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Was zahlt die Krankenkasse? Therapie und Kosten
25.10.2026 (aktualisiert am 25.10.2026)
balancio.at
Lesedauer: 17 min
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Was zahlt die Krankenkasse? Therapie und Kosten
25.10.2026 (aktualisiert am 25.10.2026) | balancio.at
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Deine Ärztin verschreibt dir Physiotherapie, doch der nächste Kassentermin ist erst in Wochen frei. Was zahlst du, wenn du woanders hingehst?
Hier erfährst du, was die Krankenkasse in Österreich bei Psychotherapie, Klinischer Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Heilmassage übernimmt und wie du dazu kommst. Du liest Schritt für Schritt, wie du eine Rechnung einreichst, wann du keine Rezeptgebühr zahlst und was du tun kannst, wenn die Kasse ablehnt. Konkrete Beträge stehen hier bewusst nicht, weil sich Tarife jährlich ändern, aber du erfährst, wo deine Kasse sie veröffentlicht.
Vertragspartner, Wahlpartner oder privat: So zahlt die Kasse
Wie viel die Krankenkasse übernimmt, hängt vor allem davon ab, ob deine Behandlerin oder dein Behandler einen Vertrag mit ihr hat (Vertragspartner:in) oder nicht (Wahlpartner:in). Grundsätzlich zahlt die Kasse eine Leistung, wenn sie zweckmäßig und notwendig ist. Für Therapien verlangt das Gesetz außerdem eine ärztliche Verordnung oder, bei Psychotherapie und Klinisch-psychologischer Behandlung, eine ärztliche Untersuchung.
Diese vier Wege gibt es:
Vertragspartner:in (Kassenvertrag): Die Abrechnung läuft direkt zwischen Praxis und Kasse. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind etwa Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie bei Vertragspartner:innen für dich kostenlos, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zahlst du je nach Leistung einen Selbstbehalt, den die Kasse im Nachhinein vorschreibt.
Wahlpartner:in (ohne Kassenvertrag): Wahlärzt:innen und Wahltherapeut:innen legen ihre Preise selbst fest. Du zahlst zuerst und reichst die Rechnung dann ein. Bei der ÖGK erstattet die Kasse laut ASVG 80 Prozent des Betrags, den sie einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner für dieselbe Leistung zahlt. SVS und BVAEB ersetzen den Vertragstarif abzüglich deines Selbstbehalts. Mehr als deine tatsächlichen Kosten bekommst du nie.
Kostenzuschuss: Gibt es für eine Leistung keinen Vertragstarif, zahlt die Kasse einen festen Zuschuss, der in ihrer Satzung steht. Das betrifft zum Beispiel freiberufliche Psychotherapeut:innen und Heilmasseur:innen ohne Kassenvertrag.
Privat: Leistungen, die keine Krankenbehandlung im Sinne der Sozialversicherung sind, zahlst du ganz selbst. Welche das sind, liest du weiter unten.
Die Erstattung richtet sich nach dem Kassentarif, nicht nach deiner Rechnung. Weil Wahlärzt:innen meist mehr verlangen als die Kasse zahlt, bekommst du laut ÖGK selten 80 Prozent des Rechnungsbetrags zurück. Bei SVS und BVAEB bleibt dir zusätzlich der Selbstbehalt.
Kassenplatz oder freie Wahl: Was passt für dich?
Ob du auf einen Kassenplatz wartest oder frei wählst, ist eine Abwägung zwischen Zeit, Geld und Wunschperson. Diese Fragen helfen dir beim Entscheiden:
Eher Kassenplatz: Das Geld ist knapp, du kannst einige Zeit warten, und in deiner Nähe gibt es Vertragspartner:innen.
Eher freie Wahl: Ein rascher Beginn ist dir wichtiger, du suchst eine bestimmte Person oder Spezialisierung, und du kannst die Differenz zwischen Honorar und Erstattung selbst tragen.
Überbrücken: Beginnst du privat, während du auf einen Kassenplatz wartest, kläre vorher mit deiner Kasse, ob bisherige Sitzungen und eine Bewilligung beim Wechsel weiter gelten.
Frag schon bei der Terminvereinbarung ausdrücklich, ob die Praxis einen Vertrag mit deiner Kasse hat und was eine Einheit kostet. Die SVS empfiehlt, bei teuren Behandlungen vorab mit einem Kostenvoranschlag zu klären, wie viel sie erstattet.
ÖGK, SVS oder BVAEB: Deine Kasse bestimmt die Details
Welche Kasse für dich zuständig ist, hängt grundsätzlich von deiner beruflichen Tätigkeit ab. Die Sozialversicherung in Österreich ist nach Berufsgruppen organisiert, so beschreibt es das Sozialministerium:
ÖGK: unselbständig Erwerbstätige, also Angestellte und Arbeiter:innen, sowie Pensionist:innen, die vorher dort versichert waren.
SVS: Gewerbetreibende, Freiberufler:innen und selbständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft.
BVAEB: Beamt:innen, viele Vertragsbedienstete von Bund und Ländern sowie Beschäftigte aus Eisenbahn und Bergbau.
Manche Bedienstete der Länder, laut Sozialministerium etwa Vertragsbedienstete, sind bei einer Krankenfürsorgeanstalt (KFA) versichert. Dafür gelten eigene Regeln, die dieser Artikel nicht beschreibt. Angehörige können bei allen Kassen mitversichert sein.
Der gesetzliche Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen ist laut Sozialministerium für alle Versicherten gleich. Unterschiede gibt es bei Selbstbehalten, Bewilligungen und Zuschüssen:
ÖGK: Bei Vertragspartner:innen zahlst du laut Sozialministerium für die meisten Leistungen nichts dazu, Rezeptgebühr und e-card-Service-Entgelt fallen aber an. Selbstbehalte bei der ärztlichen Hilfe nennt das Sozialministerium nur für SVS und BVAEB.
SVS: Gewerbetreibende und Neue Selbständige zahlen auch bei Vertragsärzt:innen einen Kostenanteil, den die SVS im Nachhinein vorschreibt. Über das Programm „Selbständig Gesund“ kannst du ihn halbieren, wenn du individuelle Gesundheitsziele erreichst. Bäuerinnen und Bauern zahlen stattdessen einen pauschalen Behandlungsbeitrag pro Quartal. Selbständige können bei der SVS die Geldleistungsberechtigung wählen. Dann trittst du grundsätzlich als Privatpatient:in auf und bekommst die Kosten nachher nach dem Vergütungstarif ersetzt.
BVAEB: Du zahlst einen Behandlungsbeitrag, also einen Anteil am Honorar, etwa bei Psychotherapie und Physiotherapie, auch bei Vertragspartner:innen.
SVS und BVAEB nennen ihren Selbstbehalt Kostenanteil beziehungsweise Behandlungsbeitrag, gemeint ist jeweils ein Anteil am Honorar, den du trägst. Von manchen Selbstbehalten kannst du dich befreien lassen. Die SVS nennt zum Beispiel eine Befreiung auf Antrag für die Dauer einer Chemo- oder Strahlentherapie und bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit. Die aktuellen Prozentsätze und Tarife veröffentlicht jede Kasse auf ihrer Website, die SVS etwa in ihrer Tarifauskunft.
Psychotherapie und Klinische Psychologie: Kassenplatz oder Zuschuss
Psychotherapie und Klinisch-psychologische Behandlung zahlt die Kasse, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. Beide sind im Gesetz der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Die Untersuchung muss laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) spätestens vor der zweiten Sitzung erfolgen. Die SVS spricht dabei von einer ärztlichen Verordnung.
Die ÖGK zahlt nichts für Beratungen bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen. Ob deine Beschwerden als Krankheit gelten, klärt die ärztliche Untersuchung.
Bist du in einer akuten Krise, warte nicht auf einen Kassenplatz: Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr), Rat auf Draht 147 für Kinder und Jugendliche, im Notfall Rettung 144.
Psychotherapie: die drei Wege
Kassenplatz bei der ÖGK: Bei Vertragspartner:innen übernimmt die ÖGK die Kosten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die ÖGK veröffentlicht eine Liste ihrer Vertragspartner:innen, die auch die Kontakte der Clearingstellen und Beratungsstellen enthält.
Kassenplatz bei SVS und BVAEB: Die SVS stellt Psychotherapie dort als Sachleistung zur Verfügung, wo sie Verträge hat. Bei Vertragspartner:innen der BVAEB zahlst du einen Behandlungsbeitrag, den die Kasse im Nachhinein einhebt.
Freie Wahl mit Kostenzuschuss: Freiberufliche Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag legen ihr Honorar selbst fest. Du zahlst und bekommst einen festen Zuschuss, den die Kasse in ihrer Satzung festlegt. Der Zuschuss ist kein Anteil an deiner Rechnung, sondern ein fixer Betrag je Sitzung. Voraussetzung ist, dass die Person in der Berufsliste Psychotherapie des Gesundheitsministeriums eingetragen ist.
Nach einer bestimmten Zahl von Sitzungen braucht die Psychotherapie bei ÖGK, SVS und BVAEB eine Bewilligung der Kasse. Frag deine Therapeutin oder deinen Therapeuten früh, wann der Antrag fällig ist, und wer ihn stellt. Für den Zuschuss reichst du bei der ÖGK ihr Antragsformular, die bezahlte Honorarnote mit Behandlungsdaten, Dauer und Diagnose sowie einen Zahlungsnachweis ein.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gibt es das Programm „Gesund aus der Krise“ des Sozialministeriums. Es bietet eine begrenzte Zahl kostenfreier Behandlungseinheiten, etwa bei Psychotherapeut:innen oder Klinischen Psycholog:innen. Ab 14 Jahren können sich Jugendliche selbst anmelden, über gesundausderkrise.at. Das Programm ist derzeit befristet finanziert.
Wie du einen Kassenplatz findest und das Erstgespräch nutzt, erklärt der Artikel „Psychotherapie beginnen: So findest du einen Platz“. Welcher Beruf bei welchen Beschwerden hilft, liest du im Ratgeber „Wer hilft bei psychischen Problemen?“.
Klinisch-psychologische Behandlung: seit 2026 auch als Kassenleistung
Seit 2026 bietet die ÖGK die Klinisch-psychologische Behandlung als Sachleistung an, du musst also nicht vorfinanzieren. Rechtlich ist sie seit 2024 der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Laut ÖGK haben ÖGK, SVS und BVAEB dafür gemeinsam einen Vertrag mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) geschlossen.
Servicestelle: Du meldest dich bei der bundesweiten Servicestelle psyhelp unter 0800 10 02 03 an, Montag bis Freitag. Sie vermittelt dir nach Bedarf einen Platz bei einer Klinischen Psychologin oder einem Klinischen Psychologen und reiht Anfragen bei Bedarf nach Dringlichkeit.
Begrenzte Plätze: Die Zahl der Einheiten pro Jahr ist begrenzt. Laut ÖGK endet der Vertrag automatisch, wenn die Mittel ausgeschöpft sind oder keine Verlängerung beschlossen wird.
Freie Wahl: Gehst du zu einer Klinischen Psychologin oder einem Klinischen Psychologen ohne Vertrag, bekommst du einen Kostenzuschuss. Die Person muss in der Liste der Klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums stehen.
Bewilligung: Auch hier braucht es nach einer bestimmten Zahl von Sitzungen eine Bewilligung. Den Antrag füllt deine Psychologin oder dein Psychologe aus, du reichst ihn bei der ÖGK-Landesstelle ein, per E-Mail ist das laut ÖGK nicht möglich.
Laut psyhelp können sich Versicherte von ÖGK, SVS und BVAEB dort anmelden, bei SVS und BVAEB fällt ein Selbstbehalt an. Einen Kassenplatz gibt es laut psyhelp nicht, solange du schon einen Psychotherapie-Kassenplatz hast. Bist du bei der BVAEB versichert, gibt es auch keinen Zuschuss, solange gleichzeitig eine Psychotherapie läuft.
Klinisch-psychologische Diagnostik: mit Zuweisung
Die Klinisch-psychologische Diagnostik, also Gespräche, Tests und Verhaltensbeobachtung zur Abklärung, zahlt die Kasse mit Zuweisung. Bei der ÖGK kann sie von einer Ärztin, einem Arzt, einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten kommen. Die Zuweisung braucht eine Verdachtsdiagnose und eine genaue Fragestellung. Bei Vertragspsycholog:innen entstehen dir keine Kosten. Die BVAEB zahlt keine Diagnostik, die nur über Einschulung, Studienzulassung, Berufseignung oder Fahrtauglichkeit entscheiden soll.
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilmassage: ohne Verordnung kein Geld
Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Heilmassage zahlt die Kasse nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet hat. Das schreibt das ASVG vor. Ohne Verordnung zahlst du die Behandlung selbst.
Wer die Verordnung ausstellen darf, ist je nach Therapie unterschiedlich geregelt. Bei der ÖGK gilt:
Physiotherapie und Heilmassage: deine behandelnde Ärztin oder dein behandelnder Arzt.
Logopädie: Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt:innen für Neurologie, für Kinder- und Jugendheilkunde, für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten sowie die Fachabteilung eines Krankenhauses.
Eine Bewilligung ist bei der ÖGK für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Heilmassage derzeit nicht nötig. Die ÖGK schreibt „bis auf Weiteres“, prüf das also vor dem Start auf ihrer Website.
Vertragspartner:in, Vertragsinstitut oder ÖGK-Gesundheitszentrum für Physikalische Medizin: Die Behandlung ist für dich kostenlos, du bringst die Verordnung mit.
Wahltherapeut:in oder Wahlinstitut: Du zahlst zuerst und bekommst 80 Prozent des Vertragstarifs zurück. Bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie erstattet die ÖGK nur, wenn die Therapeutin oder der Therapeut in ihrer Liste für Wahlbehandler:innen steht.
Freiberufliche Heilmasseur:in: Du zahlst zuerst und bekommst einen festen Kostenzuschuss laut Satzung, der je nach Leistung unterschiedlich hoch ist.
Die aktuellen Erstattungssätze und die Listen der Wahltherapeut:innen veröffentlicht die ÖGK als Dateien auf ihren Seiten zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Halte vereinbarte Termine ein. Für versäumte Termine übernimmt die ÖGK bei Ergotherapie und Logopädie keine Kosten.
Bei der SVS brauchst du für mehrere dieser Therapien eine Bewilligung, bevor die Behandlung beginnt. Laut SVS gilt das für Logopädie und Ergotherapie schon früh in einer Behandlungsserie und für Physiotherapie ab einer bestimmten Zahl von Einheiten. Hausbesuche in der Physiotherapie und jede Leistung von Heilmasseur:innen brauchen die Bewilligung von Anfang an. Die Verordnung zur Bewilligung kannst du online bei der SVS einreichen. Wo die SVS Verträge hat, bekommst du die Therapie als Sachleistung, sonst einen Kostenzuschuss.
Bei der BVAEB bekommst du Physiotherapie mit ärztlicher Überweisung in ihren Ambulatorien für Physikalische Medizin und bei Vertragspartner:innen, zum Beispiel Spitalsambulanzen, Instituten und freiberuflichen Physiotherapeut:innen. Gehst du zu jemandem ohne Vertrag, erstattet die BVAEB, was sie einer Vertragspartnerin gezahlt hätte. In beiden Fällen zahlst du einen Behandlungsbeitrag. Für Heilmassage bei freiberuflichen Heilmasseur:innen zahlt die BVAEB einen Zuschuss laut Satzung, ohne Bewilligung. In ihren Ambulatorien und bei Vertragspartner:innen gibt es Heilmassage als Kassenleistung mit Behandlungsbeitrag. Ergotherapie und Logopädie führt die BVAEB nicht in ihrer Liste bewilligungspflichtiger Leistungen. Welche Erstattung gilt, fragst du vorab bei der BVAEB nach.
Heilmassage ist eine Massage zu Heilzwecken durch Heilmasseur:innen. Sie bekommst du laut Gesundheitsportal bei freiberuflichen Heilmasseur:innen, in Instituten für physikalische Medizin und in Einrichtungen deiner Kasse. Im Video unten rät eine Fachperson, darauf zu achten, dass auf der Verordnung die gewünschte Behandlung steht, etwa Heilmassage oder Lymphdrainage. Was eine Massage bewirkt und wie sie sich von einer Wohlfühlmassage unterscheidet, liest du im Artikel „Massage: Was sie bewirkt und wie oft sie sinnvoll ist“.
Wie bekomme ich eine Heilmassage? · 0:51 Min.Kurz erklärt: wie du zu einer Verordnung für eine Heilmassage kommst und was darauf stehen sollte
Welche Therapie bei Rücken-, Nacken- und Gelenkschmerzen passt, erklärt der Ratgeber „Rücken, Nacken, Gelenke: Wer hilft wann?“.
Rechnung einreichen: Schritt für Schritt zum Geld zurück
Bei Wahlpartner:innen bekommst du Geld nur zurück, wenn du die bezahlte Rechnung bei deiner Kasse einreichst. Das kannst du selbst erledigen. Größere Wahlarztpraxen müssen es laut ÖGK und BVAEB seit Juli 2024 für dich tun, Therapeut:innen können es freiwillig anbieten. So gehst du vor:
Vorher klären: Frag, ob die Person einen Kassenvertrag hat, was eine Einheit kostet und, bei Wahltherapeut:innen der ÖGK, ob sie auf der Liste für Wahlbehandler:innen steht.
Verordnung oder Untersuchung holen: Für Therapien brauchst du die ärztliche Verordnung, für Psychotherapie und Klinisch-psychologische Behandlung die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung (bei der SVS: die ärztliche Verordnung).
Bewilligung beachten: Wo deine Kasse eine Bewilligung verlangt, hol sie rechtzeitig. Ohne Bewilligung kann die Kasse die Kosten ablehnen.
Bezahlen und Belege sammeln: Auf der Honorarnote müssen bei der ÖGK Behandlungsdaten, Dauer und Diagnose stehen, außerdem dein Name, dein Geburtsdatum, deine Sozialversicherungsnummer und der Stempel der Praxis. Leg einen Zahlungsnachweis bei, etwa einen Kontoauszug oder einen Zahlungsvermerk auf der Rechnung.
Einreichen: Schick Honorarnote, Zahlungsnachweis und bei Therapien die Verordnung an deine Kasse. Gib dabei deine Bankverbindung an.
Frist im Blick behalten: Für das Einreichen gilt eine Frist ab dem Tag der Behandlung. Sie ist großzügig, aber begrenzt, deine Kasse nennt sie auf ihrer Seite zur Kostenerstattung. Reich am besten bald nach der Behandlung ein.
So reichst du bei den drei Kassen ein:
ÖGK: online über die Website „Meine ÖGK“ oder die Meine ÖGK-App, jeweils mit ID Austria, oder ausgedruckt per Post. Schickt deine Wahlärztin oder dein Wahlarzt die Rechnungsdaten für dich elektronisch an die ÖGK, sag ihnen, auf welches Konto die Erstattung gehen soll.
SVS: über die svsGO App oder das Online-Service mit ID Austria, per Post oder persönlich im SVS-Kundencenter.
BVAEB: über das Web-Portal oder die App „MeineBVAEB“ mit ID Austria, per E-Mail oder persönlich in einer Kundenservicestelle. Frag in der Praxis, ob sie erstattungsfähige Leistungen direkt an die BVAEB übermittelt.
Du kannst auch Rechnungen für mitversicherte Angehörige einreichen. Bist du bei mehreren Kassen versichert, darfst du jede Rechnung nur bei einer davon einreichen.
Wann die Kasse trotz Rechnung nichts erstattet
Die ÖGK erstattet Wahlarztkosten in diesen Fällen nicht:
Du warst im selben Kalendervierteljahr bei einer Wahlärztin und bei einer Vertragsärztin desselben Fachgebiets.
Du warst im selben Kalendervierteljahr bei mehreren Wahlärzt:innen desselben Fachgebiets. Dann bekommst du nur für die zuerst eingereichte Rechnung Geld.
Du hast eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt privat in Anspruch genommen.
Auch bei der SVS darfst du in einem Kalendervierteljahr nur mit ihrer Zustimmung mehrere Ärzt:innen desselben Fachgebiets auf ihre Kosten aufsuchen. Plan Arztwechsel innerhalb eines Quartals deshalb bewusst und frag im Zweifel vorher bei deiner Kasse nach.
Rezeptgebühr: So zahlst du weniger oder nichts
Für jedes Medikament, das dir auf Kassenrezept verordnet wird, zahlst du in der Apotheke pro Packung eine Rezeptgebühr, den Rest übernimmt die Kasse. Ist das Medikament billiger als die Rezeptgebühr, zahlst du nur den niedrigeren Preis. Die Rezeptgebühr wird jedes Jahr angepasst, den aktuellen Betrag nennt deine Kasse auf ihrer Website, zum Beispiel ÖGK und SVS auf ihren Seiten zur Rezeptgebühr.
Es gibt drei Wege, keine Rezeptgebühr zu zahlen:
Automatische Befreiung: Bestimmte Gruppen sind per Gesetz befreit, etwa Menschen mit Ausgleichszulage zur Pension, Zivildiener und Asylwerber:innen. Bei anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten gilt die Befreiung für die Medikamente gegen diese Krankheit.
Befreiung auf Antrag: Liegt dein monatliches Nettoeinkommen unter einem Richtsatz, kannst du die Befreiung beantragen. Bei erhöhtem Medikamentenbedarf wegen einer Krankheit gilt ein höherer Richtsatz. Die Richtsätze ändern sich jährlich und stehen auf der Seite deiner Kasse. Bei der ÖGK beantragst du die Befreiung online über „Meine ÖGK“ oder per Post, mit Einkommensnachweisen aller Personen im Haushalt.
Obergrenze: Erreichen deine bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr einen gesetzlich festgelegten Anteil deines Jahresnettoeinkommens, bist du für den Rest des Jahres befreit. Es gibt aber einen Mindestbetrag, den alle zahlen, bevor die Obergrenze greift. Beide Werte nennt deine Kasse. Dafür musst du nichts beantragen. Die Befreiung wird über die e-card in der Ordination angezeigt.
Die Obergrenze berechnet die Sozialversicherung bei Erwerbstätigen oft aus älteren Einkommensdaten. Ist dein Einkommen gesunken, kannst du bei deiner Kasse eine Neufestsetzung beantragen. Bei der ÖGK siehst du in „Meine ÖGK“, wie viel Rezeptgebühr du schon bezahlt hast. Die Befreiung über die Obergrenze endet am 31. Dezember, ab Jänner zählt das neue Jahr.
Eine Befreiung per Gesetz oder Antrag bringt bei der ÖGK noch mehr: Du zahlst dann zum Beispiel auch kein Service-Entgelt für die e-card, keinen Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel und keine Zuzahlung bei Reha oder Kur. Bist du bei der SVS versichert und hast ein Privatrezept einer Wahlärztin, kannst du es laut SVS bei deiner SVS-Landesstelle auf ein Kassenrezept umschreiben lassen. Das geht, wenn keine bewilligungspflichtigen Medikamente darauf stehen. Dann zahlst du in der Apotheke nur die Rezeptgebühr.
Was die Kasse in der Regel nicht zahlt
Die Kasse zahlt Krankenbehandlung, keine Beratung, kein Wohlfühlangebot und keine Untersuchungen für andere Zwecke. Neben Ärzt:innen stellt das ASVG bei der Krankenbehandlung nur diese Berufe gleich: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Klinische Psychologie, Psychotherapie und Heilmassage. Beratung, Wohlfühlangebote und Methoden ohne Kassenvertrag zahlst du in der Regel selbst:
Lebens- und Sozialberatung und Coaching: Sie zählen laut Gesundheitsportal nicht zu den Gesundheitsberufen. Die ÖGK zahlt keine Beratung bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen. Die BVAEB nennt Coachings zur Berufsberatung und Persönlichkeitsentwicklung ausdrücklich als keine Leistung, auch wenn Psycholog:innen sie anbieten.
Massage ohne Verordnung: Die Kasse beteiligt sich nur an der Heilmassage mit ärztlicher Verordnung. Eine Massage zum Wohlfühlen zahlst du selbst.
Osteopathie: Sie gehört nicht zu den Leistungen, die das ASVG der ärztlichen Hilfe gleichstellt. Laut der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie (OEGO), zitiert in einem Bericht des AIHTA aus 2022, zahlen nur manche private Zusatzversicherungen, eine Krankenkasse nur selten und nach vorheriger Bewilligung im Einzelfall. Frag deshalb vor dem ersten Termin bei deiner Kasse nach.
Einzelne Methoden: Die SVS nennt als Beispiele ohne Kostenersatz unter anderem Akupressur, Biofeedback, Haaranalyse, Magnetfeldtherapie, Rückenschule und Reflexzonenmassage.
Untersuchungen für andere Zwecke: Die ÖGK erstattet bei Wahlärzt:innen zum Beispiel keine Sportuntersuchungen, keine Einstellungsuntersuchungen, keine rein kosmetischen Behandlungen und keine Impfungen, die keine Krankenbehandlung sind.
Mediation bei Trennung und Scheidung ist keine Kassenleistung. Dafür gibt es eine Förderung des Bundeskanzleramts, wie sie funktioniert, erklärt der Artikel „Mediation in Österreich: Ablauf, Kosten, Förderung“.
Hast du eine private Zusatzversicherung, regelt dein Vertrag dort, was sie zusätzlich übernimmt. Manche Zusatzversicherungen wollen sehen, was die Kasse schon erstattet hat. Die BVAEB stellt dir dafür auf Wunsch eine Bestätigung über die Höhe der Kostenerstattung aus.
Kasse lehnt ab: Bescheid verlangen und Hilfe holen
Lehnt die Kasse eine Leistung ab, kannst du die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Dafür verlangst du zuerst einen Bescheid. Das geht laut oesterreich.gv.at mit einem formlosen Schreiben, in dem steht, welche Leistung oder welches Medikament abgelehnt wurde, mit Datum und deiner Unterschrift.
Bescheid: Die Kasse muss darin begründen, warum sie nicht zahlt, und schickt ihn dir zu.
Klage: Gegen den Bescheid kannst du kostenfrei klagen, beim Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht, in Wien beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Dafür gilt eine kurze gesetzliche Frist ab Zustellung des Bescheids. Lass dich deshalb sofort beraten.
Pflicht oder freiwillig: Einklagen kannst du grundsätzlich nur Pflichtleistungen. Auf freiwillige Leistungen, zum Beispiel eine Kur, gibt es keinen Rechtsanspruch.
Beratung: Weitere Auskünfte geben laut oesterreich.gv.at die Arbeiterkammern.
Oft lässt sich ein Problem schon früher lösen. Ruf zuerst beim Kundenservice deiner Kasse an und frag, was genau fehlt, etwa eine Verordnung oder ein Zahlungsnachweis. Kommst du dort nicht weiter, hilft bei der ÖGK die Ombudsstelle in deinem Bundesland. Sie vermittelt bei Missverständnissen und Konflikten, kann sich aber nicht über Gesetze hinwegsetzen, und medizinische Entscheidungen treffen Ärzt:innen.
Was jetzt tun?
Frag schon bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis einen Vertrag mit deiner Kasse hat und was eine Einheit kostet.
Hol dir vor dem Therapiestart die ärztliche Verordnung, bei Psychotherapie und Klinischer Psychologie die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung (bei der SVS: die ärztliche Verordnung) spätestens vor der zweiten Sitzung.
Prüf auf der Seite deiner Kasse (ÖGK, SVS oder BVAEB), ob eine Bewilligung nötig ist und welche Tarife und Zuschüsse derzeit gelten.
Für einen Platz in Klinisch-psychologischer Behandlung auf Kassenkosten melde dich bei der Servicestelle psyhelp unter 0800 10 02 03.
Heb Honorarnoten und Zahlungsnachweise auf und reich sie bald nach der Behandlung online, per Post oder über die Praxis ein.
Lehnt die Kasse ab, verlang schriftlich einen Bescheid und lass dich sofort bei der Arbeiterkammer oder der Ombudsstelle deiner Kasse beraten, weil für eine Klage eine kurze Frist gilt.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
Deine Ärztin verschreibt dir Physiotherapie, doch der nächste Kassentermin ist erst in Wochen frei. Was zahlst du, wenn du woanders hingehst?
Hier erfährst du, was die Krankenkasse in Österreich bei Psychotherapie, Klinischer Psychologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Heilmassage übernimmt und wie du dazu kommst. Du liest Schritt für Schritt, wie du eine Rechnung einreichst, wann du keine Rezeptgebühr zahlst und was du tun kannst, wenn die Kasse ablehnt. Konkrete Beträge stehen hier bewusst nicht, weil sich Tarife jährlich ändern, aber du erfährst, wo deine Kasse sie veröffentlicht.
Vertragspartner, Wahlpartner oder privat: So zahlt die Kasse
Wie viel die Krankenkasse übernimmt, hängt vor allem davon ab, ob deine Behandlerin oder dein Behandler einen Vertrag mit ihr hat (Vertragspartner:in) oder nicht (Wahlpartner:in). Grundsätzlich zahlt die Kasse eine Leistung, wenn sie zweckmäßig und notwendig ist. Für Therapien verlangt das Gesetz außerdem eine ärztliche Verordnung oder, bei Psychotherapie und Klinisch-psychologischer Behandlung, eine ärztliche Untersuchung.
Diese vier Wege gibt es:
Vertragspartner:in (Kassenvertrag): Die Abrechnung läuft direkt zwischen Praxis und Kasse. Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sind etwa Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapie bei Vertragspartner:innen für dich kostenlos, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zahlst du je nach Leistung einen Selbstbehalt, den die Kasse im Nachhinein vorschreibt.
Wahlpartner:in (ohne Kassenvertrag): Wahlärzt:innen und Wahltherapeut:innen legen ihre Preise selbst fest. Du zahlst zuerst und reichst die Rechnung dann ein. Bei der ÖGK erstattet die Kasse laut ASVG 80 Prozent des Betrags, den sie einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner für dieselbe Leistung zahlt. SVS und BVAEB ersetzen den Vertragstarif abzüglich deines Selbstbehalts. Mehr als deine tatsächlichen Kosten bekommst du nie.
Kostenzuschuss: Gibt es für eine Leistung keinen Vertragstarif, zahlt die Kasse einen festen Zuschuss, der in ihrer Satzung steht. Das betrifft zum Beispiel freiberufliche Psychotherapeut:innen und Heilmasseur:innen ohne Kassenvertrag.
Privat: Leistungen, die keine Krankenbehandlung im Sinne der Sozialversicherung sind, zahlst du ganz selbst. Welche das sind, liest du weiter unten.
Die Erstattung richtet sich nach dem Kassentarif, nicht nach deiner Rechnung. Weil Wahlärzt:innen meist mehr verlangen als die Kasse zahlt, bekommst du laut ÖGK selten 80 Prozent des Rechnungsbetrags zurück. Bei SVS und BVAEB bleibt dir zusätzlich der Selbstbehalt.
Kassenplatz oder freie Wahl: Was passt für dich?
Ob du auf einen Kassenplatz wartest oder frei wählst, ist eine Abwägung zwischen Zeit, Geld und Wunschperson. Diese Fragen helfen dir beim Entscheiden:
Eher Kassenplatz: Das Geld ist knapp, du kannst einige Zeit warten, und in deiner Nähe gibt es Vertragspartner:innen.
Eher freie Wahl: Ein rascher Beginn ist dir wichtiger, du suchst eine bestimmte Person oder Spezialisierung, und du kannst die Differenz zwischen Honorar und Erstattung selbst tragen.
Überbrücken: Beginnst du privat, während du auf einen Kassenplatz wartest, kläre vorher mit deiner Kasse, ob bisherige Sitzungen und eine Bewilligung beim Wechsel weiter gelten.
Frag schon bei der Terminvereinbarung ausdrücklich, ob die Praxis einen Vertrag mit deiner Kasse hat und was eine Einheit kostet. Die SVS empfiehlt, bei teuren Behandlungen vorab mit einem Kostenvoranschlag zu klären, wie viel sie erstattet.
ÖGK, SVS oder BVAEB: Deine Kasse bestimmt die Details
Welche Kasse für dich zuständig ist, hängt grundsätzlich von deiner beruflichen Tätigkeit ab. Die Sozialversicherung in Österreich ist nach Berufsgruppen organisiert, so beschreibt es das Sozialministerium:
ÖGK: unselbständig Erwerbstätige, also Angestellte und Arbeiter:innen, sowie Pensionist:innen, die vorher dort versichert waren.
SVS: Gewerbetreibende, Freiberufler:innen und selbständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft.
BVAEB: Beamt:innen, viele Vertragsbedienstete von Bund und Ländern sowie Beschäftigte aus Eisenbahn und Bergbau.
Manche Bedienstete der Länder, laut Sozialministerium etwa Vertragsbedienstete, sind bei einer Krankenfürsorgeanstalt (KFA) versichert. Dafür gelten eigene Regeln, die dieser Artikel nicht beschreibt. Angehörige können bei allen Kassen mitversichert sein.
Der gesetzliche Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen ist laut Sozialministerium für alle Versicherten gleich. Unterschiede gibt es bei Selbstbehalten, Bewilligungen und Zuschüssen:
ÖGK: Bei Vertragspartner:innen zahlst du laut Sozialministerium für die meisten Leistungen nichts dazu, Rezeptgebühr und e-card-Service-Entgelt fallen aber an. Selbstbehalte bei der ärztlichen Hilfe nennt das Sozialministerium nur für SVS und BVAEB.
SVS: Gewerbetreibende und Neue Selbständige zahlen auch bei Vertragsärzt:innen einen Kostenanteil, den die SVS im Nachhinein vorschreibt. Über das Programm „Selbständig Gesund“ kannst du ihn halbieren, wenn du individuelle Gesundheitsziele erreichst. Bäuerinnen und Bauern zahlen stattdessen einen pauschalen Behandlungsbeitrag pro Quartal. Selbständige können bei der SVS die Geldleistungsberechtigung wählen. Dann trittst du grundsätzlich als Privatpatient:in auf und bekommst die Kosten nachher nach dem Vergütungstarif ersetzt.
BVAEB: Du zahlst einen Behandlungsbeitrag, also einen Anteil am Honorar, etwa bei Psychotherapie und Physiotherapie, auch bei Vertragspartner:innen.
SVS und BVAEB nennen ihren Selbstbehalt Kostenanteil beziehungsweise Behandlungsbeitrag, gemeint ist jeweils ein Anteil am Honorar, den du trägst. Von manchen Selbstbehalten kannst du dich befreien lassen. Die SVS nennt zum Beispiel eine Befreiung auf Antrag für die Dauer einer Chemo- oder Strahlentherapie und bei besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit. Die aktuellen Prozentsätze und Tarife veröffentlicht jede Kasse auf ihrer Website, die SVS etwa in ihrer Tarifauskunft.
Psychotherapie und Klinische Psychologie: Kassenplatz oder Zuschuss
Psychotherapie und Klinisch-psychologische Behandlung zahlt die Kasse, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt und eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. Beide sind im Gesetz der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Die Untersuchung muss laut Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) spätestens vor der zweiten Sitzung erfolgen. Die SVS spricht dabei von einer ärztlichen Verordnung.
Die ÖGK zahlt nichts für Beratungen bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen. Ob deine Beschwerden als Krankheit gelten, klärt die ärztliche Untersuchung.
Bist du in einer akuten Krise, warte nicht auf einen Kassenplatz: Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr), Rat auf Draht 147 für Kinder und Jugendliche, im Notfall Rettung 144.
Psychotherapie: die drei Wege
Kassenplatz bei der ÖGK: Bei Vertragspartner:innen übernimmt die ÖGK die Kosten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die ÖGK veröffentlicht eine Liste ihrer Vertragspartner:innen, die auch die Kontakte der Clearingstellen und Beratungsstellen enthält.
Kassenplatz bei SVS und BVAEB: Die SVS stellt Psychotherapie dort als Sachleistung zur Verfügung, wo sie Verträge hat. Bei Vertragspartner:innen der BVAEB zahlst du einen Behandlungsbeitrag, den die Kasse im Nachhinein einhebt.
Freie Wahl mit Kostenzuschuss: Freiberufliche Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag legen ihr Honorar selbst fest. Du zahlst und bekommst einen festen Zuschuss, den die Kasse in ihrer Satzung festlegt. Der Zuschuss ist kein Anteil an deiner Rechnung, sondern ein fixer Betrag je Sitzung. Voraussetzung ist, dass die Person in der Berufsliste Psychotherapie des Gesundheitsministeriums eingetragen ist.
Nach einer bestimmten Zahl von Sitzungen braucht die Psychotherapie bei ÖGK, SVS und BVAEB eine Bewilligung der Kasse. Frag deine Therapeutin oder deinen Therapeuten früh, wann der Antrag fällig ist, und wer ihn stellt. Für den Zuschuss reichst du bei der ÖGK ihr Antragsformular, die bezahlte Honorarnote mit Behandlungsdaten, Dauer und Diagnose sowie einen Zahlungsnachweis ein.
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gibt es das Programm „Gesund aus der Krise“ des Sozialministeriums. Es bietet eine begrenzte Zahl kostenfreier Behandlungseinheiten, etwa bei Psychotherapeut:innen oder Klinischen Psycholog:innen. Ab 14 Jahren können sich Jugendliche selbst anmelden, über gesundausderkrise.at. Das Programm ist derzeit befristet finanziert.
Wie du einen Kassenplatz findest und das Erstgespräch nutzt, erklärt der Artikel „Psychotherapie beginnen: So findest du einen Platz“. Welcher Beruf bei welchen Beschwerden hilft, liest du im Ratgeber „Wer hilft bei psychischen Problemen?“.
Klinisch-psychologische Behandlung: seit 2026 auch als Kassenleistung
Seit 2026 bietet die ÖGK die Klinisch-psychologische Behandlung als Sachleistung an, du musst also nicht vorfinanzieren. Rechtlich ist sie seit 2024 der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Laut ÖGK haben ÖGK, SVS und BVAEB dafür gemeinsam einen Vertrag mit dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) geschlossen.
Servicestelle: Du meldest dich bei der bundesweiten Servicestelle psyhelp unter 0800 10 02 03 an, Montag bis Freitag. Sie vermittelt dir nach Bedarf einen Platz bei einer Klinischen Psychologin oder einem Klinischen Psychologen und reiht Anfragen bei Bedarf nach Dringlichkeit.
Begrenzte Plätze: Die Zahl der Einheiten pro Jahr ist begrenzt. Laut ÖGK endet der Vertrag automatisch, wenn die Mittel ausgeschöpft sind oder keine Verlängerung beschlossen wird.
Freie Wahl: Gehst du zu einer Klinischen Psychologin oder einem Klinischen Psychologen ohne Vertrag, bekommst du einen Kostenzuschuss. Die Person muss in der Liste der Klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums stehen.
Bewilligung: Auch hier braucht es nach einer bestimmten Zahl von Sitzungen eine Bewilligung. Den Antrag füllt deine Psychologin oder dein Psychologe aus, du reichst ihn bei der ÖGK-Landesstelle ein, per E-Mail ist das laut ÖGK nicht möglich.
Laut psyhelp können sich Versicherte von ÖGK, SVS und BVAEB dort anmelden, bei SVS und BVAEB fällt ein Selbstbehalt an. Einen Kassenplatz gibt es laut psyhelp nicht, solange du schon einen Psychotherapie-Kassenplatz hast. Bist du bei der BVAEB versichert, gibt es auch keinen Zuschuss, solange gleichzeitig eine Psychotherapie läuft.
Klinisch-psychologische Diagnostik: mit Zuweisung
Die Klinisch-psychologische Diagnostik, also Gespräche, Tests und Verhaltensbeobachtung zur Abklärung, zahlt die Kasse mit Zuweisung. Bei der ÖGK kann sie von einer Ärztin, einem Arzt, einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten kommen. Die Zuweisung braucht eine Verdachtsdiagnose und eine genaue Fragestellung. Bei Vertragspsycholog:innen entstehen dir keine Kosten. Die BVAEB zahlt keine Diagnostik, die nur über Einschulung, Studienzulassung, Berufseignung oder Fahrtauglichkeit entscheiden soll.
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilmassage: ohne Verordnung kein Geld
Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Heilmassage zahlt die Kasse nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet hat. Das schreibt das ASVG vor. Ohne Verordnung zahlst du die Behandlung selbst.
Wer die Verordnung ausstellen darf, ist je nach Therapie unterschiedlich geregelt. Bei der ÖGK gilt:
Physiotherapie und Heilmassage: deine behandelnde Ärztin oder dein behandelnder Arzt.
Logopädie: Ärzt:innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt:innen für Neurologie, für Kinder- und Jugendheilkunde, für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten sowie die Fachabteilung eines Krankenhauses.
Eine Bewilligung ist bei der ÖGK für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Heilmassage derzeit nicht nötig. Die ÖGK schreibt „bis auf Weiteres“, prüf das also vor dem Start auf ihrer Website.
Vertragspartner:in, Vertragsinstitut oder ÖGK-Gesundheitszentrum für Physikalische Medizin: Die Behandlung ist für dich kostenlos, du bringst die Verordnung mit.
Wahltherapeut:in oder Wahlinstitut: Du zahlst zuerst und bekommst 80 Prozent des Vertragstarifs zurück. Bei Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie erstattet die ÖGK nur, wenn die Therapeutin oder der Therapeut in ihrer Liste für Wahlbehandler:innen steht.
Freiberufliche Heilmasseur:in: Du zahlst zuerst und bekommst einen festen Kostenzuschuss laut Satzung, der je nach Leistung unterschiedlich hoch ist.
Die aktuellen Erstattungssätze und die Listen der Wahltherapeut:innen veröffentlicht die ÖGK als Dateien auf ihren Seiten zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Halte vereinbarte Termine ein. Für versäumte Termine übernimmt die ÖGK bei Ergotherapie und Logopädie keine Kosten.
Bei der SVS brauchst du für mehrere dieser Therapien eine Bewilligung, bevor die Behandlung beginnt. Laut SVS gilt das für Logopädie und Ergotherapie schon früh in einer Behandlungsserie und für Physiotherapie ab einer bestimmten Zahl von Einheiten. Hausbesuche in der Physiotherapie und jede Leistung von Heilmasseur:innen brauchen die Bewilligung von Anfang an. Die Verordnung zur Bewilligung kannst du online bei der SVS einreichen. Wo die SVS Verträge hat, bekommst du die Therapie als Sachleistung, sonst einen Kostenzuschuss.
Bei der BVAEB bekommst du Physiotherapie mit ärztlicher Überweisung in ihren Ambulatorien für Physikalische Medizin und bei Vertragspartner:innen, zum Beispiel Spitalsambulanzen, Instituten und freiberuflichen Physiotherapeut:innen. Gehst du zu jemandem ohne Vertrag, erstattet die BVAEB, was sie einer Vertragspartnerin gezahlt hätte. In beiden Fällen zahlst du einen Behandlungsbeitrag. Für Heilmassage bei freiberuflichen Heilmasseur:innen zahlt die BVAEB einen Zuschuss laut Satzung, ohne Bewilligung. In ihren Ambulatorien und bei Vertragspartner:innen gibt es Heilmassage als Kassenleistung mit Behandlungsbeitrag. Ergotherapie und Logopädie führt die BVAEB nicht in ihrer Liste bewilligungspflichtiger Leistungen. Welche Erstattung gilt, fragst du vorab bei der BVAEB nach.
Heilmassage ist eine Massage zu Heilzwecken durch Heilmasseur:innen. Sie bekommst du laut Gesundheitsportal bei freiberuflichen Heilmasseur:innen, in Instituten für physikalische Medizin und in Einrichtungen deiner Kasse. Im Video unten rät eine Fachperson, darauf zu achten, dass auf der Verordnung die gewünschte Behandlung steht, etwa Heilmassage oder Lymphdrainage. Was eine Massage bewirkt und wie sie sich von einer Wohlfühlmassage unterscheidet, liest du im Artikel „Massage: Was sie bewirkt und wie oft sie sinnvoll ist“.
Wie bekomme ich eine Heilmassage? · 0:51 Min.Kurz erklärt: wie du zu einer Verordnung für eine Heilmassage kommst und was darauf stehen sollte
Welche Therapie bei Rücken-, Nacken- und Gelenkschmerzen passt, erklärt der Ratgeber „Rücken, Nacken, Gelenke: Wer hilft wann?“.
Rechnung einreichen: Schritt für Schritt zum Geld zurück
Bei Wahlpartner:innen bekommst du Geld nur zurück, wenn du die bezahlte Rechnung bei deiner Kasse einreichst. Das kannst du selbst erledigen. Größere Wahlarztpraxen müssen es laut ÖGK und BVAEB seit Juli 2024 für dich tun, Therapeut:innen können es freiwillig anbieten. So gehst du vor:
Vorher klären: Frag, ob die Person einen Kassenvertrag hat, was eine Einheit kostet und, bei Wahltherapeut:innen der ÖGK, ob sie auf der Liste für Wahlbehandler:innen steht.
Verordnung oder Untersuchung holen: Für Therapien brauchst du die ärztliche Verordnung, für Psychotherapie und Klinisch-psychologische Behandlung die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung (bei der SVS: die ärztliche Verordnung).
Bewilligung beachten: Wo deine Kasse eine Bewilligung verlangt, hol sie rechtzeitig. Ohne Bewilligung kann die Kasse die Kosten ablehnen.
Bezahlen und Belege sammeln: Auf der Honorarnote müssen bei der ÖGK Behandlungsdaten, Dauer und Diagnose stehen, außerdem dein Name, dein Geburtsdatum, deine Sozialversicherungsnummer und der Stempel der Praxis. Leg einen Zahlungsnachweis bei, etwa einen Kontoauszug oder einen Zahlungsvermerk auf der Rechnung.
Einreichen: Schick Honorarnote, Zahlungsnachweis und bei Therapien die Verordnung an deine Kasse. Gib dabei deine Bankverbindung an.
Frist im Blick behalten: Für das Einreichen gilt eine Frist ab dem Tag der Behandlung. Sie ist großzügig, aber begrenzt, deine Kasse nennt sie auf ihrer Seite zur Kostenerstattung. Reich am besten bald nach der Behandlung ein.
So reichst du bei den drei Kassen ein:
ÖGK: online über die Website „Meine ÖGK“ oder die Meine ÖGK-App, jeweils mit ID Austria, oder ausgedruckt per Post. Schickt deine Wahlärztin oder dein Wahlarzt die Rechnungsdaten für dich elektronisch an die ÖGK, sag ihnen, auf welches Konto die Erstattung gehen soll.
SVS: über die svsGO App oder das Online-Service mit ID Austria, per Post oder persönlich im SVS-Kundencenter.
BVAEB: über das Web-Portal oder die App „MeineBVAEB“ mit ID Austria, per E-Mail oder persönlich in einer Kundenservicestelle. Frag in der Praxis, ob sie erstattungsfähige Leistungen direkt an die BVAEB übermittelt.
Du kannst auch Rechnungen für mitversicherte Angehörige einreichen. Bist du bei mehreren Kassen versichert, darfst du jede Rechnung nur bei einer davon einreichen.
Wann die Kasse trotz Rechnung nichts erstattet
Die ÖGK erstattet Wahlarztkosten in diesen Fällen nicht:
Du warst im selben Kalendervierteljahr bei einer Wahlärztin und bei einer Vertragsärztin desselben Fachgebiets.
Du warst im selben Kalendervierteljahr bei mehreren Wahlärzt:innen desselben Fachgebiets. Dann bekommst du nur für die zuerst eingereichte Rechnung Geld.
Du hast eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt privat in Anspruch genommen.
Auch bei der SVS darfst du in einem Kalendervierteljahr nur mit ihrer Zustimmung mehrere Ärzt:innen desselben Fachgebiets auf ihre Kosten aufsuchen. Plan Arztwechsel innerhalb eines Quartals deshalb bewusst und frag im Zweifel vorher bei deiner Kasse nach.
Rezeptgebühr: So zahlst du weniger oder nichts
Für jedes Medikament, das dir auf Kassenrezept verordnet wird, zahlst du in der Apotheke pro Packung eine Rezeptgebühr, den Rest übernimmt die Kasse. Ist das Medikament billiger als die Rezeptgebühr, zahlst du nur den niedrigeren Preis. Die Rezeptgebühr wird jedes Jahr angepasst, den aktuellen Betrag nennt deine Kasse auf ihrer Website, zum Beispiel ÖGK und SVS auf ihren Seiten zur Rezeptgebühr.
Es gibt drei Wege, keine Rezeptgebühr zu zahlen:
Automatische Befreiung: Bestimmte Gruppen sind per Gesetz befreit, etwa Menschen mit Ausgleichszulage zur Pension, Zivildiener und Asylwerber:innen. Bei anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten gilt die Befreiung für die Medikamente gegen diese Krankheit.
Befreiung auf Antrag: Liegt dein monatliches Nettoeinkommen unter einem Richtsatz, kannst du die Befreiung beantragen. Bei erhöhtem Medikamentenbedarf wegen einer Krankheit gilt ein höherer Richtsatz. Die Richtsätze ändern sich jährlich und stehen auf der Seite deiner Kasse. Bei der ÖGK beantragst du die Befreiung online über „Meine ÖGK“ oder per Post, mit Einkommensnachweisen aller Personen im Haushalt.
Obergrenze: Erreichen deine bezahlten Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr einen gesetzlich festgelegten Anteil deines Jahresnettoeinkommens, bist du für den Rest des Jahres befreit. Es gibt aber einen Mindestbetrag, den alle zahlen, bevor die Obergrenze greift. Beide Werte nennt deine Kasse. Dafür musst du nichts beantragen. Die Befreiung wird über die e-card in der Ordination angezeigt.
Die Obergrenze berechnet die Sozialversicherung bei Erwerbstätigen oft aus älteren Einkommensdaten. Ist dein Einkommen gesunken, kannst du bei deiner Kasse eine Neufestsetzung beantragen. Bei der ÖGK siehst du in „Meine ÖGK“, wie viel Rezeptgebühr du schon bezahlt hast. Die Befreiung über die Obergrenze endet am 31. Dezember, ab Jänner zählt das neue Jahr.
Eine Befreiung per Gesetz oder Antrag bringt bei der ÖGK noch mehr: Du zahlst dann zum Beispiel auch kein Service-Entgelt für die e-card, keinen Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel und keine Zuzahlung bei Reha oder Kur. Bist du bei der SVS versichert und hast ein Privatrezept einer Wahlärztin, kannst du es laut SVS bei deiner SVS-Landesstelle auf ein Kassenrezept umschreiben lassen. Das geht, wenn keine bewilligungspflichtigen Medikamente darauf stehen. Dann zahlst du in der Apotheke nur die Rezeptgebühr.
Was die Kasse in der Regel nicht zahlt
Die Kasse zahlt Krankenbehandlung, keine Beratung, kein Wohlfühlangebot und keine Untersuchungen für andere Zwecke. Neben Ärzt:innen stellt das ASVG bei der Krankenbehandlung nur diese Berufe gleich: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Klinische Psychologie, Psychotherapie und Heilmassage. Beratung, Wohlfühlangebote und Methoden ohne Kassenvertrag zahlst du in der Regel selbst:
Lebens- und Sozialberatung und Coaching: Sie zählen laut Gesundheitsportal nicht zu den Gesundheitsberufen. Die ÖGK zahlt keine Beratung bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen. Die BVAEB nennt Coachings zur Berufsberatung und Persönlichkeitsentwicklung ausdrücklich als keine Leistung, auch wenn Psycholog:innen sie anbieten.
Massage ohne Verordnung: Die Kasse beteiligt sich nur an der Heilmassage mit ärztlicher Verordnung. Eine Massage zum Wohlfühlen zahlst du selbst.
Osteopathie: Sie gehört nicht zu den Leistungen, die das ASVG der ärztlichen Hilfe gleichstellt. Laut der Österreichischen Gesellschaft für Osteopathie (OEGO), zitiert in einem Bericht des AIHTA aus 2022, zahlen nur manche private Zusatzversicherungen, eine Krankenkasse nur selten und nach vorheriger Bewilligung im Einzelfall. Frag deshalb vor dem ersten Termin bei deiner Kasse nach.
Einzelne Methoden: Die SVS nennt als Beispiele ohne Kostenersatz unter anderem Akupressur, Biofeedback, Haaranalyse, Magnetfeldtherapie, Rückenschule und Reflexzonenmassage.
Untersuchungen für andere Zwecke: Die ÖGK erstattet bei Wahlärzt:innen zum Beispiel keine Sportuntersuchungen, keine Einstellungsuntersuchungen, keine rein kosmetischen Behandlungen und keine Impfungen, die keine Krankenbehandlung sind.
Mediation bei Trennung und Scheidung ist keine Kassenleistung. Dafür gibt es eine Förderung des Bundeskanzleramts, wie sie funktioniert, erklärt der Artikel „Mediation in Österreich: Ablauf, Kosten, Förderung“.
Hast du eine private Zusatzversicherung, regelt dein Vertrag dort, was sie zusätzlich übernimmt. Manche Zusatzversicherungen wollen sehen, was die Kasse schon erstattet hat. Die BVAEB stellt dir dafür auf Wunsch eine Bestätigung über die Höhe der Kostenerstattung aus.
Kasse lehnt ab: Bescheid verlangen und Hilfe holen
Lehnt die Kasse eine Leistung ab, kannst du die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen. Dafür verlangst du zuerst einen Bescheid. Das geht laut oesterreich.gv.at mit einem formlosen Schreiben, in dem steht, welche Leistung oder welches Medikament abgelehnt wurde, mit Datum und deiner Unterschrift.
Bescheid: Die Kasse muss darin begründen, warum sie nicht zahlt, und schickt ihn dir zu.
Klage: Gegen den Bescheid kannst du kostenfrei klagen, beim Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht, in Wien beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Dafür gilt eine kurze gesetzliche Frist ab Zustellung des Bescheids. Lass dich deshalb sofort beraten.
Pflicht oder freiwillig: Einklagen kannst du grundsätzlich nur Pflichtleistungen. Auf freiwillige Leistungen, zum Beispiel eine Kur, gibt es keinen Rechtsanspruch.
Beratung: Weitere Auskünfte geben laut oesterreich.gv.at die Arbeiterkammern.
Oft lässt sich ein Problem schon früher lösen. Ruf zuerst beim Kundenservice deiner Kasse an und frag, was genau fehlt, etwa eine Verordnung oder ein Zahlungsnachweis. Kommst du dort nicht weiter, hilft bei der ÖGK die Ombudsstelle in deinem Bundesland. Sie vermittelt bei Missverständnissen und Konflikten, kann sich aber nicht über Gesetze hinwegsetzen, und medizinische Entscheidungen treffen Ärzt:innen.
Was jetzt tun?
Frag schon bei der Terminvereinbarung, ob die Praxis einen Vertrag mit deiner Kasse hat und was eine Einheit kostet.
Hol dir vor dem Therapiestart die ärztliche Verordnung, bei Psychotherapie und Klinischer Psychologie die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung (bei der SVS: die ärztliche Verordnung) spätestens vor der zweiten Sitzung.
Prüf auf der Seite deiner Kasse (ÖGK, SVS oder BVAEB), ob eine Bewilligung nötig ist und welche Tarife und Zuschüsse derzeit gelten.
Für einen Platz in Klinisch-psychologischer Behandlung auf Kassenkosten melde dich bei der Servicestelle psyhelp unter 0800 10 02 03.
Heb Honorarnoten und Zahlungsnachweise auf und reich sie bald nach der Behandlung online, per Post oder über die Praxis ein.
Lehnt die Kasse ab, verlang schriftlich einen Bescheid und lass dich sofort bei der Arbeiterkammer oder der Ombudsstelle deiner Kasse beraten, weil für eine Klage eine kurze Frist gilt.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
Gassner L, Hofer V: Osteopathy: effectiveness and safety for musculoskeletal pain and overview of training and quality requirements. AIHTA Project Report No. 144, Tabelle A-36 (2022) – Austrian Institute for Health Technology Assessment (AIHTA) – https://eprints.aihta.at/1416/1/HTA-Projektbericht_Nr.144.pdf (abgerufen 2026-10-21; die kursiv gesetzten Angaben zur Erstattung in Tabelle A-36 stammen laut Fußnote von der OEGO)
psyhelp – Servicestelle für klinisch-psychologische Behandlung (Startseite und FAQ) – https://www.psyhelp.at (vom Prüfer online geprüft 2026-10-21, Quelle noch nicht freigegeben, siehe Offen für Michael)
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 67 – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – Adresse vor der Einpflege im RIS suchen und öffnen (vom Prüfer nicht online geöffnet, siehe Offen für Michael)