balancio
Umgedrehtes Handy neben Teetasse und Buch auf einem Holztisch am Fenster

Hass im Netz und Kritik: So schützt du dich

25.10.2026 (aktualisiert am 25.10.2026)
balancio.at
Lesedauer: 17 min
Ratgeber
Psychologie
Mentales
Wohlbefinden
Artikel anhören0:00 / 29:06
Unter deinem Foto stehen plötzlich Dutzende gehässige Kommentare, oder in der Klassengruppe wird über dein Kind gelacht. Hier erfährst du, was in den ersten Stunden hilft, wie du sachliche Kritik von Beschimpfung unterscheidest und wie du in Österreich Inhalte melden, löschen lassen oder anzeigen kannst. Du liest, wie du Kinder und Jugendliche bei Cybermobbing unterstützt, was bei Mobbing in Schule und Arbeit hilft und wann du dir psychologische Unterstützung holen solltest.

Hasskommentare und Shitstorm: Das hilft sofort

Sichere zuerst die Beweise, dann schütze dich: blockieren, melden, Abstand nehmen und mit jemandem reden. Du musst das nicht allein durchstehen, und du musst nicht jeden Kommentar lesen. Saferinternet.at fasst es so zusammen: Selbstschutz geht vor.

Die ersten Schritte:

  1. Beweise sichern: Mach Screenshots, bevor etwas gelöscht oder geändert wird. Laut Internet Ombudsstelle sollten darauf die vollständige Internetadresse (URL) und das Datum zu sehen sein, etwa durch einen Screenshot des ganzen Bildschirms. Bei einem Kommentar sicherst du auch das ursprüngliche Posting, bei einem Chat den ganzen Verlauf und nicht nur die einzelne Nachricht.
  2. Blockieren: Blockiere Menschen, die dich angreifen. Das schützt vor weiterer Belästigung.
  3. Melden: Nutze die Meldefunktion der Plattform. Wie das wirksam gelingt, liest du weiter unten im Abschnitt über deine Wege in Österreich.
  4. Nicht antworten: Du musst nicht reagieren. Saferinternet.at weist darauf hin, dass es manchmal besser ist, nicht auf Hasspostings zu antworten. Auch oesterreich.gv.at nennt „nicht antworten“ als Tipp bei Belästigung im Internet.
  5. Reden: Erzähl einer Vertrauensperson, was passiert. Lass dich bei einer Beratungsstelle beraten, wie du weiter vorgehst. Das empfiehlt oesterreich.gv.at.

Hast du mit dem Screenshot alles gesichert, musst du die Kommentare nicht noch einmal lesen. Bitte jemanden, für dich nachzusehen, ob Neues dazugekommen ist, wenn du dafür gerade keine Kraft hast.

Der Umgang mit Hasskommentaren · 6:47 Min.PÆNDA erzählt, wie sie nach dem Song Contest viele Hasskommentare bekam und warum sie Kommentare über sich heute nicht mehr liest.

Manche Betroffene antworten bewusst auf Angriffe, andere schweigen. Beides kann richtig sein. Gegenrede soll laut Saferinternet.at vor allem stille Mitlesende zum Nachdenken bringen, nicht überzeugte Hater:innen umstimmen. Wenn du antwortest, bleib sachlich und achte darauf, nicht selbst beleidigend zu werden.

Wenn es nicht warten kann: Hasspostings können laut Saferinternet.at emotionalen Stress, Angstzustände, Depressionen und sogar Gedanken an Suizid auslösen. Für Jugendliche belegt das auch ein Factsheet des Sozialministeriums. Hast du Gedanken, dir das Leben zu nehmen, oder siehst du keinen Ausweg mehr, bleib nicht allein. Die Telefonseelsorge ist unter 142 rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und vertraulich. Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147, anonym und rund um die Uhr. Im Notfall ruf die Rettung unter 144. Wirst du mit Gewalt bedroht, verständige die Polizei unter 133.

Warum Hass im Netz so belastend ist

Hass im Netz trifft viele besonders hart, weil er sich schnell verbreitet, schwer zu entfernen ist und rund um die Uhr weitergeht. Laut Saferinternet.at erreicht Cybermobbing so ein besonders breites Publikum. Weil die Täter:innen anonym bleiben können, sinkt die Hemmschwelle, und die Angriffe fallen oft besonders heftig aus.

Anders als herkömmliches Mobbing kennt Cybermobbing laut oesterreich.gv.at keine räumlichen Grenzen. Es kann rund um die Uhr weitergehen, für Betroffene gibt es keine Pause. Das Sozialministerium beschreibt in einem Factsheet zu Gewalt unter Jugendlichen, dass online oft schon eine einzige Attacke reicht. Sie vervielfältigt sich in den digitalen Medien und wird so zu einer lang andauernden Belastung.

Hasspostings richten sich laut Saferinternet.at häufig gegen Merkmale wie Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft, Religion oder politische Überzeugung. Auch Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen sind oft Zielscheibe. Es trifft also längst nicht nur Prominente.

Medien und Shitstorm · 2:13 Min.Franzobel erzählt, dass sein Bild in den Medien oft wenig mit ihm als Mensch zu tun hat und dass bei einem Shitstorm nicht eine Äußerung kritisiert, sondern gleich der ganze Mensch abgelehnt wird.

Wenn dich Hasskommentare treffen, sagt das nichts über deinen Wert aus. Nimm deine Reaktion trotzdem ernst. Schlafprobleme, Rückzug oder ständiges Grübeln sind Zeichen, dass du Unterstützung verdienst. Wann das der Fall ist, liest du im Abschnitt über psychologische Hilfe.

Ablehnung tut weh · 4:51 Min.Nadja Maleh erzählt von Auftritten, bei denen ihr niemand zuhört, wie sie sich dann bewusst macht, dass die Situation nichts über sie aussagt, und dass Ablehnung jedem wehtut.

Sachliche Kritik oder Beschimpfung? So unterscheidest du

Sachliche Kritik bezieht sich auf das, was du getan, gesagt oder geschaffen hast. Eine Beschimpfung zielt auf dich als Person und will dich herabsetzen. Kritik musst du nicht mögen, aber sie ist erlaubt. In Österreich fallen laut Saferinternet.at viele Äußerungen unter die Meinungsfreiheit.

Diese Fragen helfen dir beim Einordnen:

  • Worum geht es? Wird eine Aussage, eine Leistung oder eine Entscheidung kritisiert, oder wirst du als Mensch abgewertet?
  • Gibt es Argumente? Sachliche Kritik nennt Gründe. Eine Beschimpfung kommt ohne Begründung aus.
  • Wer schreibt? Kennt die Person die Sache, um die es geht? Hat sie dich vorher schon angegriffen?
  • Was soll es bewirken? Will jemand etwas verbessern, oder will er oder sie dich verletzen, bloßstellen oder einschüchtern?

Saferinternet.at nennt typische Anzeichen von Hasspostings, darunter:

  • Verallgemeinerungen wie „Alle … sind …“,
  • beleidigende oder herabwürdigende Sprache, die eine Person oder Gruppe verletzen oder demütigen soll,
  • Androhung von Gewalt,
  • Gerüchte und verzerrte Darstellungen,
  • provokante Gegenüberstellungen von „wir“ und „die“.

Kritik ist nicht gleich Kritik · 1:56 Min.Gery Seidl erzählt, wie er bei Kritik fragt, wer sie äußert, und warum es schwer ist, konstruktive Kritik vom ‚Reingeböbel‘ im Internet zu unterscheiden.

Wann eine Äußerung strafbar wird, hängt nicht von deinem persönlichen Empfinden ab. Laut oesterreich.gv.at kommt es darauf an, ob die Ehrverletzung objektiv nachvollziehbar ist. Beleidigung heißt laut Strafgesetzbuch, jemanden öffentlich oder vor mehreren Leuten zu beschimpfen oder zu verspotten. Üble Nachrede bedeutet, jemandem vor anderen eine verächtliche Eigenschaft oder ein unehrenhaftes Verhalten vorzuwerfen, das ihn in der öffentlichen Meinung herabsetzen kann. Wer beweist, dass der Vorwurf wahr ist, bleibt straffrei. Ob das im Einzelfall zutrifft, klärt eine Beratungsstelle mit dir.

Auch berechtigte Kritik kann wehtun, vor allem, wenn sie öffentlich und in großer Menge kommt. Hilfreich ist, beides zu trennen: aus sachlichen Hinweisen das mitzunehmen, was stimmt, und Beschimpfungen nicht als Urteil über dich zu lesen.

Eine Elefantenrunde mit Folgen · 2:46 Min.Paul Tesarek erzählt, wie er nach zwei Fehlern in einer Live-Diskussion einen Shitstorm erlebte und lernte, sachliche Kritik von Beschimpfungen zu unterscheiden.

Melden, löschen lassen, anzeigen: deine Wege in Österreich

In Österreich kannst du Hass im Netz auf drei Wegen begegnen: bei der Plattform melden, beim Bezirksgericht die Löschung verlangen und bei Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen oder selbst anklagen. Die Wege lassen sich kombinieren. Laut Bundesministerium für Justiz kann ein Hassposting zugleich zivil-, straf- und medienrechtliche Folgen haben. Dieser Abschnitt zeigt die Wege, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Welcher Weg passt wann?

  • Der Inhalt soll schnell weg: Zuerst bei der Plattform melden, bei Erfolglosigkeit Internet Ombudsstelle und RTR.
  • Der Inhalt verletzt deine Menschenwürde und soll gerichtlich weg: Unterlassungsauftrag beim Bezirksgericht, laut BMJ für massive Fälle gedacht.
  • Du wirst bedroht, verfolgt oder über längere Zeit vor vielen bloßgestellt: Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, sie ermitteln laut BMJ von sich aus.
  • Es geht um Beleidigung oder üble Nachrede: Das ist laut BMJ Privatanklage, lass dich vorher bei #GegenHassimNetz beraten.
  • Es betrifft dein Kind: Zuerst Schule und Umfeld einbeziehen, eine Anzeige sollte laut Saferinternet.at nie der erste Schritt sein.

Den Rahmen bilden mehrere Gesetze. Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz hat ab 2021 den Schutz vor Hasspostings verbessert und die Durchsetzung für Betroffene erleichtert. Seit 2024 gilt in Österreich zusätzlich der Digital Services Act der EU, das Gesetz über digitale Dienste. Das frühere österreichische Kommunikationsplattformen-Gesetz ist mit dem DSA-Begleitgesetz außer Kraft getreten. Österreichische Koordinatorin für digitale Dienste ist seither die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), unterstützt von der RTR, deren Beschwerdestelle weiter unten vorkommt.

Bei der Plattform melden

Online-Plattformen müssen laut BMJ eine Möglichkeit zur Beschwerde anbieten und gemeldete rechtswidrige Inhalte je nach Eindeutigkeit möglichst rasch löschen. So meldest du laut Internet Ombudsstelle wirksam:

  • Richtiges Formular wählen: Viele Plattformen haben neben dem einfachen Melden ein eigenes Formular für rechtswidrige Inhalte, etwa „Inhalt als rechtswidrig melden“.
  • Genaue Adresse angeben: Gib den direkten Link (URL) zum Inhalt an. Ein Screenshot allein reicht meist nicht, damit die Plattform den Inhalt findet.
  • Begründen: Schreib dazu, warum der Inhalt rechtswidrig ist, nach Möglichkeit mit der Bestimmung, etwa „Beleidigung gemäß § 115 Strafgesetzbuch“.
  • E-Mail-Adresse angeben: Dann bekommst du eine Bestätigung und die Entscheidung der Plattform.

Meldungen bleiben laut Saferinternet.at anonym, die gemeldete Person sieht nicht, wer gemeldet hat. Hilft die Meldung nicht, kannst du dich an die Internet Ombudsstelle wenden. Sie ist laut eigener Angabe ein Trusted Flagger (vertrauenswürdiger Hinweisgeber). Solche Meldungen müssen Plattformen vorrangig bearbeiten. Saferinternet.at nennt auch Rat auf Draht als solche Stelle. Bleibt die Plattform weiter untätig, kannst du bei der Beschwerdestelle der RTR ein Schlichtungsverfahren beantragen. Voraussetzung ist, dass du dich vorher an die Plattform gewandt hast. Die Teilnahme ist laut RTR freiwillig und kostenlos.

Gerichtlich löschen lassen: der Unterlassungsauftrag

Verletzt ein Posting dich in deiner Menschenwürde, kannst du beim Bezirksgericht einen Unterlassungsauftrag beantragen. Dieses Eilverfahren heißt Mandatsverfahren und steht in § 549 der Zivilprozessordnung. Es ist für massive Verletzungen der Persönlichkeitsrechte gedacht, nicht für jede unfreundliche Äußerung. Es steht laut BMJ nur Menschen offen, nicht Firmen oder Vereinen. Es gilt auch für verletzende Nachrichten über Messenger-Dienste. So läuft es laut BMJ ab:

  1. Formblatt ausfüllen: Das Formblatt für die Klage und den Antrag auf Unterlassungsauftrag findest du auf justizonline.gv.at.
  2. Nachweis beilegen: Leg einen Nachweis bei, der den verletzenden Inhalt zeigt, zum Beispiel einen Screenshot.
  3. Einbringen: Bring die Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein. Eine Anwältin oder einen Anwalt brauchst du dafür nicht.
  4. Entscheidung ohne Verhandlung: Ist die Klage schlüssig, erlässt das Gericht den Unterlassungsauftrag ohne mündliche Verhandlung. Die Gegenseite kann innerhalb einer kurzen Frist Einwendungen erheben, dann folgt ein ordentliches Verfahren.

Bei besonders schweren Verletzungen kannst du zusätzlich beantragen, dass der Inhalt sofort entfernt werden muss, auch wenn die Gegenseite Einwendungen erhebt. Für die Klage fällt eine Gerichtsgebühr an. Erhebt die Gegenseite Einwendungen, können weitere Kosten entstehen. Die aktuelle Höhe nennt das BMJ auf seiner Seite zum Mandatsverfahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du Verfahrenshilfe beantragen und dann von der Gerichtsgebühr befreit werden.

Anzeigen oder selbst anklagen

Bei vielen Formen von Hass im Netz ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft von sich aus, sobald sie davon erfahren. Dazu zählen laut BMJ unter anderem gefährliche Drohung, beharrliche Verfolgung (Stalking), Cybermobbing und Verhetzung. Du kannst eine Anzeige bei jeder Polizeidienststelle oder bei einer Staatsanwaltschaft erstatten. Laut Internet Ombudsstelle kostet die Anzeige nichts, und als Opfer hast du Anspruch auf eine schriftliche Bestätigung. Bring deine gesicherten Beweise mit.

Cybermobbing ist seit 2016 strafbar. Gemeint ist laut BMJ und Strafgesetzbuch, eine Person so zu beleidigen oder intime Fotos und Tatsachen ohne ihre Zustimmung so zu verbreiten, dass das für eine größere Zahl von Menschen über längere Zeit sichtbar ist und ihr Leben unzumutbar beeinträchtigen kann. Als größere Zahl gelten laut BMJ etwa zehn Personen, eine größere WhatsApp-Gruppe kann laut Internet Ombudsstelle also reichen. Es muss nicht mehrmals passieren: Seit 2021 kann laut BMJ schon eine einmalige Handlung reichen, etwa ein Nacktfoto, das ohne Einverständnis gepostet wird und lange sichtbar bleibt.

Bedenke dabei: Cybermobbing ist ein Offizialdelikt. Eine Anzeige lässt sich laut Internet Ombudsstelle nicht mehr zurückziehen, die Staatsanwaltschaft verfolgt die Tat dann auch, wenn du es dir später anders überlegst.

Anders ist es bei Beleidigung und übler Nachrede. Das sind laut BMJ die typischen Tatbestände bei Hasspostings, und sie gelten als Privatanklagedelikte. Hier musst du selbst aktiv werden und eine Privatanklage bei Gericht einbringen. Ist die Person unbekannt, etwa weil sie unter einem Fantasienamen schreibt, kannst du beim Landesgericht beantragen, dass die Behörden sie ausforschen. Dieser Antrag ist laut BMJ gebührenfrei. Danach bleibt nur eine kurze Frist für die Privatanklage. Lass dich deshalb rechtzeitig beraten. Laut Internet Ombudsstelle kannst du eine Privatanklage mit Hilfe einer Prozessbegleitungseinrichtung einbringen oder am Amtstag des Bezirksgerichts zu Protokoll geben. Endet das Verfahren ohne Schuldspruch, ist das Kostenrisiko für Opfer von Hass im Netz laut BMJ kleiner als bei anderen Privatanklagen: Du musst dann nur die Verteidigungskosten der Gegenseite ersetzen, nicht die übrigen Verfahrenskosten.

Kostenlose Prozessbegleitung

Als Opfer eines typischen Hass-im-Netz-Delikts kannst du Anspruch auf kostenlose Prozessbegleitung haben. Dazu zählen laut Justiz etwa Stalking, Cybermobbing und Verhetzung, aber auch üble Nachrede und Beleidigung, wenn sie im Netz begangen wurden. Psychosoziale Prozessbegleiter:innen bereiten dich auf das Verfahren und seine Belastungen vor und begleiten dich zu Vernehmungen. Bei der juristischen Prozessbegleitung berät und vertritt dich eine Anwältin oder ein Anwalt. Die Kosten trägt das Justizministerium. Einrichtungen findest du über hilfe-bei-gewalt.gv.at. Dort findest du auch den Opfer-Notruf unter 0800 112 112, eine kostenlose Beratung für Opfer von Straftaten, die das Justizministerium über den Weissen Ring anbietet. Er ist werktags von 8 bis 20 Uhr erreichbar, nicht rund um die Uhr.

Beratung zu allen diesen Wegen bietet die Beratungsstelle #GegenHassimNetz des Vereins ZARA. Laut Internet Ombudsstelle beraten dort juristisch und psychosozial geschulte Mitarbeiter:innen kostenlos, auch Zeug:innen von Hasspostings. Du erreichst sie laut Ombudsstelle unter +43 1 929 13 99 oder per E-Mail an beratung@zara.or.at. Saferinternet.at nennt außerdem einen Rechtshilfefonds für Betroffene.

Cybermobbing bei Kindern und Jugendlichen: So hilfst du

Wenn dein Kind online gemobbt wird, braucht es vor allem dich an seiner Seite: zuhören, ernst nehmen, gemeinsam handeln. Cybermobbing bedeutet laut oesterreich.gv.at, andere über digitale Medien absichtlich und über längere Zeit zu beleidigen, zu bedrohen, bloßzustellen, zu belästigen oder auszugrenzen. Das Ziel ist, eine Person fertigzumachen und Macht auszuüben. Strafbar kann laut BMJ aber schon ein einzelnes Posting sein, das lange sichtbar bleibt, wie im Abschnitt zu deinen Wegen beschrieben. Mehr zum Begriff steht im Glossar unter Mobbing.

Betroffen sind viele. In der österreichischen HBSC-Schüler:innenbefragung im Schuljahr 2021/22 gaben rund zehn Prozent der Burschen und zwölf Prozent der Mädchen an, in den letzten Monaten Opfer von Cybermobbing oder Cybergewalt geworden zu sein. Gegenüber der Befragung davor ist der Anteil gestiegen. Das zeigt das Factsheet des Sozialministeriums.

Mutter und Sohn sitzen am Küchentisch und reden, zwischen ihnen liegt ein Handy

So unterstützt du dein Kind (nach Saferinternet.at und oesterreich.gv.at):

  • Ernst nehmen und nicht beschuldigen: Vermeide Vorwürfe. Jede:r kann Opfer von Cybermobbing werden.
  • Kein Handy- oder Internetverbot: Das würde dein Kind zusätzlich bestrafen. Beide Stellen raten davon ab.
  • Gemeinsam entscheiden: Triff keine Entscheidungen über den Kopf deines Kindes hinweg.
  • Beweise sichern: Speichere Nachrichten und Bilder mit Screenshots.
  • Melden, blockieren, löschen lassen: Zeig deinem Kind, wie es Mobber:innen blockiert und Inhalte meldet. Überprüft gemeinsam die Privatsphäre-Einstellungen.
  • Über die Schule gehen: Saferinternet.at rät, die Eltern der Täter:innen nicht direkt anzusprechen, sondern das Gespräch über die Schule oder den Ausbildungsplatz zu suchen. oesterreich.gv.at nennt den Kontakt zu den Eltern oder zur Schule als Möglichkeit. Der Weg über die Schule soll laut Saferinternet.at eine weitere Eskalation vermeiden.
  • Positives stärken: Ermutige dein Kind zu Aktivitäten außerhalb der Onlinewelt.

Eine Anzeige sollte laut Saferinternet.at bei Cybermobbing nie die erste Maßnahme sein. Auch die Internet Ombudsstelle empfiehlt, zuerst alle Beteiligten einzubeziehen, etwa Eltern, Lehrer:innen und Psycholog:innen. Bringt das nichts und leidet dein Kind stark, kannst du dich an die Polizei wenden. Bedenke dabei: Cybermobbing ist ein Offizialdelikt. Eine Anzeige lässt sich laut Internet Ombudsstelle nicht mehr zurückziehen, die Staatsanwaltschaft verfolgt die Tat dann auch, wenn dein Kind das später nicht mehr will. Bei einer gefährlichen Drohung oder beharrlicher Verfolgung verständige laut oesterreich.gv.at die Polizei.

Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern:

  • Rat auf Draht 147: Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen erreichen die Beratung rund um die Uhr, kostenlos und anonym, ohne Vorwahl. An Wochentagen gibt es abends auch eine Chatberatung, unter anderem zu Schule und Mobbing.
  • Schulpsychologie: Die schulpsychologischen Beratungsstellen der Bildungsdirektionen helfen laut Schulpsychologie-Bildungsberatung auch bei Mobbing. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und vertraulich. Eltern können per E-Mail oder Telefon einen Termin vereinbaren oder über die Schule.
  • Kinder- und Jugendanwaltschaften: In allen Bundesländern gibt es eine. Sie nennt das Gesundheitsportal ebenfalls als Anlaufstelle.

Mobbing in Schule und Arbeit: erkennen und Hilfe holen

Mobbing unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Streit dadurch, dass es gezielt, wiederholt und über längere Zeit gegen eine Person gerichtet ist. Oft besteht dabei ein Machtgefälle. Mobbing hört laut Gesundheitsportal meist nicht von allein auf. Hol dir deshalb früh Unterstützung.

In der Schule

Mobbing in der Schule sind laut Gesundheitsportal herabsetzende und ausgrenzende Handlungen, die sich systematisch und dauerhaft gegen einzelne Schüler:innen richten. Betroffene werden beschimpft, tyrannisiert und vor allem ausgegrenzt. Neben Täter:innen und Opfern gibt es Menschen, die zuschauen oder wegschauen. Das erleichtert Mobbing.

Mobbing in der Kindheit · 1:37 Min.Angelika Niedetzky erzählt, wie sie als Kind nach vier Jahren in Griechenland mit Hochdeutsch nach Oberösterreich zurückkam und in der Schule zur Außenseiterin wurde.

Diese Tipps nennt das Gesundheitsportal nach Rat auf Draht für Kinder und Jugendliche:

  • Zeig, dass es kein Spaß ist: Mach deutlich, dass du das nicht lustig findest, ohne Gewalt.
  • Such dir Unterstützung: in der Klasse, bei Lehrer:innen, bei der Schulpsychologin oder dem Schulpsychologen, bei deinen Eltern. Du bist keine „Petze“, wenn du darüber sprichst.
  • Führ ein Mobbing-Tagebuch: Schreib auf, was passiert ist und wer dabei war. Das hilft dir auch, anderen davon zu erzählen.
  • Achte gut auf dich: Halte dich an Orten auf, an denen du geschützt bist, etwa in der Nähe einer Lehrerin oder eines Lehrers.

Schüler:innen haben das Recht, sich in der Schule sicher zu fühlen. Wer Gewalt erfährt, muss laut Gesundheitsportal sofort Hilfe durch die Lehrkräfte erhalten. Als Elternteil kannst du dich an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer wenden. Laut Gesundheitsportal unterstützen auch Beratungslehrer:innen und die Schulpsychologie, einen Termin bekommst du dort direkt oder über die Schule.

Am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz wird laut Arbeiterkammer gezielt und über längere Zeit betrieben. Ziel ist, eine Person zu isolieren, zu schwächen oder vom Arbeitsplatz zu vertreiben. Es kann von Kolleg:innen ausgehen oder von Vorgesetzten. Kennzeichen sind laut AK feindliche Kommunikation durch Worte, Gesten oder Gesprächsverweigerung, regelmäßige Angriffe über längere Zeit und eine deutliche Unterlegenheit der betroffenen Person.

Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Erfährt der Betrieb von Mobbing, muss er laut AK einschreiten und dich vor weiteren Angriffen schützen.

Zwei Kolleginnen sprechen in einer Büroküche miteinander

So gehst du laut AK vor:

  • Einschätzen: Mit der Mobbing-Checkliste der AK kannst du prüfen, ob dich ein alltäglicher Konflikt belastet oder ob du gemobbt wirst.
  • Dokumentieren: Halte Vorfälle möglichst genau in einem Mobbing-Tagebuch fest. Die AK stellt eine Vorlage bereit.
  • Früh ansprechen: Bei Konflikten gilt: Aufschieben heißt verschärfen.
  • Hilfe holen: Wende dich an den Betriebsrat, an die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt oder an die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer in deinem Bundesland.

Wird ein Konflikt mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten verfahren, kann auch eine Mediation eine Möglichkeit sein. Wie sie abläuft und was sie kostet, erklärt der Artikel „Mediation in Österreich: Ablauf, Kosten, Förderung“.

Wann du dir psychologische Hilfe holen solltest

Hol dir Hilfe, wenn die Angriffe deinen Schlaf, deinen Alltag oder dein Selbstwertgefühl beeinträchtigen und du allein nicht mehr weiterweißt. Die Arbeiterkammer nennt für Konflikte am Arbeitsplatz Alarmzeichen dafür, dass du Unterstützung von außen brauchst:

  • Schlafstörungen,
  • ein anhaltendes Gefühl der Hilflosigkeit,
  • schwindendes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
  • zunehmende Unsicherheit und Sprachlosigkeit,
  • der Eindruck, mit der Situation allein nicht mehr fertigzuwerden.

Treffen mehrere davon auf dich zu, sprich auch mit einer Ärztin oder einem Arzt.

Bei Kindern und Jugendlichen kann Mobbing laut Sozialministerium tiefgreifende Folgen haben: geringes Selbstwertgefühl, sozialen Rückzug, schlechtere Schulleistungen, Kopf- oder Bauchschmerzen sowie Angstzustände, Depressionen oder Suizidgedanken. Das Gesundheitsportal nennt außerdem Nervosität, Anspannung und Reizbarkeit. Achte auf solche Veränderungen und sprich dein Kind behutsam darauf an.

Wer hilft:

  • Hausärztin oder Hausarzt: Bei psychischen Beschwerden kann sie oder er laut Gesundheitsportal die erste Ansprechstelle sein und bei Bedarf weiterüberweisen.
  • Psychotherapie und Klinische Psychologie: Wer was macht und wie du einen Platz findest, erklärt der Ratgeber „Wer hilft bei psychischen Problemen?“. Hält die gedrückte Stimmung an, lies auch „Depression: Anzeichen erkennen und Hilfe finden“.
  • Beratung zu Hass im Netz: Bei #GegenHassimNetz bekommst du neben der rechtlichen auch psychosoziale Beratung.
  • In der Krise: Telefonseelsorge 142, für Kinder und Jugendliche Rat auf Draht 147, im Notfall Rettung 144.

Junge Frau sitzt im Park auf einer Bank, das Handy liegt in einer geschlossenen Hülle neben ihr

Was im Alltag hilft, wieder Abstand zu gewinnen, ist individuell. Plane bewusst Zeiten ohne Handy und Kommentare ein, und triff dich mit Menschen, die dir guttun. Saferinternet.at rät bei Kindern dazu, Aktivitäten außerhalb der Onlinewelt zu fördern, um das Selbstwertgefühl zu stärken und Abstand zu gewinnen.

Wenn du mitliest: So stärkst du Betroffene

Auch als Zuschauer:in kannst du viel bewirken: melden, widersprechen, Betroffenen zeigen, dass sie nicht allein sind. Saferinternet.at ermutigt dazu, Zivilcourage auch online zu zeigen und aktiv zu werden, wenn andere angefeindet werden.

  • Melden: Melde Hasspostings über die Meldefunktion der Plattform. Bei Websites kannst du laut Saferinternet.at die Betreiber:innen direkt zur Löschung auffordern.
  • Gegenrede: Benenne Hass sachlich, zum Beispiel mit „Das ist rassistisch.“ Bleib ruhig und beim Thema. Lass dich nicht auf Streit ein.
  • Solidarität zeigen: Schreib der betroffenen Person privat, dass du hinter ihr stehst. Die Arbeiterkammer betont, dass sichtbare Unterstützung Angreifer:innen den Wind aus den Segeln nehmen kann.
  • Ansprechen: Bei Mobbing am Arbeitsplatz rät die AK, aktiv zu reagieren, etwa mit „Ich finde es nicht in Ordnung, dass …“, und auch andere Zuschauer:innen anzusprechen.
  • Selbst Beratung holen: Auch Zeug:innen können sich an #GegenHassimNetz wenden. In der Schule helfen Lehrer:innen, Vertrauenslehrer:innen und die Schulpsychologie.

Wenn dich jemand um Hilfe bittet, hör geduldig zu und frag nach, statt sofort Partei zu ergreifen. Einen Rat gibst du laut AK am besten erst, wenn du darum gebeten wirst. Bei Hinweisen auf eine psychische Erkrankung rate dazu, professionelle Hilfe zu holen.

Was jetzt tun?

  • Beweise sichern: Mach Screenshots mit vollständiger Internetadresse und Datum, bevor Inhalte verschwinden.
  • Melden und blockieren: Melde rechtswidrige Inhalte mit Link und Begründung bei der Plattform. Hilft das nicht, wende dich an die Internet Ombudsstelle und danach an die Beschwerdestelle der RTR.
  • Beraten lassen: Wende dich an die Beratungsstelle #GegenHassimNetz von ZARA oder an den Opfer-Notruf unter 0800 112 112, bevor du klagst oder anzeigst. Das Formblatt für den Unterlassungsauftrag findest du auf justizonline.gv.at.
  • Kinder und Jugendliche: Rat auf Draht unter 147 hilft rund um die Uhr. Für einen Termin bei der Schulpsychologie wendest du dich an die Beratungsstelle deiner Bildungsregion.
  • Mobbing am Arbeitsplatz: Führ ein Mobbing-Tagebuch und sprich mit dem Betriebsrat oder der Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer.
  • In der Krise: Telefonseelsorge 142 rund um die Uhr, Rat auf Draht 147, im Notfall Rettung 144, bei Bedrohung Polizei 133.

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, therapeutische oder rechtliche Beratung.
Quellen