Was bedeuten Trennung und Scheidung?
Von einer Trennung spricht man, wenn ein Paar seine Beziehung beendet, ob verheiratet, verpartnert oder ohne Trauschein. Eine Ehe wird in Österreich beim Bezirksgericht geschieden, entweder einvernehmlich oder streitig. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich beide über die Folgen einig sein, etwa über Unterhalt, Vermögen und die Obsorge für gemeinsame Kinder.
Auch eine eingetragene Partnerschaft wird bei Gericht aufgelöst. Für die einvernehmliche Auflösung gelten die Regeln der einvernehmlichen Scheidung sinngemäß. Das Wort „Scheidung“ ist schon im Althochdeutschen als „skeidunga“ belegt und gehört zum Verb „scheiden“, das unter anderem „teilen, trennen“ bedeutete.
Wie belastet eine Trennung?
Eine Trennung bringt meist psychische Belastungen mit sich, und der Alltag ändert sich oft weitreichend, von der Wohnsituation bis zu den Finanzen. Schon die Zeit davor kann stark von Konflikten geprägt sein. Danach gilt es, den Verlust der Partnerin oder des Partners und der bisherigen Familie zu verarbeiten und sich neu zu orientieren.
Soziale Kontakte verändern sich, auch Ängste, Einsamkeit und finanzielle Verluste können auftreten. Bis eine Trennung emotional verarbeitet ist, braucht es oft Zeit, teils sogar Jahre.
Wie erleben Kinder die Trennung der Eltern?
Für Kinder ist die Trennung der Eltern meist ein schmerzlicher Einschnitt, auch wenn sich die Lage zu Hause dadurch zunächst entspannen kann. Sie können sich ohnmächtig, wütend oder schuldig fühlen, Angst haben, einen Elternteil zu verlieren, oder in Loyalitätskonflikte zwischen den Eltern geraten. Manche ziehen sich zurück, werden aggressiv oder zeigen andere Verhaltensauffälligkeiten.
Wie Kinder mit der Trennung zurechtkommen, hängt wesentlich von den Eltern ab. Gehen sie auf die Gefühle der Kinder ein und lösen sie ihre Konflikte konstruktiv, können auch die Kinder besser mit der neuen Situation umgehen. Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht anonym und rund um die Uhr unter 147.
Welche Beratung sieht das Gesetz vor?
Vor einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern müssen die Eltern dem Gericht bescheinigen, dass sie sich über die Bedürfnisse ihrer Kinder haben beraten lassen. Diese Pflicht nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz gilt seit 2013. Dafür genügt ein einmaliger Termin, in dem es um typische Gefühle, Sorgen und Konflikte von Kindern geht.
Gelingt es Eltern nicht, die Obsorge und das Kontaktrecht im Interesse des Kindes zu regeln, kann das Gericht eine Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung anordnen. Deren Kosten tragen die Eltern selbst. Ist ein Kind durch das Verfahren sehr belastet, kann das Gericht ihm außerdem einen Kinderbeistand als Vertrauensperson zur Seite stellen.
Wer hilft bei Trennung und Scheidung?
Eine erste Anlaufstelle ist die kostenlose und anonyme Familien- und Scheidungsberatung, die an den meisten Bezirksgerichten zum Amtstag angeboten wird. Dort informiert ein Team aus Jurist:in und Ehe- und Familienberater:in über Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht und bietet psychologische Unterstützung. Auch die rund 400 geförderten Familienberatungsstellen beraten kostenlos, 2025 war der Bereich Trennung, Scheidung, Besuchsrecht und Unterhalt dort mit 16 Prozent das am häufigsten nachgefragte Thema.
Finden die Partner:innen keine Einigung, etwa über Vermögen, Unterhalt oder das Kontaktrecht zu den Kindern, kann eine Familienmediation helfen. Für Mediator:innen aus der Liste der geförderten Familienmediation gibt es je nach Familieneinkommen und Zahl der Kinder einen Zuschuss des zuständigen Ministeriums. Bei seelischen Belastungen unterstützen Psychotherapeut:innen, etwa mit Familientherapie, sowie Familienpsycholog:innen.
Verwandte Begriffe sind „Beziehung und Partnerschaft“ und „Mediation“.
Was tun bei Gewalt oder in einer Krise?
Bei Gewalt in der Beziehung hilft bei akuter Gefahr die Polizei unter 133. Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr unter 0800 222 555 erreichbar, die Männerberatung ebenfalls rund um die Uhr unter 0800 400 777. In einer seelischen Krise hilft die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 142, im Notfall die Rettung unter 144.