Die Neurologie ist das Fachgebiet der Medizin, das Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Nerven und der Muskulatur erkennt und behandelt. Typische Beispiele sind Schlaganfall, Epilepsie und Parkinson. In Österreich ist die Neurologie ein eigenes ärztliches Sonderfach.
Was ist Neurologie?
Neurologie ist die medizinische Fachrichtung, die sich mit Krankheiten des Nervensystems befasst. Zum Nervensystem gehören das Gehirn, das Rückenmark und die Nerven, die beide mit dem übrigen Körper verbinden. Die österreichische Ausbildungsordnung für Ärzt:innen fasst das Fach weit. Es reicht von der Vorbeugung über Diagnostik und Behandlung bis zur Rehabilitation bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems sowie der Muskulatur.
Weil das Nervensystem so viele Körperfunktionen steuert, sind die Beschwerden sehr unterschiedlich. Dazu zählen etwa Muskelschwäche, gestörte Koordination, Gefühlsstörungen auf der Haut, Störungen der Sinne, Kopf- und Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder ein verändertes Bewusstsein. Als Beispiele für neurologische Erkrankungen nennt das österreichische Gesundheitsportal Schlaganfall, Epilepsie und Parkinson. Auch die Polyneuropathie, bei der Nerven außerhalb von Gehirn und Rückenmark geschädigt sind, gehört in dieses Fach.
Woher kommt der Begriff?
Das Wort verbindet griechisch neuron für „Nerv“, das auch „Sehne“ bedeuten konnte, mit der Endung -logie. Geprägt hat den Begriff der englische Arzt und Anatom Thomas Willis (1621–1675) in seinem Werk „Cerebri anatome“ von 1664. Das Buch gilt als Grundstein der Anatomie des Nervensystems, und Willis wird deshalb oft als ein Vater der Neurologie bezeichnet. Nach ihm ist bis heute ein Ring aus Arterien an der Hirnbasis benannt.
Wie untersuchen Neurolog:innen?
Am Anfang stehen ein Gespräch über die Beschwerden und eine körperliche Untersuchung mit Schwerpunkt auf dem Nervensystem. Geprüft werden unter anderem Gefühlswahrnehmung, Lagesinn, Muskelkraft und Reflexe, etwa indem die Ärztin oder der Arzt mit einem Reflexhammer vorsichtig gegen bestimmte Sehnen klopft. So lässt sich eingrenzen, wo die Ursache liegt und ob sie im Nervensystem selbst oder an anderer Stelle im Körper zu suchen ist.
Je nach Fragestellung folgen weitere Untersuchungen. Die Elektroenzephalographie (EEG) misst die elektrische Aktivität des Gehirns, zum Beispiel bei Verdacht auf Epilepsie. Mit der Elektroneurographie (ENG) wird geprüft, wie gut Nerven außerhalb von Gehirn und Rückenmark Signale leiten, die Elektromyographie (EMG) erfasst die elektrische Aktivität der Muskeln. Hinzu kommen bildgebende Verfahren wie CT und MRT sowie die Lumbalpunktion, bei der etwas Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit entnommen und im Labor untersucht wird.
Wie unterscheidet sich die Neurologie von verwandten Fächern?
Die Neurologie befasst sich mit Erkrankungen des Nervensystems und der Muskulatur, die Psychiatrie dagegen mit psychischen Krankheiten, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten. So beschreibt die Ausbildungsordnung die Aufgabengebiete der beiden Sonderfächer Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. Operationen am Gehirn, am Rückenmark und an den Nerven gehören zu einem eigenen Sonderfach, der Neurochirurgie. Die neurologische Physiotherapie wiederum ist kein ärztliches Fach, sondern ein Bereich der Physiotherapie für Menschen mit Erkrankungen des Nervensystems.
Wer ist in Österreich Neurolog:in?
Die Berufsbezeichnung lautet „Fachärztin für Neurologie“ bzw. „Facharzt für Neurologie“. Nach dem Medizinstudium und einer Basisausbildung folgen mindestens 63 Monate Facharztausbildung, in der Neurologie 36 Monate Grundausbildung und 27 Monate Schwerpunktausbildung. Am Ende stehen die Facharztprüfung und die Eintragung in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer.
Neurolog:innen arbeiten in eigenen Ordinationen und in Krankenhäusern mit neurologischer Abteilung. Je nach Situation ist ein direkter Besuch möglich oder eine Überweisung nötig. Bei langsam entstehenden, leichten Beschwerden kann zuerst die Hausärztin oder der Hausarzt die Abklärung beginnen und bei Bedarf überweisen.
Wann ist es ein Notfall?
Eine plötzliche Lähmung einer Körperseite, Sprach- oder Sehstörungen, plötzlicher Schwindel oder schlagartig einsetzende, sehr starke Kopfschmerzen können Zeichen eines Schlaganfalls sein. Ein Schlaganfall ist ein Notfall, bei dem gerade die ersten Stunden entscheidend sind. Schon bei Verdacht muss sofort die Rettung unter 144 verständigt werden.
Wichtiger Hinweis
Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.