balancio

Mediation

05:21

Auf den Punkt gebracht

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem eine neutrale, fachlich ausgebildete Person zwischen Streitparteien vermittelt. Sie entscheidet nichts, sondern fördert das Gespräch, damit die Beteiligten selbst eine Lösung finden. In Österreich regelt das Zivilrechts-Mediations-Gesetz, wer als eingetragene Mediatorin oder eingetragener Mediator arbeitet.

Was ist Mediation?

Mediation ist eine Form der Konfliktvermittlung außerhalb des Gerichts. Das österreichische Gesetz beschreibt sie als freiwillige Tätigkeit, bei der eine neutrale Person mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien fördert. Ziel ist eine Lösung, die die Parteien selbst verantworten.

Anders als ein Gericht gibt die Mediatorin oder der Mediator keine Lösung vor. Laut den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf verhandeln die Beteiligten nicht über starre Positionen, sondern über die Interessen dahinter. Angestrebt wird ein Ergebnis, bei dem am Ende beide Seiten gewinnen. Fachleute sprechen von „Allparteilichkeit“: Die vermittelnde Person hält zu beiden Seiten gleichen Abstand und bemüht sich zugleich um beide.

Woher kommt Mediation?

Das Wort geht auf das spätlateinische „mediatio“ für „Vermittlung“ zurück und wurde zusätzlich aus dem gleichbedeutenden englischen „mediation“ übernommen. Als Methode hatte sich die Mediation laut den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf von 2002, ausgehend von den USA, in den zwei bis drei Jahrzehnten davor weltweit etabliert.

In Österreich wurde sie zuerst bei Trennung und Scheidung erprobt. 1993 vereinbarten das damalige Familienministerium und das Justizministerium dazu einen Modellversuch. Dabei vermittelten jeweils eine psychosozial und eine juristisch ausgebildete Person gemeinsam. Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz trat am 1. Mai 2004 in Kraft.

Wo wird Mediation eingesetzt?

Mediation wird heute in vielen Lebensbereichen genutzt. Laut den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird sie etwa bei Umweltkonflikten, in der Wirtschafts- und Arbeitswelt, in Schulen und bei Großprojekten eingesetzt. Bei schwierigen Konflikten am Arbeitsplatz kann laut Gesundheitsportal eine Mediatorin oder ein Mediator helfen, den Kern des Konflikts zu erkennen.

Ein eigenes Feld ist die Familienmediation. Sie kann weiterhelfen, wenn sich Paare bei einer Trennung nicht über Vermögen, Unterhalt oder Besuchsrecht einigen. Geht es um das Wohl von Kindern, kann das Gericht die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation anordnen.

Wie läuft eine Mediation ab?

Eine Mediation beginnt mit Erstgesprächen und einer Vereinbarung über Ziel, Ablauf und Kosten. Danach werden laut Wirtschaftskammer die Themen und Standpunkte gesammelt und die Interessen dahinter herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage entstehen Lösungsideen, aus denen die Beteiligten gemeinsam die passendste auswählen.

Gelingt eine Einigung, steht am Ende eine Abschlussvereinbarung, die eingetragene Mediator:innen auf Wunsch schriftlich festhalten. Sie müssen außerdem auf Beratungsbedarf hinweisen, etwa in rechtlichen Fragen. Die Mediation endet, sobald eine Seite oder die vermittelnde Person sie nicht fortsetzen will.

Wer bietet Mediation in Österreich an?

Das Justizministerium führt eine öffentliche Liste der eingetragenen Mediator:innen. Eintragen lassen kann sich, wer mindestens 28 Jahre alt, fachlich ausgebildet und vertrauenswürdig ist und eine Haftpflichtversicherung hat. Die Ausbildung umfasst 200 bis 300 theoretische und 100 bis 200 praxisorientierte Einheiten. Vorkenntnisse aus Berufen wie Psychotherapie, Klinischer Psychologie, Rechtsanwaltschaft, Sozialarbeit oder Lebens- und Sozialberatung werden dabei berücksichtigt.

Nur bei eingetragenen Mediator:innen sind Verjährungsfristen während der Mediation gehemmt, und sie müssen über den Inhalt nicht vor Gericht aussagen. Für Familienmediation bei Trennung und Scheidung gibt es einen Zuschuss des Bundeskanzleramts, abhängig von Einkommen und Kinderzahl, allerdings nur bei Mediator:innen aus der Liste des Bundeskanzleramts. Diese Mediation führt ein Team aus einer psychosozial und einer juristisch ausgebildeten Person.

Wo liegen die Grenzen?

Mediation setzt voraus, dass beide Seiten freiwillig und auf Augenhöhe verhandeln können. Die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf warnen vor übertriebenen Erwartungen. Bei Gewalt in der Familie ist Mediation laut der Informationsstelle gegen Gewalt kein geeignetes Verfahren oder nur mit besonderer Vorsicht. Bei akuter Gewalt soll sie nicht stattfinden oder abgebrochen werden.

Wer Gewalt erlebt, erreicht die Frauenhelpline unter 0800 222 555 und die Männerberatung unter 0800 400 777 rund um die Uhr. Bei akuter Gefahr hilft die Polizei unter 133.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

Ist diese Leistung interessant für dich?

Finde Spezialist:innen, die Mediation explizit als Leistung in ihrem Profil angegeben haben.

Quellen (12)