Was ist sportwissenschaftliche Beratung?
Sportwissenschaftliche Beratung heißt, Menschen und Einrichtungen auf Grundlage der Sportwissenschaft zu Bewegung und Training zu beraten. Ein Infopapier der Wirtschaftskammer beschreibt sie als Beratung, Coaching und Betreuung in sportwissenschaftlichen Fragen. Als Fachgebiete nennt es unter anderem Trainingswissenschaft, Bewegungswissenschaft, Sportbiomechanik, Sportphysiologie und Sportpädagogik.
Laut Fachverband betreuen sportwissenschaftliche Berater:innen Hobby- und Leistungssportler:innen ebenso wie Betriebe und einzelne Menschen, die mehr Bewegung in ihren Alltag bringen wollen. Die Beratung zielt nach dieser Beschreibung vor allem auf Prävention, also auf gesunde Bewegungsgewohnheiten im Alltag.
Wie läuft sportwissenschaftliche Beratung ab?
Ein Teil der Arbeit ist die Erfassung der aktuellen Leistungsfähigkeit, aus der sich das Training ableiten lässt. Das Infopapier der Wirtschaftskammer nennt dafür Tests zu Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination, etwa Ergometrie oder Laktatdiagnostik, sowie Videoanalysen von Bewegungstechniken. Diese Tests beschreibt es ausdrücklich für gesunde Personen.
Darauf aufbauend entstehen Trainingsempfehlungen und Trainingspläne. Die Belastung lässt sich zum Beispiel über Herzfrequenz oder Laktatwerte steuern, Trainingsaufzeichnungen werden ausgewertet. Zur Begleitung gehören Einzeltraining, Gruppen wie Lauftreffs oder Nordic Walking und Bewegungsangebote in Betrieben. Genannt werden auch Programme für bestimmte Gruppen, etwa Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, und Training für Rehabilitationssportgruppen nach ärztlicher Maßgabe.
Wer darf sportwissenschaftlich beraten?
Sportwissenschaftliche Beratung dürfen Personen anbieten, die das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ausüben und eine bestimmte Ausbildung nachweisen. Die Gewerbeordnung verlangt ein Studium der Sportwissenschaften oder Leibeserziehung an einer inländischen Universität oder einen Diplomabschluss einer Trainerausbildung an einer Sportakademie des Bundes. Diese Regelung steht seit 30. November 2004 in § 119 der Gewerbeordnung.
Die Wirtschaftskammer spricht vom Gewerbe „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf sportwissenschaftliche Beratung“. Davon unterscheidet sie das freie Gewerbe der Fitnesstrainer:innen, das ohne besonderen Ausbildungsnachweis angemeldet werden kann und allgemein gehaltene Fitnesskonzepte umfasst. Konzepte für spezielle Sportarten sind laut Infopapier der sportwissenschaftlichen Beratung vorbehalten. Die Bezeichnung „Personaltrainer“ ist in Österreich nicht geschützt und kann je nach Angebot das eine oder das andere Gewerbe meinen.
Wo liegen die Grenzen?
Sportwissenschaftliche Beratung richtet sich vor allem an gesunde Menschen und ist keine Behandlung von Krankheiten. Die Leistungstests beschreibt das Infopapier der Wirtschaftskammer ausdrücklich für gesunde Personen, Training im Rehabilitationssport nur nach ärztlicher Maßgabe. Für alle Lebens- und Sozialberater:innen gilt: Bei Anzeichen einer Krankheit müssen sie nachweislich empfehlen, einen passenden Gesundheitsberuf zur Abklärung oder Behandlung aufzusuchen.
Training als Teil einer Behandlung ist eigens geregelt. Nach dem Medizinische Assistenzberufe-Gesetz dürfen Sportwissenschafter:innen Trainingstherapie nur nach ärztlicher Anordnung ausüben. Dafür brauchen sie einen eigenen Qualifikationsnachweis und eine Eintragung in die Liste der berechtigten Sportwissenschafter:innen, dann führen sie die Bezeichnung „Trainingstherapeutin“ oder „Trainingstherapeut“.