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Heilmassage

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Auf den Punkt gebracht

Heilmassage ist in Österreich Massage zu Heilzwecken, die nach ärztlicher Anordnung von Angehörigen eines gesetzlich geregelten Gesundheitsberufs durchgeführt wird. Das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) kennt dafür zwei Berufe. Medizinische Masseur:innen arbeiten angestellt und unter Anleitung und Aufsicht, Heilmasseur:innen arbeiten eigenverantwortlich und dürfen auch freiberuflich tätig sein.

Was ist Heilmassage?

Heilmassage bezeichnet Massagen, die nicht dem Wohlbefinden gesunder Menschen dienen, sondern Heilzwecken. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Anordnung. Bei Heilmasseur:innen muss sie schriftlich erfolgen. Die Ärztin oder der Arzt trägt die Verantwortung für die Anordnung, die Heilmasseurin oder der Heilmasseur für die Durchführung.

Geregelt sind beide Berufe seit 2003 im MMHmG, die Gewerbeordnung gilt für sie ausdrücklich nicht. Früher gab es den Beruf „Heilbademeister und Heilmasseur“, seine Angehörigen gelten seit 2003 als medizinische Masseur:innen. Im engeren Sinn nennt das Gesetz „Heilmassagen manueller und apparativer Art“ als Inhalt der klassischen Massage zu Heilzwecken. Die Klassische Massage ist also eine Technik, die Heilmassage beschreibt den Zweck und den rechtlichen Rahmen.

Was gehört zu einer Heilmassage?

Zum Berufsbild gehören fünf Bereiche: klassische Massage, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen. Packungen sind etwa Wärme- und Kältepackungen, Thermotherapie ist die Anwendung von Wärme oder Kälte zu Heilzwecken. Als Spezialmassagen nennt das Gesetz insbesondere Lymphdrainage, Reflexzonenmassagen und Akupunktmassage.

Mit einer Zusatzausbildung können beide Berufe weitere Spezialqualifikationen erwerben, nämlich Elektrotherapie, Hydro- und Balneotherapie sowie Basismobilisation. Zur Hydro- und Balneotherapie zählen unter anderem Heilwässer, Medizinalbäder und Unterwassermassagen. Auch diese Tätigkeiten setzen eine ärztliche Anordnung voraus.

Medizinische Masseurin oder Heilmasseur: Was ist der Unterschied?

Beide Berufe führen dieselben Tätigkeiten aus, sie unterscheiden sich in der Verantwortung und in der Art der Berufsausübung. Medizinische Masseur:innen arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Ärztin, eines Arztes oder einer Physiotherapeutin bzw. eines Physiotherapeuten. Sie dürfen nur angestellt arbeiten, etwa in Krankenanstalten, Kuranstalten, Arztpraxen, Primärversorgungseinheiten oder bei freiberuflichen Physiotherapeut:innen.

Heilmasseur:innen arbeiten eigenverantwortlich und dürfen zusätzlich freiberuflich tätig sein. Den Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit müssen sie der Bezirksverwaltungsbehörde melden und einen oder höchstens zwei Berufssitze festlegen. Für die freiberufliche Tätigkeit gilt eine Werbebeschränkung, vergleichende oder unsachliche Werbung ist verboten. Beide Berufsbezeichnungen sind geschützt.

Wie wird man Heilmasseurin oder Heilmasseur?

Der Weg führt über zwei Stufen. Die Ausbildung zur medizinischen Masseurin bzw. zum medizinischen Masseur umfasst 1.690 Stunden, davon 875 Stunden Praxis, und beginnt frühestens mit 17 Jahren. Darauf baut das Aufschulungsmodul zur Heilmasseurin bzw. zum Heilmasseur mit 800 Stunden auf. Blindheit schließt beide Ausbildungen nicht aus. Im Beruf gilt eine Fortbildungspflicht von mindestens 40 Stunden in fünf Jahren.

Wie unterscheidet sich Heilmassage von anderen Angeboten?

Anders als die Wellnessmassage richtet sich Heilmassage an Kranke und braucht eine ärztliche Diagnose und Anordnung. Gewerbliche Masseur:innen arbeiten laut Wirtschaftskammer dagegen nicht zu therapeutischen Zwecken. Die Physiotherapie ist ein eigener Gesundheitsberuf. Physiotherapeut:innen dürfen auch als medizinische Masseur:innen arbeiten und medizinische Masseur:innen anleiten.

Heilmassagen gibt es etwa bei freiberuflichen Heilmasseur:innen, in Instituten für physikalische Medizin und in Gesundheitseinrichtungen der Krankenversicherung. Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist eine ärztliche Verordnung nötig.

Wo liegen die Grenzen?

Das Gesetz verpflichtet beide Berufe, jede eigenmächtige Heilbehandlung zu unterlassen. Eine Heilmassage ohne ärztliche Anordnung ist daher nicht vorgesehen. Massagen können leichtes Unwohlsein oder eine vorübergehende Verschlechterung der Beschwerden auslösen. Bei erhöhtem Blutungsrisiko sind Blutergüsse möglich, und auf Knochen mit Osteoporose oder Krebsabsiedelungen darf kein direkter Druck ausgeübt werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

Quellen (6)