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Erholung

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Auf den Punkt gebracht

Erholung bedeutet, nach Anstrengung wieder zu Kräften zu kommen und sein Wohlbefinden zurückzugewinnen. Sie gelingt, wenn Tätigkeiten unterbrochen und auch gedanklich losgelassen werden, etwa durch Schlaf, Pausen, Freizeit und Urlaub.

Was ist Erholung?

Das Verb „erholen“ ist schon im Althochdeutschen belegt und bedeutete damals „herbeiholen“. Heute steht es für „sein Wohlbefinden wiedererlangen, wieder zu Kräften kommen“, das Hauptwort Erholung ist seit dem 15. Jahrhundert bezeugt. Laut Gesundheitsportal braucht jeder Mensch regelmäßige Erholung, um seine Kraftreserven aufzufüllen. Einer der wichtigsten Faktoren dafür ist der Schlaf.

Was macht Erholung wirksam?

Entscheidend ist, die Arbeit nicht nur zu beenden, sondern auch gedanklich loszulassen, etwa indem man in der Freizeit am Mobiltelefon nicht erreichbar ist. Ein arbeitspsychologisches Modell von 2007 unterscheidet vier Erholungserfahrungen: gedankliches Abschalten von der Arbeit, Entspannung, das Meistern neuer Dinge in der Freizeit („mastery“) und das Gefühl, über die freie Zeit selbst zu bestimmen. Eine Auswertung von 86 Publikationen mit über 38.000 Beschäftigten zeigte, dass Abschalten mit weniger Erschöpfung, besserem Schlaf und mehr Wohlbefinden einhergeht.

Ansparen lässt sich Erholung nicht. Die positive Wirkung eines Urlaubs klingt laut einer Übersichtsarbeit nach der Rückkehr in die Arbeit rasch wieder ab. Deshalb empfiehlt das Gesundheitsportal, täglich und am Wochenende Zeit für Erholung einzuplanen. Bei ungewohnt starker und häufiger Müdigkeit ist eine ärztliche Abklärung ratsam, weil auch Krankheiten dahinterstecken können.

Was sieht das Arbeitsrecht in Österreich vor?

Das Arbeitszeitgesetz schreibt bei mehr als sechs Stunden Arbeit eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde vor. Nach Arbeitsende stehen Arbeitnehmer:innen in der Regel mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit zu, pro Woche mindestens 36 Stunden. Kollektivverträge und Sonderregeln, etwa für Schichtarbeit oder Gastgewerbe, können davon abweichen. Der bezahlte Jahresurlaub beträgt laut Urlaubsgesetz 30 Werktage, nach 25 Dienstjahren 36 Werktage.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

Quellen (7)