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Psychotherapeut

07:31

Auf den Punkt gebracht

Psychotherapeut:innen behandeln psychische Störungen mit Krankheitswert, etwa Depressionen, Angststörungen oder Suchterkrankungen. In Österreich ist der Beruf im Psychotherapiegesetz 2024 geregelt, und die Berufsbezeichnung ist geschützt: Nur wer in die Berufsliste Psychotherapie eingetragen ist, darf den Beruf ausüben. Psychotherapie kann ohne ärztliche Überweisung direkt in Anspruch genommen werden.

Was machen Psychotherapeut:innen?

Psychotherapeut:innen helfen Menschen, die unter seelischen, emotionalen oder sozialen Problemen leiden. Sie unterstützen dabei, Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen besser zu verstehen und neue Wege im Umgang mit Schwierigkeiten zu finden. Das Ziel ist, seelisches Leiden zu lindern und die psychische Gesundheit zu fördern. Das Gesetz fasst es so: Psychotherapie soll Störungen mit Krankheitswert vorbeugen, sie feststellen, lindern, stabilisieren und heilen.

Je nach Methode kommen Gespräche, praktische Übungen oder kreative und körperbezogene Techniken zum Einsatz. Psychotherapie gibt es als Einzel-, Gruppen-, Paar- oder Familientherapie, und auch für Kinder und Jugendliche bestehen eigene Angebote. Sinnvoll ist sie unter anderem bei Ängsten, Depressionen, Zwängen, Süchten, psychosomatischen Beschwerden und in belastenden Lebenssituationen. Weil Symptome auch körperliche Ursachen haben können, gehört eine medizinische Abklärung dazu.

Wie ist der Beruf in Österreich geregelt?

Gesetzliche Grundlage ist das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024). Es legt das Berufsbild, den Tätigkeitsrahmen sowie die Anforderungen an Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung fest. Die Berufsbezeichnung lautet „Psychotherapeutin“, „Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeut:in“. Wer Psychotherapie berufsmäßig ausübt, ohne dazu berechtigt zu sein, begeht eine Verwaltungsübertretung.

Den Beruf darf nur ausüben, wer in die Berufsliste Psychotherapie eingetragen ist. Diese Liste führt das Gesundheitsministerium, und Name, Berufsbezeichnung sowie Berufssitz sind im Internet öffentlich zugänglich. Damit lässt sich schon vor dem ersten Termin prüfen, ob jemand tatsächlich zugelassen ist.

Wie wird man Psychotherapeut:in?

Die Ausbildung wurde mit dem Psychotherapiegesetz 2024 reformiert, und für eine Übergangszeit bestehen zwei Wege nebeneinander. Das bisherige Modell besteht aus dem Propädeutikum als Grundausbildung und dem Fachspezifikum, einer Spezialisierung in einer anerkannten Methode. Angeboten wird es an privaten oder (halb)öffentlichen Ausbildungsinstituten und teilweise an Universitäten.

Das neue Modell folgt dem Bologna-System und ist in drei Abschnitte gegliedert. Auf ein Bachelorstudium mit den Grundlagen der Psychotherapiewissenschaft folgt ein Masterstudium mit Spezialisierung in einer der vier Ausrichtungen. Den Abschluss bildet eine postgraduale Phase mit praktischer Tätigkeit und Supervision, die mit der Approbationsprüfung endet. Beide Wege berechtigen zur Eintragung in die Berufsliste. Ein Fachspezifikum nach altem Recht kann laut Übergangsrecht nur noch bis 1. Oktober 2030 begonnen werden und ist bis spätestens 30. September 2038 abzuschließen. Danach bleibt das Bologna-Modell der einzige Ausbildungsweg.

Welche Methoden gibt es?

Das Psychotherapiegesetz 2024 ordnet die anerkannten Methoden vier übergeordneten Ausrichtungen zu, den sogenannten Clustern:


Das Gesundheitsportal listet 22 anerkannte Methoden, darunter Psychoanalyse, Klientenzentrierte Psychotherapie, Psychodrama, Existenzanalyse, Systemische Familientherapie und Verhaltenstherapie. Psychotherapeut:innen dürfen ihre Ausrichtung und die erlernte Methode als Zusatz zur Berufsbezeichnung führen. Das macht sichtbar, mit welchem Ansatz jemand arbeitet. Ob ein Verfahren im Einzelfall helfen kann, lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch klären.

Wo arbeiten Psychotherapeut:innen?

Der Beruf kann freiberuflich oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt werden. Typische Arbeitsorte sind Beratungsstellen, Krankenhäuser, Primärversorgungseinrichtungen, Rehabilitationszentren, Ambulatorien und eigene Praxen.

Was kostet Psychotherapie, und zahlt die Krankenkasse?

Psychotherapie kann grundsätzlich ohne ärztliche Überweisung direkt in Anspruch genommen werden. Für eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss der Sozialversicherung braucht es in der Regel eine krankheitswertige psychische Störung und eine ärztliche Bestätigung. Ohne diese Voraussetzungen ist Psychotherapie eine Privatleistung. Im niedergelassenen Bereich gibt es zwei Wege: In vertraglich gebundenen Einrichtungen werden die Kosten vollständig übernommen, sonst gibt es eine teilweise Rückerstattung. Für reine Beratung oder Persönlichkeitsentwicklung zahlt die Kasse nicht.

Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sieht das so aus: Wer eine freiberufliche Psychotherapeut:in wählt, zahlt das Honorar zunächst selbst. Ist die Person in der Psychotherapeutenliste eingetragen, leistet die ÖGK einen Kostenzuschuss. Vor der zweiten Sitzung ist eine ärztliche Untersuchung nötig, ab der elften Sitzung eine Bewilligung. Für Beratungen bei Schul-, Familien- oder Berufsproblemen übernimmt die ÖGK keine Kosten.

Wie unterscheiden sich Psychotherapeut:innen von anderen Berufen?


Bei psychischen Beschwerden kann auch die Hausärztin oder der Hausarzt die erste Anlaufstelle sein und bei Bedarf weiterüberweisen.

Wo liegen die Grenzen?

Psychotherapie umfasst keine Verschreibung von Arzneimitteln. In akuten Krisen oder bei Suizidgedanken ist rasche Hilfe wichtig: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr unter 142 erreichbar, im Notfall die Rettung unter 144.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

Quellen (6)