aufenthaltsort in Österreich ändern, teil der ÖGK vorher die Adresse mit. Für einen Aufenthalt im Ausland brauchst du vorher ihre Zustimmung.
Meldest du dich nicht rechtzeitig oder bringst du keine Bestätigung, verlierst du laut Arbeiterkammer für diese Zeit deinen Anspruch auf Entgelt.
Deine Rechte:
Die Diagnose ist Privatsache: In der Bestätigung steht zwar die Ursache, gemeint ist aber nur, ob du krank bist oder einen Unfall hattest. Woran du leidest, musst du laut Arbeiterkammer nicht offenlegen.
Erlaubt ist, was die Genesung nicht verzögert: Im Krankenstand darfst du nichts tun, was das Gesundwerden verzögert. Bei Depressionen kann Spazierengehen aber Teil der Behandlung sein, so die Arbeiterkammer. Was in deinem Fall gilt, entscheidet im Zweifel deine Ärztin oder dein Arzt. Frag am besten gleich bei der Krankschreibung nach.
Weiter Geld: Zuerst zahlt dein Betrieb das Entgelt weiter, erst voll, dann zur Hälfte. Wie lange, hängt davon ab, wie lange du schon dort arbeitest. Während der halben Entgeltfortzahlung bekommst du laut Arbeiterkammer zusätzlich das halbe Krankengeld, danach das volle Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Ein Krankenstand schützt nicht vor einer Kündigung. Laut Arbeiterkammer kannst du auch im Krankenstand gekündigt werden, mit den üblichen Fristen und Terminen. Das Entgelt für den Krankenstand muss der Betrieb laut Arbeiterkammer aber auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus weiterzahlen, solange dein Anspruch darauf besteht. Eine Kündigung lässt sich aus bestimmten Gründen bei Gericht anfechten, die Fristen sind aber sehr kurz. Wende dich in diesem Fall sofort an deine Arbeiterkammer.
Wenn der Krankenstand lange dauert
Krankengeld gibt es nicht unbegrenzt. Wie lange, hängt laut Arbeiterkammer unter anderem davon ab, wie lange du davor versichert warst. Bevor es endet, muss dich die ÖGK informieren.
Bist du dann weiter krank, kannst du bei der Pensionsversicherung eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragen, laut Arbeiterkammer am besten schon, bevor das Krankengeld endet. Bist du ab 1. Jänner 1964 geboren, wird zuerst geprüft, ob Rehabilitationsgeld zusteht. Das bekommst du laut ÖGK, wenn die Pensionsversicherung feststellt, dass du voraussichtlich mindestens sechs Monate, aber nicht dauerhaft invalid oder berufsunfähig bist, und wenn eine berufliche Rehabilitation (zum Beispiel eine Umschulung) nicht zweckmäßig oder zumutbar ist. Die ÖGK zahlt dann das Rehabilitationsgeld und begleitet dich im Case Management. Dabei erstellt eine Betreuerin oder ein Betreuer mit dir einen Versorgungsplan mit dem Ziel, dass du wieder arbeiten kannst.
Während die Pensionsversicherung prüft, bist du laut Arbeiterkammer finanziell abgesichert, wenn du rechtzeitig die passenden Anträge stellst (zum Beispiel Pensionsvorschuss beim AMS). Auch deshalb lohnt die Beratung bei der Arbeiterkammer, bevor du solche Schritte setzt.
Reha bei Burnout: So kommst du zu einem Platz
Eine Rehabilitation kann laut Gesundheitsportal auch bei Burnout sinnvoll sein. Medizinische Reha der Pensionsversicherung gibt es laut Sozialministerium auch für psychiatrische Erkrankungen. Ihr Ziel ist, dich im Berufsleben zu halten oder bei der Rückkehr in den Beruf zu unterstützen.
Damit eine Reha bewilligt wird, müssen laut Sozialministerium drei Dinge zusammenpassen: Du brauchst sie (Reha-Bedürftigkeit), du kannst daran teilnehmen (Reha-Fähigkeit), und es ist ein Erfolg zu erwarten (Reha-Prognose). Ob das auf dich zutrifft, hängt von der Diagnose und deinem Zustand ab.
So läuft der Antrag laut Pensionsversicherung (PV) ab:
Mit der Ärztin oder dem Arzt besprechen: Klärt gemeinsam, ob eine ambulante oder eine stationäre Reha besser passt.
Antrag ausfüllen lassen: Deine behandelnde Ärztin oder dein behandelnder Arzt begründet die Reha medizinisch, füllt den Antrag vollständig aus und unterschreibt ihn. Bei akuten Erkrankungen können das auch Spitalsärzt:innen tun.
Einreichen: Du schickst den Antrag an die Landesstelle der PV, die für deinen Wohnort zuständig ist.
Entscheidung abwarten: Die PV prüft Notwendigkeit und Dringlichkeit und teilt dir die Entscheidung schriftlich mit. Warte diese Verständigung unbedingt ab.
Termin bestätigen: Die Einrichtung schickt dir einen Termin. Melde dich innerhalb der Frist im Schreiben, sonst geht die PV davon aus, dass du keinen Bedarf mehr hast.
Stationär oder ambulant?
Stationäre Reha: Du verbringst mehrere Wochen durchgehend in einem Reha-Zentrum. Die PV nennt das sinnvoll, wenn du laufend medizinisch überwacht werden musst und eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist. Du zahlst einen einkommensabhängigen Betrag pro Tag dazu, bei sehr geringem Einkommen ist eine Befreiung möglich.
Ambulante Reha: Du machst die Therapien tagsüber in der Nähe deines Wohnorts oder Arbeitsplatzes und bleibst in deinem gewohnten Umfeld. Laut PV bekommst du schneller einen Termin und mehr Therapieminuten, und du zahlst nichts dazu.
Welche Einrichtung du bekommst, entscheidet die PV nach deiner Diagnose. Deinen Wunsch berücksichtigt sie nach Möglichkeit. Einrichtungen in ganz Österreich findest du im Rehabilitationskompass des Gesundheitsministeriums. Bist du schon länger im Krankenstand, kann dir während der Reha Übergangsgeld statt Krankengeld zustehen. Dafür brauchst du einen eigenen Antrag, frag bei der PV nach.
Nach der Reha soll laut Gesundheitsportal die Rückkehr in den Alltag geplant werden. Sprich das Thema schon während des Aufenthalts an.
Zurück in den Beruf: Wiedereingliederungsteilzeit und fit2work
Nach einem langen Krankenstand kannst du unter bestimmten Bedingungen schrittweise zurückkehren, statt sofort wieder voll zu arbeiten. Das geht mit der Wiedereingliederungsteilzeit, während die ÖGK zusätzlich Wiedereingliederungsgeld zahlt. Die ÖGK nennt psychische Erkrankungen ausdrücklich als Beispiel. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht, du musst sie mit deinem Betrieb vereinbaren.
Die Voraussetzungen
Diese Bedingungen nennen das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (§ 13a AVRAG) und die ÖGK:
Dein Krankenstand hat mindestens sechs Wochen ohne Unterbrechung gedauert.
Dein Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens drei Monaten ununterbrochen.
Die Wiedereingliederungsteilzeit beginnt spätestens einen Monat nach dem Ende des Krankenstands.
Deine Arbeitszeit sinkt um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte. Sie muss aber mindestens zwölf Wochenstunden betragen, und dein Entgelt muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
Du bist wieder arbeitsfähig und hast dafür eine ärztliche Bestätigung. Die Wiedereingliederungsteilzeit ist laut Arbeiterkammer kein Teilkrankenstand.
Du hast eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Betrieb und einen Wiedereingliederungsplan.
Du und dein:e Arbeitgeber:in habt euch bei fit2work beraten lassen, oder die Arbeitsmedizin im Betrieb stimmt zu.
Du beziehst kein Rehabilitationsgeld und keine Eigenpension. Ein zweites Wiedereingliederungsgeld gibt es laut ÖGK erst wieder nach einer Wartezeit nach dem Ende des ersten.
Vereinbaren lässt sich die Teilzeit für einen bis sechs Monate. Ist es arbeitsmedizinisch weiter sinnvoll, könnt ihr sie einmal um einen bis drei Monate verlängern.
Schritt für Schritt
Mit dem Betrieb sprechen: Frag früh, ob eine Wiedereingliederungsteilzeit möglich ist. Die ÖGK rät, rechtzeitig zu reden, weil Vereinbarung und Plan die Grundlage für alles Weitere sind.
Arbeitsmedizinisch abklären: Das übernimmt eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner im Betrieb oder fit2work.
Plan und Vereinbarung erstellen: Gemeinsam legt ihr Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit fest. Gibt es einen Betriebsrat, muss er dabei sein.
Wiedereingliederungsgeld beantragen: Schick Plan, Vereinbarung und ärztliche Unterlagen per Post oder Kontaktformular an die ÖGK. Die ÖGK bittet, das mindestens zehn Werktage vor dem geplanten Beginn zu tun.
Bewilligung abwarten: Die Teilzeit beginnt frühestens am Tag, nachdem dir die Bewilligung zugestellt wurde.
Während der Teilzeit darf dein:e Arbeitgeber:in keine Mehrarbeit anordnen und die vereinbarte Lage der Arbeitszeit nicht einseitig ändern. Überschreitest du die vereinbarte Arbeitszeit um mehr als zehn Prozent, wird das Wiedereingliederungsgeld laut ÖGK entzogen. Geht es dir früher gut, kannst du schriftlich verlangen, wieder voll zu arbeiten, wenn die Teilzeit arbeitsmedizinisch nicht mehr nötig ist. Die Rückkehr ist frühestens drei Wochen nach dieser Mitteilung möglich. Wirst du gekündigt, weil du die Teilzeit willst oder nutzt, kannst du laut Arbeiterkammer die Kündigung vor Gericht anfechten.
fit2work: kostenlose Beratung rund um Arbeit und Gesundheit
fit2work ist ein öffentliches Beratungsprogramm, über das das Sozialministerium und oesterreich.gv.at informieren. Es richtet sich an Menschen, die oft oder lange im Krankenstand sind, die mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung leben oder fürchten, aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos und steht allen Personen im erwerbsfähigen Alter offen.
Je nach Bedarf reicht das Angebot von einer Erstberatung über eine arbeitsmedizinische oder arbeitspsychologische Abklärung bis zu einem Case Management mit einem Maßnahmenplan. fit2work hilft auch bei der Wiedereingliederungsteilzeit und beim Kontakt zu anderen Stellen. Die kostenlose Serviceline erreichst du österreichweit unter 0800 500 118.
Das Gespräch im Betrieb
Für das Gespräch im Betrieb hilft es, vorher zu überlegen, was dir den Wiedereinstieg erleichtert. Deine Diagnose musst du dabei laut Arbeiterkammer nicht nennen. Das Gesundheitsportal zählt betriebliche Maßnahmen auf, die vor Burnout schützen sollen, etwa:
Entgegenkommen bei den Arbeitszeiten,
klare Abgrenzung von Aufgabenbereichen,
regelmäßige Pausen und Urlaub als Selbstverständlichkeit,
klare Regeln zur digitalen Erreichbarkeit,
eine Ansprechstelle im Betrieb, zum Beispiel in der Arbeitspsychologie.
Arbeitgeber:innen müssen in Österreich bei der Evaluierung der Arbeitsplätze auch psychische Belastungen erheben und Maßnahmen dagegen festlegen. So fasst das Gesundheitsportal die Pflicht aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zusammen. Gibt es einen Betriebsrat, kannst du ihn ebenfalls um Unterstützung bitten.
Wenn jemand in deinem Umfeld ausbrennt
Als Angehörige:r oder Freund:in hilfst du am ehesten, wenn du informiert bist und auf dich selbst achtest. Laut Gesundheitsportal können sich Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen manchmal sprachlos oder hilflos fühlen. Gefühle wie Angst, Traurigkeit, Schuld oder Wut sind dabei normal.
Diese Schritte nennt das Gesundheitsportal:
Informieren: Wer Anzeichen und Verlauf kennt, kann sie besser einordnen und gezielter unterstützen.
Darüber reden: Ein Gespräch mit einer Vertrauensperson entlastet. Auch eine Beratung oder der Austausch mit anderen Angehörigen hilft, einzuschätzen, wie viel Unterstützung nötig ist.
Auf dich selbst achten: Geht es dir selbst schlecht, kannst du andere nicht gut unterstützen. Du riskierst sonst selbst ein Burnout.
Verständnis und Grenzen: Zuhören und Mitgefühl helfen der betroffenen Person, sich verstanden zu fühlen. Grenzen zu setzen ist trotzdem erlaubt und oft hilfreich.
Sprich die Person ruhig auf die Veränderungen an, die du bemerkst, und ermutige sie, sich ärztlich abklären zu lassen. Beratung für Angehörige bietet in Österreich der Verein HPE (Hilfe für Angehörige psychisch Erkrankter). Pflegst du selbst einen Menschen, gehörst du laut IQWiG auch zu den Menschen, die ein Burnout treffen kann. Hol dir rechtzeitig Entlastung.
Spricht die Person von Suizid oder ist sie in akuter Gefahr, ruf die Rettung unter 144, bei akuter Gefahr für die Sicherheit auch die Polizei unter 133. Für dich selbst ist die Telefonseelsorge unter 142 da.
Was jetzt tun?
In der Krise: Ruf die Telefonseelsorge unter 142 an (rund um die Uhr), als Kind oder Jugendliche:r Rat auf Draht unter 147, im Notfall die Rettung unter 144.
Abklären lassen: Vereinbare einen Termin bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt und notiere vorher deine Beschwerden, seit wann sie bestehen und welche Medikamente du nimmst.
Psychologische Hilfe suchen: Für einen Kassenplatz in klinisch-psychologischer Behandlung ruf psyhelp unter 0800 10 02 03 an. Für Psychotherapie hilft der Artikel „Psychotherapie beginnen: So findest du einen Platz“.
Beraten lassen: Bei Problemen in der Arbeit oder vor dem Wiedereinstieg berät fit2work kostenlos und vertraulich unter 0800 500 118. Vereinbare vorab telefonisch einen Termin. Bei Fragen zu Kündigung und Krankenstand hilft deine Arbeiterkammer.
Rückkehr planen: Sprich vor dem Ende eines langen Krankenstands mit deinem Betrieb über eine Wiedereingliederungsteilzeit und reiche die Unterlagen rechtzeitig bei der ÖGK ein.
Als Angehörige:r: Informiere dich beim Verein HPE und achte auch auf deine eigenen Grenzen.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
Kern S., Jerg-Bretzke L., Beschoner P. u. a.: Psychotherapeutische Interventionen bei Burnout – Ein Umbrella-Review und Impulse für die Therapie. Bundesgesundheitsblatt 2024, doi 10.1007/s00103-024-03961-y – PubMed Central – https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11549179/ (abgerufen 2026-10-21)