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PTBS: Wann Hilfe nötig ist und wo du sie findest
19.10.2026 (aktualisiert am 19.10.2026)
balancio.at
Lesedauer: 10 min
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PTBS: Wann Hilfe nötig ist und wo du sie findest
19.10.2026 (aktualisiert am 19.10.2026) | balancio.at
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Seit dem Unfall, dem Überfall oder dem Verlust sind Wochen vergangen, aber die Bilder lassen dich nicht los.
Hier erfährst du, welche Reaktionen nach einem schlimmen Erlebnis normal sind und ab wann eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) dahinterstecken kann. Du liest, was in der Behandlung nachweislich hilft, wo du in Österreich Unterstützung bekommst und welche Rechte du hast, wenn du Opfer einer Straftat geworden bist.
Normale Belastung oder PTBS: Woran du den Unterschied erkennst
Entscheidend sind die Zeit und wie stark die Beschwerden deinen Alltag bestimmen. Die meisten Menschen sind nach einem schlimmen Ereignis laut Weltgesundheitsorganisation WHO und IQWiG zunächst stark belastet und erholen sich mit der Zeit von selbst. Albträume, aufdrängende Bilder, Schreckhaftigkeit oder ein Gefühl der Betäubung sind in den ersten Wochen laut Gesundheitsportal eine normale Reaktion auf ein außergewöhnliches Ereignis.
Eine PTBS stellen Fachleute frühestens nach einigen Wochen fest. Das deutsche Institut IQWiG nennt mehr als vier Wochen. Das österreichische Gesundheitsportal rechnet mit vier bis höchstens acht Wochen, in denen sich die ersten Beschwerden meist bessern. Halten sie danach an, kann eine PTBS dahinterstecken. Die posttraumatische Belastungsstörung ist eine Erkrankung, die nach einem schlimmen Ereignis entstehen kann und sich behandeln lässt.
Diese Zeichen sprechen dafür, dass du dir Hilfe holen solltest:
Das Erlebte drängt sich immer wieder auf, in Erinnerungen, Albträumen oder Flashbacks, als würde es gerade noch einmal geschehen.
Du meidest Orte, Menschen, Gespräche oder Gedanken, die dich daran erinnern.
Du bist ständig in Alarmbereitschaft, schläfst schlecht, schreckst leicht auf oder kannst dich kaum konzentrieren.
Die Beschwerden belasten dich stark und stören Arbeit, Schule, Familie oder Freundschaften. Diese Beeinträchtigung des Alltags gehört laut WHO zur PTBS dazu und fehlt bei einer vorübergehenden Belastung.
Die Beschwerden können auch erst Monate oder Jahre später beginnen, und auch wer nach außen stabil wirkt, kann eine PTBS entwickeln. Wenn du dich in mehreren Punkten wiedererkennst und es nach etwa einem Monat nicht besser wird, lass dich ärztlich oder psychotherapeutisch beraten. Welche Anlaufstellen es in Österreich gibt, liest du weiter unten.
Sofort Hilfe holen: Nach traumatischen Erlebnissen können auch Gedanken an Suizid auftreten. Rufe in einer akuten Krise die Telefonseelsorge unter 142 an, sie ist rund um die Uhr und kostenlos erreichbar. Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147. Bei Lebensgefahr wähle die Rettung unter 144.
Was im Gehirn passiert, kurz erklärt
Extremer Stress verändert, wie das Gehirn Erinnerungen verarbeitet. Laut Gesundheitsportal schüttet der Körper bei einem Trauma viele Stresshormone aus, Puls und Wachsamkeit steigen, der Schlaf leidet. Betroffen ist unter anderem der Hippocampus, eine Hirnregion, die Erfahrungen ordnet und ins Gedächtnis überträgt. Bei den benachbarten Mandelkernen (Amygdala), die Gefühle mit Erfahrungen verknüpfen, vermuten Fachleute eine Übererregung.
Die Folge kann sein, dass das Erlebte nicht als zusammenhängende Erinnerung gespeichert wird, sondern in Bruchstücken. Bilder, Geräusche, Gerüche oder Körpergefühle kehren dann plötzlich zurück und überlagern die Gegenwart. In solchen Momenten fehlen manchmal die Worte, weil auch das Sprachzentrum nicht voll arbeitet. Mit Schwäche hat das nichts zu tun.
Eine große Auswertung von Hirnbildern mit 1.868 Teilnehmenden fand bei Menschen mit PTBS im Durchschnitt einen etwas kleineren Hippocampus als bei Menschen, die ein Trauma ohne PTBS überstanden hatten. Der Unterschied war aber statistisch klein. Eine Studie mit eineiigen Zwillingen deutet zudem darauf hin, dass ein kleinerer Hippocampus zum Teil schon vor dem Trauma bestehen und das Risiko erhöhen könnte. Ursache und Folge sind also nicht eindeutig getrennt. Für die Diagnose brauchst du keinen Hirnscan: Eine PTBS wird im Gespräch festgestellt.
Was in der Behandlung nachweislich hilft
An erster Stelle steht eine traumafokussierte Psychotherapie, bei der du dich in geschütztem Rahmen mit dem Erlebten auseinandersetzt. Das empfiehlt die aktuelle deutsche S3-Leitlinie, die WHO sieht es ebenso. Am besten untersucht sind die traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie und die EMDR-Therapie, zu der es einen eigenen Artikel gibt. Laut IQWiG hat nach einer solchen Behandlung etwa die Hälfte der Betroffenen keine PTBS mehr, bei anderen werden die Beschwerden zumindest schwächer. Sie hilft aber nicht in jedem Fall.
Dass vor der Traumabearbeitung generell eine Stabilisierungsphase nötig ist, dafür gibt es laut S3-Leitlinie bei Erwachsenen keine Belege. Bei akuter Suizidgefahr, einer Psychose oder sehr schweren Traumatisierungen wird aber zuerst an Stabilität gearbeitet.
Medikamente sind laut Leitlinie die zweite Wahl, etwa wenn keine traumafokussierte Psychotherapie verfügbar ist oder sie nicht ausreichend hilft. Infrage kommen bestimmte Antidepressiva, eine Psychotherapie ersetzen sie laut Gesundheitsportal nicht. Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine sollen bei PTBS nicht eingesetzt werden, unter anderem wegen der Suchtgefahr. Frag nach, wenn dir solche Mittel angeboten werden.
Bewegung, Achtsamkeitstraining, Kunst-, Musik- oder Körpertherapien können ergänzen, bei schweren Traumatisierungen reichen sie laut IQWiG allein nicht aus. Beim autogenen Training können in der Ruhephase belastende Erinnerungen hochkommen.
Krise, Schutz oder Therapie: Was du jetzt brauchst
Welche Hilfe zuerst passt, hängt davon ab, wie akut deine Lage ist:
Du denkst an Suizid oder bist in akuter Gefahr: Ruf sofort 144 oder die Telefonseelsorge unter 142 an.
Die Gewalt hält an oder du hast weiter Kontakt mit der Täterin oder dem Täter: Zuerst geht deine Sicherheit vor. Die Polizei erreichst du unter 133, die Frauenhelpline gegen Gewalt rund um die Uhr unter 0800 222 555, die Männerberatung unter 0800 400 777. Bei fortgesetztem Kontakt zur Täterin oder zum Täter ist eine direkte Auseinandersetzung mit dem Trauma laut Gesundheitsportal nicht angezeigt.
Die Beschwerden sind leicht und werden langsam weniger: Oft reicht laut IQWiG die Unterstützung durch Familie, Freundeskreis oder eine Beratungsstelle. Werden sie stärker oder kommen sie zurück, such dir Hilfe. Eine Traumatherapie kann auch Monate oder Jahre nach dem Ereignis noch helfen.
Unmittelbar nach einem schlimmen Erlebnis helfen vor allem Sicherheit, Zuwendung und praktische Unterstützung. Laut IQWiG brauchen Betroffene in dieser Zeit eine sichere Umgebung, verständliche Informationen über das Geschehene und Hilfe bei ganz praktischen Dingen. Niemand muss sofort über alles reden. Ein früh angeleitetes Durchgehen des Erlebten, das sogenannte Debriefing, beugt einer PTBS laut IQWiG nicht vor. Auch Medikamente eignen sich zur Vorbeugung in der Regel nicht.
Die WHO nennt einige Dinge, die du selbst tun kannst, jetzt und später begleitend zu einer Behandlung:
Behalte deinen gewohnten Tagesablauf so gut es geht bei.
Sprich mit vertrauten Menschen über das Erlebte, aber erst, wenn du dich dazu bereit fühlst.
Trink wenig oder keinen Alkohol und meide Drogen, sie können die Beschwerden verschlimmern.
Bewege dich regelmäßig, auch ein kurzer Spaziergang zählt.
Bist du sehr stark beeinträchtigt oder war das Ereignis besonders schwer, ist eine Krisenintervention sinnvoll. Dabei helfen dir Fachleute in Gesprächen, die akute Situation zu bewältigen. Das Gesundheitsportal listet Krisentelefone und Krisendienste nach Bundesland, in Wien etwa das Kriseninterventionszentrum mit Erstgesprächen teils noch am selben Tag. Ob du darüber hinaus eine Psychotherapie brauchst, zeigt sich laut IQWiG meist erst nach einigen Tagen, Wochen oder Monaten.
Wo du in Österreich Hilfe bekommst
Die richtige Anlaufstelle ist eine Person mit anerkanntem Gesundheitsberuf und möglichst einer Zusatzqualifikation in Traumatherapie. Das Gesundheitsportal nennt vor allem:
Fachärzt:innen für Psychiatrie und Ärzt:innen mit Weiterbildung in psychotherapeutischer Medizin
Ambulanzen für Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie, außerdem spezialisierte Trauma-Kompetenzzentren
Auch deine Hausärztin oder dein Hausarzt kann laut Gesundheitsportal erste Ansprechstelle sein und bei Bedarf weiterüberweisen. Der Begriff „Traumatherapie“ ist nicht geschützt. Achte deshalb darauf, dass die Person Ärzt:in, Psychotherapeut:in oder Klinische:r Psycholog:in ist. Eine unsachgemäße Traumabehandlung oder eine fehlende Abklärung, wie schwer die Beschwerden sind, kann laut Gesundheitsportal schaden.
Im ersten Gespräch geht es behutsam um deine Beschwerden, deine Lebenssituation und deine Vorgeschichte, manchmal mit einem Fragebogen. Das Erlebte selbst wird laut IQWiG nur angeschnitten, ausführlich davon erzählen musst du nicht. Auch körperliche Ursachen, etwa von Schmerzen, klärt die Ärztin oder der Arzt ab.
Notwendige Diagnose- und Therapiemaßnahmen übernimmt die Sozialversicherung, teils mit Selbstbehalt. Die Behandlung läuft meist ambulant, bei sehr starker Belastung auch im Krankenhaus. Wie du zu einem Kassenplatz oder Kostenzuschuss für Psychotherapie kommst, erklärt der Artikel „Psychotherapie beginnen“.
Opfer einer Straftat: Diese Hilfen stehen dir zu
Geht dein Trauma auf eine Straftat zurück, stehen dir in Österreich kostenlose Beratung und, unter bestimmten Voraussetzungen, Begleitung im Verfahren und die Übernahme von Therapiekosten zu.
Opfer-Notruf: Unter 0800 112 112 berät der Opfer-Notruf Opfer von Straftaten kostenlos, anonym und vertraulich, informiert über deine Rechte und vermittelt Beratungsstellen und Prozessbegleitung. Laut oesterreich.gv.at ist er werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
Prozessbegleitung: Sie bereitet dich auf Vernehmungen bei Polizei und Gericht vor und begleitet dich auf Wunsch dorthin. Soweit es für deine Ansprüche nötig ist, berät und vertritt dich dabei kostenlos eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, etwa für Schmerzengeld, das es auch für psychische Folgen geben kann. Die Kosten trägt das Justizministerium. Anspruch hast du laut Justizministerium unter anderem, wenn du Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung oder einer Sexualstraftat wurdest und dich die Tat besonders belastet, sodass du Unterstützung brauchst, um deine Rechte zu wahren. Eine bestimmte Verletzung muss dafür nicht vorliegen. Auch nahe Angehörige eines getöteten Menschen und Minderjährige, die Gewalt miterlebt haben, können Prozessbegleitung erhalten.
Verbrechensopfergesetz (VOG): Wer durch eine vorsätzliche Straftat, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wurde, kann Hilfeleistungen beantragen. Das gilt auch, wenn die Täterin oder der Täter unbekannt ist. Anspruch haben laut Sozialministerium Staatsbürger:innen Österreichs, der EU und des EWR sowie Menschen, die bei einer Tat in Österreich geschädigt wurden und sich hier rechtmäßig aufhalten. Zu den Leistungen gehören:
Krisenintervention: Das VOG übernimmt Kosten für bis zu zehn Sitzungen bei Klinischen Psycholog:innen, Gesundheitspsycholog:innen oder Psychotherapeut:innen (§ 4a VOG).
Psychotherapie: Zahlt deine Krankenkasse einen Kostenzuschuss, übernimmt das VOG für die bewilligten Sitzungen zusätzlich deinen Selbstbehalt bis zum Dreifachen dieses Zuschusses (§ 4 Abs. 5 VOG). Für diesen Antrag gibt es keine Frist.
Weitere Hilfen: etwa Ersatz für Verdienstentgang, Rehabilitation und bei schwerer Körperverletzung eine einmalige Pauschalentschädigung für Schmerzengeld. Diese Anträge stellst du am besten innerhalb von drei Jahren nach der Verletzung oder Gesundheitsschädigung. Die Pauschalentschädigung für Schmerzengeld gibt es nach Ablauf dieser drei Jahre nicht mehr, andere Leistungen dann erst ab dem Monat nach dem Antrag.
Den Antrag stellst du beim Sozialministeriumservice, auch online. Ausgeschlossen sein kann eine Leistung unter anderem, wenn du schuldhaft nicht an der Aufklärung der Tat mitgewirkt hast. Lass dich vor dem Antrag deshalb beim Opfer-Notruf oder in einer Opferschutzeinrichtung beraten.
Angehörige: So kannst du unterstützen
Als Angehörige oder Freund:in hilfst du vor allem, indem du da bist, ohne zu drängen. IQWiG und Gesundheitsportal raten:
Hör zu und lass Schweigen zu. Dräng die betroffene Person nicht, über das Erlebte zu sprechen.
Sprich aus deiner Sicht, zum Beispiel: „Ich mache mir Sorgen um dich.“
Frag, ob Berührungen oder Umarmungen gerade guttun.
Gib keine unrealistischen Versprechen und keine falschen Informationen.
Hilf ganz praktisch, etwa bei Terminen, Essen oder Behördenwegen, und weise auf professionelle Anlaufstellen hin.
Rückzug und Reizbarkeit sind oft Teil der Erkrankung und nicht gegen dich gerichtet. Laut IQWiG hilft es, Betroffenen treu zu bleiben, auch wenn die Beziehung schwieriger wird. Therapeut:innen können Angehörige auch in die Psychotherapie einbeziehen.
Achte dabei auch auf dich selbst. Das Gesundheitsportal rät Angehörigen, sich über die Erkrankung zu informieren, selbst Beratung zu suchen und bewusst Grenzen zu setzen. Spricht die betroffene Person davon, sich das Leben nehmen zu wollen, nimm das immer ernst und hol professionelle Hilfe, im Notfall unter 144.
Bei Kindern zeigt sich eine PTBS oft anders: Sie spielen das Erlebte oft immer wieder nach, viele werden sehr ängstlich oder aggressiv, und manche geben sich zu Unrecht selbst die Schuld. Sie brauchen ein verlässliches Umfeld, auch in Kindergarten und Schule.
Was jetzt tun?
Wenn du an Suizid denkst oder in Gefahr bist: Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr), Rat auf Draht 147 für junge Menschen, Rettung 144, Polizei 133.
Halten die Beschwerden länger als etwa einen Monat an, sprich mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt. Oder wende dich direkt an Psychotherapeut:innen, Klinische Psycholog:innen oder Fachärzt:innen für Psychiatrie mit Traumaerfahrung.
Frag gezielt nach einer traumafokussierten Psychotherapie und prüfe, ob die Person einen anerkannten Gesundheitsberuf hat.
Wurdest du Opfer einer Straftat, ruf den Opfer-Notruf unter 0800 112 112 an und frag nach Prozessbegleitung und Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz.
Bist du angehörig, informier dich, hör zu, ohne zu drängen, und hol dir selbst Unterstützung.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
Seit dem Unfall, dem Überfall oder dem Verlust sind Wochen vergangen, aber die Bilder lassen dich nicht los.
Hier erfährst du, welche Reaktionen nach einem schlimmen Erlebnis normal sind und ab wann eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) dahinterstecken kann. Du liest, was in der Behandlung nachweislich hilft, wo du in Österreich Unterstützung bekommst und welche Rechte du hast, wenn du Opfer einer Straftat geworden bist.
Normale Belastung oder PTBS: Woran du den Unterschied erkennst
Entscheidend sind die Zeit und wie stark die Beschwerden deinen Alltag bestimmen. Die meisten Menschen sind nach einem schlimmen Ereignis laut Weltgesundheitsorganisation WHO und IQWiG zunächst stark belastet und erholen sich mit der Zeit von selbst. Albträume, aufdrängende Bilder, Schreckhaftigkeit oder ein Gefühl der Betäubung sind in den ersten Wochen laut Gesundheitsportal eine normale Reaktion auf ein außergewöhnliches Ereignis.
Eine PTBS stellen Fachleute frühestens nach einigen Wochen fest. Das deutsche Institut IQWiG nennt mehr als vier Wochen. Das österreichische Gesundheitsportal rechnet mit vier bis höchstens acht Wochen, in denen sich die ersten Beschwerden meist bessern. Halten sie danach an, kann eine PTBS dahinterstecken. Die posttraumatische Belastungsstörung ist eine Erkrankung, die nach einem schlimmen Ereignis entstehen kann und sich behandeln lässt.
Diese Zeichen sprechen dafür, dass du dir Hilfe holen solltest:
Das Erlebte drängt sich immer wieder auf, in Erinnerungen, Albträumen oder Flashbacks, als würde es gerade noch einmal geschehen.
Du meidest Orte, Menschen, Gespräche oder Gedanken, die dich daran erinnern.
Du bist ständig in Alarmbereitschaft, schläfst schlecht, schreckst leicht auf oder kannst dich kaum konzentrieren.
Die Beschwerden belasten dich stark und stören Arbeit, Schule, Familie oder Freundschaften. Diese Beeinträchtigung des Alltags gehört laut WHO zur PTBS dazu und fehlt bei einer vorübergehenden Belastung.
Die Beschwerden können auch erst Monate oder Jahre später beginnen, und auch wer nach außen stabil wirkt, kann eine PTBS entwickeln. Wenn du dich in mehreren Punkten wiedererkennst und es nach etwa einem Monat nicht besser wird, lass dich ärztlich oder psychotherapeutisch beraten. Welche Anlaufstellen es in Österreich gibt, liest du weiter unten.
Sofort Hilfe holen: Nach traumatischen Erlebnissen können auch Gedanken an Suizid auftreten. Rufe in einer akuten Krise die Telefonseelsorge unter 142 an, sie ist rund um die Uhr und kostenlos erreichbar. Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147. Bei Lebensgefahr wähle die Rettung unter 144.
Was im Gehirn passiert, kurz erklärt
Extremer Stress verändert, wie das Gehirn Erinnerungen verarbeitet. Laut Gesundheitsportal schüttet der Körper bei einem Trauma viele Stresshormone aus, Puls und Wachsamkeit steigen, der Schlaf leidet. Betroffen ist unter anderem der Hippocampus, eine Hirnregion, die Erfahrungen ordnet und ins Gedächtnis überträgt. Bei den benachbarten Mandelkernen (Amygdala), die Gefühle mit Erfahrungen verknüpfen, vermuten Fachleute eine Übererregung.
Die Folge kann sein, dass das Erlebte nicht als zusammenhängende Erinnerung gespeichert wird, sondern in Bruchstücken. Bilder, Geräusche, Gerüche oder Körpergefühle kehren dann plötzlich zurück und überlagern die Gegenwart. In solchen Momenten fehlen manchmal die Worte, weil auch das Sprachzentrum nicht voll arbeitet. Mit Schwäche hat das nichts zu tun.
Eine große Auswertung von Hirnbildern mit 1.868 Teilnehmenden fand bei Menschen mit PTBS im Durchschnitt einen etwas kleineren Hippocampus als bei Menschen, die ein Trauma ohne PTBS überstanden hatten. Der Unterschied war aber statistisch klein. Eine Studie mit eineiigen Zwillingen deutet zudem darauf hin, dass ein kleinerer Hippocampus zum Teil schon vor dem Trauma bestehen und das Risiko erhöhen könnte. Ursache und Folge sind also nicht eindeutig getrennt. Für die Diagnose brauchst du keinen Hirnscan: Eine PTBS wird im Gespräch festgestellt.
Was in der Behandlung nachweislich hilft
An erster Stelle steht eine traumafokussierte Psychotherapie, bei der du dich in geschütztem Rahmen mit dem Erlebten auseinandersetzt. Das empfiehlt die aktuelle deutsche S3-Leitlinie, die WHO sieht es ebenso. Am besten untersucht sind die traumafokussierte kognitive Verhaltenstherapie und die EMDR-Therapie, zu der es einen eigenen Artikel gibt. Laut IQWiG hat nach einer solchen Behandlung etwa die Hälfte der Betroffenen keine PTBS mehr, bei anderen werden die Beschwerden zumindest schwächer. Sie hilft aber nicht in jedem Fall.
Dass vor der Traumabearbeitung generell eine Stabilisierungsphase nötig ist, dafür gibt es laut S3-Leitlinie bei Erwachsenen keine Belege. Bei akuter Suizidgefahr, einer Psychose oder sehr schweren Traumatisierungen wird aber zuerst an Stabilität gearbeitet.
Medikamente sind laut Leitlinie die zweite Wahl, etwa wenn keine traumafokussierte Psychotherapie verfügbar ist oder sie nicht ausreichend hilft. Infrage kommen bestimmte Antidepressiva, eine Psychotherapie ersetzen sie laut Gesundheitsportal nicht. Beruhigungsmittel aus der Gruppe der Benzodiazepine sollen bei PTBS nicht eingesetzt werden, unter anderem wegen der Suchtgefahr. Frag nach, wenn dir solche Mittel angeboten werden.
Bewegung, Achtsamkeitstraining, Kunst-, Musik- oder Körpertherapien können ergänzen, bei schweren Traumatisierungen reichen sie laut IQWiG allein nicht aus. Beim autogenen Training können in der Ruhephase belastende Erinnerungen hochkommen.
Krise, Schutz oder Therapie: Was du jetzt brauchst
Welche Hilfe zuerst passt, hängt davon ab, wie akut deine Lage ist:
Du denkst an Suizid oder bist in akuter Gefahr: Ruf sofort 144 oder die Telefonseelsorge unter 142 an.
Die Gewalt hält an oder du hast weiter Kontakt mit der Täterin oder dem Täter: Zuerst geht deine Sicherheit vor. Die Polizei erreichst du unter 133, die Frauenhelpline gegen Gewalt rund um die Uhr unter 0800 222 555, die Männerberatung unter 0800 400 777. Bei fortgesetztem Kontakt zur Täterin oder zum Täter ist eine direkte Auseinandersetzung mit dem Trauma laut Gesundheitsportal nicht angezeigt.
Die Beschwerden sind leicht und werden langsam weniger: Oft reicht laut IQWiG die Unterstützung durch Familie, Freundeskreis oder eine Beratungsstelle. Werden sie stärker oder kommen sie zurück, such dir Hilfe. Eine Traumatherapie kann auch Monate oder Jahre nach dem Ereignis noch helfen.
Unmittelbar nach einem schlimmen Erlebnis helfen vor allem Sicherheit, Zuwendung und praktische Unterstützung. Laut IQWiG brauchen Betroffene in dieser Zeit eine sichere Umgebung, verständliche Informationen über das Geschehene und Hilfe bei ganz praktischen Dingen. Niemand muss sofort über alles reden. Ein früh angeleitetes Durchgehen des Erlebten, das sogenannte Debriefing, beugt einer PTBS laut IQWiG nicht vor. Auch Medikamente eignen sich zur Vorbeugung in der Regel nicht.
Die WHO nennt einige Dinge, die du selbst tun kannst, jetzt und später begleitend zu einer Behandlung:
Behalte deinen gewohnten Tagesablauf so gut es geht bei.
Sprich mit vertrauten Menschen über das Erlebte, aber erst, wenn du dich dazu bereit fühlst.
Trink wenig oder keinen Alkohol und meide Drogen, sie können die Beschwerden verschlimmern.
Bewege dich regelmäßig, auch ein kurzer Spaziergang zählt.
Bist du sehr stark beeinträchtigt oder war das Ereignis besonders schwer, ist eine Krisenintervention sinnvoll. Dabei helfen dir Fachleute in Gesprächen, die akute Situation zu bewältigen. Das Gesundheitsportal listet Krisentelefone und Krisendienste nach Bundesland, in Wien etwa das Kriseninterventionszentrum mit Erstgesprächen teils noch am selben Tag. Ob du darüber hinaus eine Psychotherapie brauchst, zeigt sich laut IQWiG meist erst nach einigen Tagen, Wochen oder Monaten.
Wo du in Österreich Hilfe bekommst
Die richtige Anlaufstelle ist eine Person mit anerkanntem Gesundheitsberuf und möglichst einer Zusatzqualifikation in Traumatherapie. Das Gesundheitsportal nennt vor allem:
Fachärzt:innen für Psychiatrie und Ärzt:innen mit Weiterbildung in psychotherapeutischer Medizin
Ambulanzen für Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie, außerdem spezialisierte Trauma-Kompetenzzentren
Auch deine Hausärztin oder dein Hausarzt kann laut Gesundheitsportal erste Ansprechstelle sein und bei Bedarf weiterüberweisen. Der Begriff „Traumatherapie“ ist nicht geschützt. Achte deshalb darauf, dass die Person Ärzt:in, Psychotherapeut:in oder Klinische:r Psycholog:in ist. Eine unsachgemäße Traumabehandlung oder eine fehlende Abklärung, wie schwer die Beschwerden sind, kann laut Gesundheitsportal schaden.
Im ersten Gespräch geht es behutsam um deine Beschwerden, deine Lebenssituation und deine Vorgeschichte, manchmal mit einem Fragebogen. Das Erlebte selbst wird laut IQWiG nur angeschnitten, ausführlich davon erzählen musst du nicht. Auch körperliche Ursachen, etwa von Schmerzen, klärt die Ärztin oder der Arzt ab.
Notwendige Diagnose- und Therapiemaßnahmen übernimmt die Sozialversicherung, teils mit Selbstbehalt. Die Behandlung läuft meist ambulant, bei sehr starker Belastung auch im Krankenhaus. Wie du zu einem Kassenplatz oder Kostenzuschuss für Psychotherapie kommst, erklärt der Artikel „Psychotherapie beginnen“.
Opfer einer Straftat: Diese Hilfen stehen dir zu
Geht dein Trauma auf eine Straftat zurück, stehen dir in Österreich kostenlose Beratung und, unter bestimmten Voraussetzungen, Begleitung im Verfahren und die Übernahme von Therapiekosten zu.
Opfer-Notruf: Unter 0800 112 112 berät der Opfer-Notruf Opfer von Straftaten kostenlos, anonym und vertraulich, informiert über deine Rechte und vermittelt Beratungsstellen und Prozessbegleitung. Laut oesterreich.gv.at ist er werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
Prozessbegleitung: Sie bereitet dich auf Vernehmungen bei Polizei und Gericht vor und begleitet dich auf Wunsch dorthin. Soweit es für deine Ansprüche nötig ist, berät und vertritt dich dabei kostenlos eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, etwa für Schmerzengeld, das es auch für psychische Folgen geben kann. Die Kosten trägt das Justizministerium. Anspruch hast du laut Justizministerium unter anderem, wenn du Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung oder einer Sexualstraftat wurdest und dich die Tat besonders belastet, sodass du Unterstützung brauchst, um deine Rechte zu wahren. Eine bestimmte Verletzung muss dafür nicht vorliegen. Auch nahe Angehörige eines getöteten Menschen und Minderjährige, die Gewalt miterlebt haben, können Prozessbegleitung erhalten.
Verbrechensopfergesetz (VOG): Wer durch eine vorsätzliche Straftat, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wurde, kann Hilfeleistungen beantragen. Das gilt auch, wenn die Täterin oder der Täter unbekannt ist. Anspruch haben laut Sozialministerium Staatsbürger:innen Österreichs, der EU und des EWR sowie Menschen, die bei einer Tat in Österreich geschädigt wurden und sich hier rechtmäßig aufhalten. Zu den Leistungen gehören:
Krisenintervention: Das VOG übernimmt Kosten für bis zu zehn Sitzungen bei Klinischen Psycholog:innen, Gesundheitspsycholog:innen oder Psychotherapeut:innen (§ 4a VOG).
Psychotherapie: Zahlt deine Krankenkasse einen Kostenzuschuss, übernimmt das VOG für die bewilligten Sitzungen zusätzlich deinen Selbstbehalt bis zum Dreifachen dieses Zuschusses (§ 4 Abs. 5 VOG). Für diesen Antrag gibt es keine Frist.
Weitere Hilfen: etwa Ersatz für Verdienstentgang, Rehabilitation und bei schwerer Körperverletzung eine einmalige Pauschalentschädigung für Schmerzengeld. Diese Anträge stellst du am besten innerhalb von drei Jahren nach der Verletzung oder Gesundheitsschädigung. Die Pauschalentschädigung für Schmerzengeld gibt es nach Ablauf dieser drei Jahre nicht mehr, andere Leistungen dann erst ab dem Monat nach dem Antrag.
Den Antrag stellst du beim Sozialministeriumservice, auch online. Ausgeschlossen sein kann eine Leistung unter anderem, wenn du schuldhaft nicht an der Aufklärung der Tat mitgewirkt hast. Lass dich vor dem Antrag deshalb beim Opfer-Notruf oder in einer Opferschutzeinrichtung beraten.
Angehörige: So kannst du unterstützen
Als Angehörige oder Freund:in hilfst du vor allem, indem du da bist, ohne zu drängen. IQWiG und Gesundheitsportal raten:
Hör zu und lass Schweigen zu. Dräng die betroffene Person nicht, über das Erlebte zu sprechen.
Sprich aus deiner Sicht, zum Beispiel: „Ich mache mir Sorgen um dich.“
Frag, ob Berührungen oder Umarmungen gerade guttun.
Gib keine unrealistischen Versprechen und keine falschen Informationen.
Hilf ganz praktisch, etwa bei Terminen, Essen oder Behördenwegen, und weise auf professionelle Anlaufstellen hin.
Rückzug und Reizbarkeit sind oft Teil der Erkrankung und nicht gegen dich gerichtet. Laut IQWiG hilft es, Betroffenen treu zu bleiben, auch wenn die Beziehung schwieriger wird. Therapeut:innen können Angehörige auch in die Psychotherapie einbeziehen.
Achte dabei auch auf dich selbst. Das Gesundheitsportal rät Angehörigen, sich über die Erkrankung zu informieren, selbst Beratung zu suchen und bewusst Grenzen zu setzen. Spricht die betroffene Person davon, sich das Leben nehmen zu wollen, nimm das immer ernst und hol professionelle Hilfe, im Notfall unter 144.
Bei Kindern zeigt sich eine PTBS oft anders: Sie spielen das Erlebte oft immer wieder nach, viele werden sehr ängstlich oder aggressiv, und manche geben sich zu Unrecht selbst die Schuld. Sie brauchen ein verlässliches Umfeld, auch in Kindergarten und Schule.
Was jetzt tun?
Wenn du an Suizid denkst oder in Gefahr bist: Telefonseelsorge 142 (rund um die Uhr), Rat auf Draht 147 für junge Menschen, Rettung 144, Polizei 133.
Halten die Beschwerden länger als etwa einen Monat an, sprich mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt. Oder wende dich direkt an Psychotherapeut:innen, Klinische Psycholog:innen oder Fachärzt:innen für Psychiatrie mit Traumaerfahrung.
Frag gezielt nach einer traumafokussierten Psychotherapie und prüfe, ob die Person einen anerkannten Gesundheitsberuf hat.
Wurdest du Opfer einer Straftat, ruf den Opfer-Notruf unter 0800 112 112 an und frag nach Prozessbegleitung und Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz.
Bist du angehörig, informier dich, hör zu, ohne zu drängen, und hol dir selbst Unterstützung.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
S3-Leitlinie Posttraumatische Belastungsstörung, Langversion, Version 7.0, Fassung vom 27.02.2026 – Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT), AWMF-Register Nr. 155-001 – https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/155-001 (abgerufen 2026-10-19)
Logue MW u. a.: Smaller Hippocampal Volume in Posttraumatic Stress Disorder: A Multisite ENIGMA-PGC Study. Biol Psychiatry 2018, 83(3), 244–253 – PubMed – https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/29217296/ (abgerufen 2026-10-19)