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Lebens- und Sozialberatung

06:21

Auf den Punkt gebracht

Die Lebens- und Sozialberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe nach der Gewerbeordnung. Sie umfasst heute drei Bereiche: die psychosoziale Beratung, die Ernährungsberatung und die sportwissenschaftliche Beratung. Für jeden Bereich sind eigene Ausbildungen vorgeschrieben.

Was ist Lebens- und Sozialberatung?

Lebens- und Sozialberatung ist die professionelle Begleitung von Menschen, die im Alltag, in Beziehungen oder im Beruf vor Fragen und Schwierigkeiten stehen. Die Gewerbeordnung beschreibt sie als Beratung und Betreuung von Menschen, insbesondere bei Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen. Dazu gehört laut Gesetz auch die psychologische Beratung, ausdrücklich ausgenommen ist die Psychotherapie.

Rechtlich zählt die Lebens- und Sozialberatung zu den reglementierten Gewerben. Wer sie selbstständig anbieten will, braucht deshalb eine Gewerbeberechtigung und muss die vorgeschriebene Befähigung nachweisen. Organisiert ist die Berufsgruppe in der Wirtschaftskammer, im Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung.

Welche drei Bereiche gehören dazu?

Zur Lebens- und Sozialberatung gehören heute die psychosoziale Beratung, die Ernährungsberatung und die sportwissenschaftliche Beratung. Die Wirtschaftskammer nennt diese drei als Tätigkeitsfelder der Berufsgruppe, die Grundlage dafür ist § 119 der Gewerbeordnung. Das Gesetz selbst beschreibt Ernährungsberatung und sportwissenschaftliche Beratung als zusätzliche Berechtigungen für Lebens- und Sozialberater:innen mit der passenden Ausbildung.

Die psychosoziale Beratung ist der ursprüngliche Kern des Gewerbes. Laut Fachverband begleitet sie Menschen etwa bei Konflikten, Trennung, Trauer, Stress oder Erziehungsfragen, auch in Form von Paar- und Familienberatung oder Krisenintervention. Näher beschreibt das der Begriff Psychosoziale Beratung.

Ernährungsberatung dürfen Lebens- und Sozialberater:innen laut Gewerbeordnung anbieten, wenn sie ein Studium der Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die Ausbildung zur Diätassistentin bzw. zum Diätassistenten nachweisen. Eine gleichwertige andere Ausbildung kann die Gewerbebehörde laut Wirtschaftskammer als individuelle Befähigung anerkennen. Diesen Gesundheitsberuf nennt man heute Diätologie. Für die sportwissenschaftliche Beratung verlangt das Gesetz ein Studium der Sportwissenschaften oder Leibeserziehung an einer inländischen Universität oder ein Trainerdiplom einer Sportakademie des Bundes.

Die Wirtschaftskammer spricht in diesen beiden Fällen von „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ und „eingeschränkt auf sportwissenschaftliche Beratung“. Mehr dazu erklären die Begriffe Ernährungsberatung und Sportwissenschaftliche Beratung.

Wie hat sich die Lebens- und Sozialberatung verändert?

Früher umfasste die Lebens- und Sozialberatung nur die Beratung und Betreuung von Menschen, also den Bereich, der heute psychosoziale Beratung heißt. In der Gewerbeordnung 1994 stand sie bis Juli 2002 in § 261 als bewilligungspflichtiges Gewerbe der „Lebens- und Sozialberater“. Ernährung und Sport kamen in dieser Fassung nicht vor.

Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 wanderte die Regelung ab 1. August 2002 in § 119. Neu war dort die Berechtigung zur Ernährungsberatung für Personen mit passender Ausbildung. Seit 30. November 2004 nennt § 119 zusätzlich die sportwissenschaftliche Beratung, seither gibt es die drei heutigen Bereiche.

Eine weitere Neuerung brachte die Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung, die am 21. September 2022 in Kraft trat. Sie spricht ausdrücklich von „Lebens- und Sozialberatung (Psychosoziale Beratung)“ und ordnet die Zugänge zu diesem Bereich neu. Der Fachverband verwendet und empfiehlt seither die Bezeichnung „psychosoziale Beratung“.

Welche Ausbildung braucht es?

Für die psychosoziale Beratung legt die Verordnung zehn mögliche Wege zur Befähigung fest. Dazu zählen ein Bachelorstudium „Bachelor Professional“ im Bereich psychosoziale Beratung oder der Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung mit anschließender Befähigungsprüfung. Auch Ausbildungen etwa in Sozialarbeit, Psychologie, Pädagogik oder Pflege führen zum Ziel, wenn bestimmte Module des Lehrgangs ergänzt werden.

Der Lehrgang umfasst unter anderem Berufsethik, Psychologie, psychosoziale Krisenintervention sowie Einzel- und Gruppenselbsterfahrung. Lehrgänge brauchen eine Genehmigung durch eine gesetzlich vorgesehene Zertifizierungsstelle. Wer den Befähigungsnachweis in vollem Umfang erbringt, darf die Bezeichnung „Diplom-Lebensberater“ oder „Diplom-Lebensberaterin“ führen.

Welche Regeln gelten für die Beratung?

Lebens- und Sozialberater:innen sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet, außer die Klient:innen entbinden sie ausdrücklich davon. Eigene Standes- und Ausübungsregeln verlangen, sich in allen Beratungsschritten am Wohl der Klient:innen zu orientieren. Dazu gehören mindestens 16 Stunden Fortbildung im Jahr und regelmäßige Supervision.

Klient:innen haben Anspruch auf Auskunft über Dauer und Art der Beratung und über das Honorar pro Beratungsstunde. Besteht eine Krankheit oder ein Anzeichen dafür, müssen Berater:innen nachweislich empfehlen, einen passenden Gesundheitsberuf zur Abklärung oder Behandlung aufzusuchen. Andere Berufsangehörige oder deren Leistungen dürfen sie nicht unsachlich herabsetzen, und mit angrenzenden Berufen sollen sie zusammenarbeiten, wenn eine Frage das erfordert.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

Quellen (14)