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Klinisch-psychologische Diagnostik

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Auf den Punkt gebracht

Klinisch-psychologische Diagnostik ist die fachliche Untersuchung von Erleben, Verhalten und geistiger Leistungsfähigkeit durch Klinische Psycholog:innen. Sie verbindet ein ausführliches Gespräch, Verhaltensbeobachtung und wissenschaftliche psychologische Tests und endet mit einem schriftlichen Befund. In Österreich ist sie im Psychologengesetz 2013 geregelt und mit ärztlicher oder psychotherapeutischer Zuweisung eine Leistung der Krankenkasse.

Was ist klinisch-psychologische Diagnostik?

Klinisch-psychologische Diagnostik klärt mit psychologischen Methoden, welche psychischen Beschwerden oder Beeinträchtigungen vorliegen. Das Psychologengesetz 2013 beschreibt sie als Diagnostik in Bezug auf gesundheitsbezogenes Verhalten und Erleben sowie auf Krankheitsbilder und deren Einfluss auf das Erleben und Verhalten. Darauf aufbauend erstellen Klinische Psycholog:innen Befunde und Gutachten, etwa zu Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmalen oder Verhaltensformen.

„Psychologische Diagnostik“ ist der weitere Ausdruck: Psychologische Untersuchungen gibt es auch außerhalb des Gesundheitswesens, etwa in der Arbeits- und Organisationspsychologie oder im Führerscheinverfahren. Das Wort „Diagnose“ stammt vom griechischen diágnōsis, das „Unterscheidung, Beurteilung, Erkenntnis“ bedeutet.

Woher kommt die psychologische Testdiagnostik?

Eine frühe Wurzel sind die Intelligenzskalen von Alfred Binet und Théodore Simon. Beim Internationalen Psychologiekongress 1905 in Rom stellten der Italiener Sante de Sanctis sowie Binet und Simon die ersten Intelligenztests vor. Die Skala von Binet und Simon bestand aus 30 Aufgaben und wurde nach mehreren Überarbeitungen zu einem internationalen Maßstab.

In Österreich ist die klinisch-psychologische Diagnostik seit einem Gesamtvertrag vom November 1994 eine Kassenleistung. Laut Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) trat dieser Vertrag mit 1. Jänner 1995 in Kraft.

Wie läuft eine Diagnostik ab?

Zentral ist ein ausführliches persönliches Gespräch, die sogenannte Exploration. Es dient dem Sammeln von Informationen und soll auch Ängste vor der Untersuchung abbauen, die sonst die Testergebnisse beeinflussen könnten. Dazu kommen die Beobachtung des Verhaltens und psychologische Tests, etwa Persönlichkeitsfragebögen, Leistungstests oder projektive Verfahren.

Vorab müssen Klinische Psycholog:innen über die Vorgangsweise und die geplanten Verfahren aufklären. Nach der Untersuchung folgt eine Befundbesprechung. Der schriftliche Befund hält die wichtigsten Informationen für die weitere ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung fest. Was dabei anvertraut wird, fällt unter die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.

Wobei wird sie eingesetzt?

Bei Kindern und Jugendlichen geht es laut BÖP häufig um Lernprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten, Entwicklungsfragen, Verhaltensauffälligkeiten oder die Abklärung einer möglichen AD(H)S. Bei Erwachsenen umfassen die Fragestellungen den ganzen Bereich psychischer Erkrankungen, etwa Depression, Ängste oder Zwänge. Nach einem Schlaganfall, einem Schädel-Hirn-Trauma oder anderen Erkrankungen des Gehirns lassen sich kognitive Beeinträchtigungen abklären. Bei Verdacht auf Demenz rät der BÖP zu einer umfassenden neuropsychologischen Untersuchung mit normierten Tests.

Wer darf sie durchführen?

Klinisch-psychologische Diagnostik ist in Österreich Klinischen Psycholog:innen vorbehalten, anderen Personen ist sie verboten. Die Befugnisse von Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Musiktherapeut:innen bleiben davon unberührt. Die Bezeichnung „Psycholog:in“ allein genügt nicht, sie setzt nur ein Psychologiestudium mit mindestens 300 ECTS voraus. Klinische Psycholog:innen haben danach eine postgraduelle Ausbildung absolviert und sind in die Berufsliste des Gesundheitsministeriums eingetragen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Krankenversicherung übernimmt die Diagnostik, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Verschreibung oder einer psychotherapeutischen Zuweisung nötig ist. Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose und eine genaue Fragestellung enthalten. Vertragspsycholog:innen rechnen direkt mit der Kasse ab. Bei Wahlpsycholog:innen zahlt man zunächst selbst und bekommt 80 Prozent des Betrags zurück, den die Kasse Vertragspsycholog:innen gezahlt hätte. Ohne Zuweisung ist die Diagnostik eine Privatleistung.

Was ist der Unterschied zur Eignungsdiagnostik?

Klinisch-psychologische Diagnostik fragt nach Gesundheit und Krankheit, ein Eignungstest dagegen nach der Eignung für einen Beruf oder eine Tätigkeit. Im Gesamtvertrag mit den Krankenkassen gilt als klinisch-psychologische Diagnostik die Unterstützung der Diagnose bei Krankheiten. Personalauswahl zählt dagegen zu den Aufgaben der Arbeits- und Organisationspsychologie.

Ein eigens geregeltes Beispiel ist die verkehrspsychologische Untersuchung im Führerscheinverfahren. Die Behörde verlangt sie etwa nach Verkehrsunfällen oder Verkehrsverstößen, die einen Verdacht auf verminderte Leistungsfähigkeit oder mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung wecken. Geprüft werden unter anderem Beobachtungsfähigkeit, Reaktionsverhalten und Konzentration, außerdem etwa Selbstkontrolle und Risikobereitschaft.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

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Quellen (13)