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Klinisch-psychologische Behandlung

09:24

Auf den Punkt gebracht

Klinisch-psychologische Behandlung ist die Behandlung von psychischen Störungen, Verhaltensstörungen und seelischen Leidenszuständen durch Klinische Psycholog:innen. In Österreich regelt sie das Psychologengesetz 2013, und sie baut auf einer klinisch-psychologischen Diagnostik auf. Seit 2024 übernimmt die Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten oder einen Teil davon.

Was ist klinisch-psychologische Behandlung?

Bei einer klinisch-psychologischen Behandlung behandeln Klinische Psycholog:innen psychische Beschwerden mit Mitteln, die auf der psychologischen Wissenschaft beruhen. Das Psychologengesetz 2013 nennt als Gegenstand die Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen. Die Behandlung baut auf einer klinisch-psychologischen Diagnostik auf und ist laut Gesetz fokussiert, ziel- und lösungsorientiert. Sie richtet sich an Menschen aller Altersstufen und kann auch in Gruppen stattfinden.

Neben der Behandlung gehören Diagnostik, Befunde und Gutachten, Beratung, Krisenbegleitung und Evaluation zum Beruf. Laut Gesundheitsportal umfasst die Behandlung vorbeugende, unterstützende und wiederherstellende Maßnahmen. Ziel ist, die psychische Gesundheit zu stabilisieren, Beschwerden zu lindern und die Bewältigung von Erkrankungen und Belastungen zu fördern. Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) verwendet „psychologische Therapie“ als gleichbedeutenden Begriff.

Woher kommt der Begriff?

Das Wort „klinisch“ geht auf das griechische klīnē für „Lager, Bett“ zurück. Die griechische klīnikḗ téchnē bezeichnete die Heilkunst für bettlägerige Kranke. Den Ausdruck „clinical psychology“ prägte Lightner Witmer, der 1896 an der University of Pennsylvania die erste psychologische Klinik der USA gründete.

In Österreich galt vor dem heutigen Gesetz ein Psychologengesetz aus dem Jahr 1990. Das Psychologengesetz 2013 ist im Wesentlichen seit Juli 2014 in Kraft. Mit 1. Jänner 2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung zusätzlich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert.

Wobei kann sie unterstützen?

Das Gesundheitsportal nennt viele Lebenslagen, in denen klinisch-psychologische Unterstützung sinnvoll sein kann. Dazu zählen psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angst- und Zwangsstörungen, Essstörungen oder psychotische Erkrankungen. Ebenso genannt werden starker Stress, akute Belastungsreaktionen, Anpassungs- und Traumafolgestörungen sowie Abhängigkeitserkrankungen.

Auch bei körperlichen Erkrankungen kann die seelische Verarbeitung im Mittelpunkt stehen, etwa nach einem Schlaganfall oder bei chronischen Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder chronischen Schmerzen. Weitere Bereiche sind Trauerprozesse, das höhere Lebensalter, Krisen in Übergangsphasen sowie Entwicklungs- und psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Für einzelne Felder können Klinische Psycholog:innen freiwillige Spezialisierungen erwerben, zum Beispiel in Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie, Klinischer Neuropsychologie oder Notfallpsychologie.

Wie läuft eine Behandlung ab?

Am Anfang stehen meist ein Erstgespräch und eine diagnostische Abklärung, auf der die weitere Behandlung aufbaut. Danach beschreibt der BÖP eine gemeinsame Zielvereinbarung, Gespräche, Übungen und gezielte Interventionen. Die Inhalte werden in den Alltag übertragen und der Verlauf wird laufend überprüft. Am Ende stehen ein Abschlussgespräch und eine Auswertung.

Klinische Psycholog:innen sind laut BÖP nicht an eine bestimmte therapeutische Schule gebunden, sondern wählen die Methoden passend zu Beschwerden und Ziel. Als Beispiele nennt der Verband Wissensvermittlung und Psychoedukation, Achtsamkeit und Entspannung, kognitive Umstrukturierung sowie das Training sozialer und emotionaler Kompetenzen. Die Behandlung ist im Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppensetting möglich. Dauer und Häufigkeit werden individuell vereinbart.

Was unterscheidet sie von Psychotherapie und Psychiatrie?

Klinisch-psychologische Behandlung, Psychotherapie und ärztliche Psychiatrie sind in Österreich in eigenen Gesetzen geregelt. Das Gesundheitsportal hält fest, dass die klinisch-psychologische Behandlung eigenständig im Rahmen der Klinischen Psychologie erfolgt und von der psychotherapeutischen Behandlung abzugrenzen ist.

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren nach dem Psychotherapiegesetz 2024, mit einer eigenen Berufsliste. Psychotherapeut:innen spezialisieren sich auf eine anerkannte psychotherapeutische Methode. Diese Methoden sind heute vier Ausrichtungen zugeordnet, etwa der Verhaltenstherapie oder der systemischen Therapie. Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin wiederum sind Ärzt:innen mit einer Facharztausbildung in Vorbeugung, Diagnose und Behandlung psychischer Krankheiten. Medikamente wie Psychopharmaka verschreiben Ärzt:innen, Klinische Psycholog:innen dürfen das nicht.

Auch die Lebens- und Sozialberatung ist etwas anderes. Dieses Gewerbe umfasst die Beratung bei persönlichen, familiären oder beruflichen Problemen, aber keine Psychotherapie. Die klinisch-psychologische Behandlung ist berufsmäßig Klinischen Psycholog:innen vorbehalten, andere Personen dürfen sie nicht berufsmäßig ausüben. Die Befugnisse von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Musiktherapeut:innen bleiben davon unberührt.

Wer bietet klinisch-psychologische Behandlung in Österreich an?

Klinisch-psychologisch behandeln dürfen Klinische Psycholog:innen, die in die Liste des Gesundheitsministeriums eingetragen sind. Voraussetzung ist ein Psychologiestudium mit 300 ECTS, also Bachelor und Master, und eine anschließende Ausbildung mit 2.500 Stunden Theorie und Praxis. Danach müssen sie sich laufend fortbilden, mit mindestens 150 Fortbildungseinheiten in fünf Jahren.

Die Berufsliste ist online unter klinischepsychologie.ehealth.gv.at einsehbar. So lässt sich prüfen, ob eine Person zur Berufsausübung berechtigt ist. Klinische Psycholog:innen arbeiten unter anderem in Krankenhäusern, Ambulatorien, Rehabilitationszentren, psychosozialen Einrichtungen, Beratungsstellen und in freier Praxis.

Wer übernimmt die Kosten?

Seit 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als Teil der Krankenbehandlung verankert. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sachleistung an, die direkt mit der Kasse verrechnet wird. Für Kassenplätze verweist das Gesundheitsportal auf die Plattform psyhelp.at. Bei frei praktizierenden Klinischen Psycholog:innen zahlt man das Honorar zunächst selbst und erhält von der ÖGK einen Kostenzuschuss, für eine Einzelsitzung von 60 Minuten derzeit 33,70 Euro.

Voraussetzung ist eine psychische Störung, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinn als Krankheit gilt. Eine reine Problemberatung übernimmt die Kasse nicht. Spätestens vor der zweiten Sitzung muss eine ärztliche Untersuchung stattgefunden haben, und für mehr als zehn Einheiten ist ein Antrag auf Bewilligung nötig. Eine klinisch-psychologische Behandlung und eine Psychotherapie gleichzeitig in Anspruch zu nehmen, ist bei der ÖGK nicht möglich.

Für die klinisch-psychologische Diagnostik auf Kassenkosten braucht es dagegen in der Regel eine ärztliche oder psychotherapeutische Zuweisung. Bei Krankenhausaufenthalten und bewilligten Rehabilitations- oder Kuraufenthalten sind klinisch-psychologische Leistungen in der Regel abgedeckt. Genaue Auskunft geben die behandelnden Klinischen Psycholog:innen und die eigene Krankenkasse.

Wo liegen die Grenzen?

Eine klinisch-psychologische Behandlung ersetzt keine ärztliche Abklärung. Psychische Beschwerden können auch durch körperliche Erkrankungen entstehen, deshalb ist eine medizinische Untersuchung nötig. Für die Kostenübernahme ist sie ohnehin vorgeschrieben.

Für akute Krisen gibt es eigene Anlaufstellen. Bei Gedanken an Suizid oder in einer akuten Krise hilft die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 142, Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147. Im Notfall ist die Rettung unter 144 erreichbar.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

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Quellen (14)