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Zwei Tassen und ein Notizblock auf einem hellen Holztisch im Tageslicht

Mediation in Österreich: Ablauf, Kosten, Förderung

19.10.2026 (aktualisiert am 19.10.2026)
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Lesedauer: 8 min
Mediation
Mentales
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Du streitest seit Monaten mit derselben Person über dieselbe Sache, und der Gang zum Gericht scheint der einzige Ausweg zu sein. Hier erfährst du, wie eine Mediation in Österreich Schritt für Schritt abläuft, wie sie abgerechnet wird und wann es für Familien einen Zuschuss gibt. Außerdem liest du, woran du eingetragene Mediator:innen erkennst und wann eine Mediation nicht der richtige Weg ist.

Wie läuft eine Mediation ab?

Eine Mediation läuft in mehreren Phasen ab, von der Vereinbarung über die Regeln bis zur unterschriebenen Lösung. Laut oesterreich.gv.at sieht der Ablauf so aus:

  • Vorphase: Die Mediatorin oder der Mediator erklärt Ziele, Ablauf und Regeln. Ihr schließt eine Mediationsvereinbarung, in der auch Kosten, Kostenaufteilung, Termine und Gesprächsregeln stehen.
  • Standpunkte: Jede Seite schildert ihre Sicht. Die vermittelnde Person bewertet nichts und hält die Themen in einer Liste fest.
  • Interessen: Ihr sprecht auch über Gefühle und arbeitet heraus, welche Interessen, Bedürfnisse und Ziele hinter den Standpunkten stehen.
  • Lösungsideen: Alle denkbaren Lösungswege werden gesammelt, zunächst ohne Bewertung.
  • Auswahl: Ihr bewertet die Ideen gemeinsam und wählt jene, der alle zustimmen.
  • Vereinbarung: Auf Wunsch prüfen Fachleute das Ergebnis noch einmal. Dann wird es schriftlich festgehalten und von allen unterschrieben.

Was eine Mediation grundsätzlich ist, erklärt der Glossarbegriff Mediation. Für die Praxis wichtig: Bei eingetragenen Mediator:innen endet die Mediation laut Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG), wenn eine Seite oder die Mediatorin bzw. der Mediator sie nicht fortsetzen will, oder wenn ein Ergebnis erzielt ist. Gelingt keine Einigung, steht euch laut oesterreich.gv.at der Weg zum Gericht weiter offen.

Eingetragene Mediator:innen müssen euch darauf hinweisen, wenn ihr zusätzlich Beratung braucht, vor allem rechtliche. Sie sagen euch auch, in welcher Form ihr das Ergebnis festhalten müsst, damit es umgesetzt werden kann. Frag deshalb schon im ersten Gespräch, wie die Abschlussvereinbarung aussehen wird und ob du sie vor dem Unterschreiben rechtlich prüfen lassen solltest.

Was kostet eine Mediation?

Eine Mediation wird nach Zeitaufwand abgerechnet, nicht nach dem Wert des Streits. Das unterscheidet sie laut oesterreich.gv.at von einem Gerichtsverfahren. Die Konfliktparteien zahlen das Honorar selbst. Wie ihr die Kosten aufteilt, legt ihr in der Mediationsvereinbarung fest. Anders als vor Gericht besteht laut oesterreich.gv.at kein Risiko, die Kosten der Gegenseite ersetzen zu müssen.

Außerhalb der geförderten Familienmediation nennen die amtlichen Stellen keinen festen Stundensatz. Frag deshalb vor dem Start nach dem Stundensatz, nach der geplanten Zahl der Sitzungen und danach, ob ein oder zwei Mediator:innen mitarbeiten.

Runder Tisch mit drei Gläsern und Notizblock in einem hellen Besprechungsraum

Geförderte Familienmediation: So hoch ist der Selbstbehalt

Bei Trennung und Scheidung gibt es einen Zuschuss des Bundeskanzleramts. Er gilt, wenn ihr euch über die Trennung, die Aufteilung des Vermögens, den Unterhalt oder das Kontaktrecht zu den Kindern nicht einigen könnt. Eine Stunde kostet hier 220 Euro für das ganze Mediationsteam. Ihr zahlt davon nur einen Selbstbehalt, den Rest rechnet das Team mit dem Bundeskanzleramt ab.

Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt laut der Tariftabelle ab 1. Jänner 2026 vom gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen und von der Zahl der Kinder ab, für die ihr unterhaltspflichtig seid:

  • Ohne Kinder: Bis 2.200 Euro gemeinsamem Einkommen zahlt ihr 10 Euro pro Stunde. Zwischen 2.201 und 4.800 Euro steigt der Selbstbehalt stufenweise von 20 auf 120 Euro, darüber gibt es keine Förderung.
  • Mit Kindern: Je mehr Kinder, desto höher die Einkommensgrenze. Bei 3.500 Euro gemeinsamem Einkommen und zwei Kindern beträgt der Selbstbehalt zum Beispiel 20 Euro pro Stunde. Mit fünf Kindern endet die Förderung erst ab 6.801 Euro.
  • Familienbeihilfe: Sie zählt laut Förderrichtlinie nicht zum gemeinsamen Einkommen.

Die Förderung hat Bedingungen. Gefördert werden laut Richtlinie höchstens 12 Stunden, danach zahlt ihr die vollen Kosten. Den Zuschuss gibt es nur bei Mediator:innen aus der Liste des Bundeskanzleramts. Sie arbeiten als Zweierteam: eine Person mit juristischem Beruf, etwa aus Anwaltschaft oder Richteramt, und eine mit psychosozialem Beruf, etwa aus Psychotherapie, Psychologie oder Sozialarbeit. Das Team meldet jede geplante Mediation seinem Verein, und dieser entscheidet nach den verfügbaren Fördermitteln. Bring zum ersten Termin deshalb Lohnzettel oder andere Einkommensnachweise mit und frag gleich, ob eure Mediation gefördert werden kann.

Eingetragene Mediator:innen: worauf du bei der Wahl achtest

Achte bei der Wahl darauf, ob jemand in der Liste des Justizministeriums eingetragen ist. Nur dann gelten die besonderen Schutzregeln des ZivMediatG. Eingetragene Mediator:innen müssen bei ihrer Arbeit die Bezeichnung „eingetragene Mediatorin“ bzw. „eingetragener Mediator“ führen. Wer sich unbefugt so nennt, begeht laut Gesetz eine Verwaltungsübertretung.

Die Eintragung bringt dir laut Justizministerium und Gesetz konkrete Vorteile:

  • Vertraulichkeit: Eingetragene Mediator:innen dürfen laut Zivilprozessordnung über das, was ihnen in der Mediation anvertraut wurde, nicht als Zeug:innen vernommen werden. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Fristen: Während der Mediation laufen Verjährungsfristen nicht weiter. Du verlierst also keinen Anspruch, nur weil du zuerst verhandelst. Geht es um Familienrecht, gilt das auch ohne eigene Vereinbarung für alle familienrechtlichen Ansprüche zwischen euch.
  • Absicherung: Eingetragene Mediator:innen brauchen eine Haftpflichtversicherung von mindestens 400.000 Euro je Versicherungsfall und müssen sich in fünf Jahren mindestens 50 Stunden fortbilden.
  • Neutralität: Wer im Konflikt schon eine Seite beraten oder vertreten hat, darf darin nicht als Mediator:in arbeiten. Umgekehrt darf die Mediatorin oder der Mediator während der Mediation keine Seite vertreten oder beraten.

In der Liste stehen unter anderem der Name, der sonstige Beruf, die Arbeitsadresse und, falls angegeben, die fachlichen Schwerpunkte. Such dort gezielt nach Personen, die dein Konfliktfeld als Tätigkeitsbereich angeben, etwa Familie, Arbeit oder Wirtschaft.

Systemische Mediation: kein eigenes Gütesiegel

„Systemische Mediation“ ist in Österreich keine gesetzlich festgelegte Form. Das ZivMediatG verlangt „anerkannte Methoden“, und die Ausbildungsverordnung nennt Inhalte wie Verfahrensablauf, Kommunikations- und Fragetechniken oder Konfliktanalyse, aber keine einzelne Schule. Was systemisches Arbeiten bedeutet, erklärt der Glossarbegriff Systemischer Ansatz. Frag bei einem solchen Angebot nach, wie konkret gearbeitet wird, und prüfe trotzdem die Eintragung in der Liste.

Mediation bei Trennung und Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann eine Mediation helfen, die nötige Einigung vorzubereiten. Laut oesterreich.gv.at muss die Scheidungsvereinbarung die Aufteilung von Vermögen, Ersparnissen und Schulden sowie den Unterhalt regeln. Bei gemeinsamen Kindern kommen Obsorge, Kindesunterhalt und Kontaktrecht dazu. Eine schriftliche Vereinbarung aus der Mediation eignet sich laut oesterreich.gv.at dafür, sie dem Gericht für die einvernehmliche Scheidung vorzulegen. Mehr zu den rechtlichen Schritten erklärt der Glossarbegriff Trennung und Scheidung.

Davon zu unterscheiden ist die verpflichtende Elternberatung. Habt ihr minderjährige Kinder, müsst ihr dem Gericht bei einer einvernehmlichen Scheidung bestätigen, dass ihr euch über die Bedürfnisse eurer Kinder habt beraten lassen. Ohne diese Beratung ist eine einvernehmliche Scheidung laut Justizministerium nicht möglich. Eine Liste anerkannter Berater:innen führt das für Familie zuständige Ministerium, das Justizministerium verlinkt sie auf seiner Seite zur Elternberatung.

Parkbank mit zwei Mänteln und einem Kinderrucksack im Herbstlicht

Streiten Eltern vor Gericht über Obsorge oder Kontakte, kann das Gericht zum Wohl des Kindes die Teilnahme an einem Erstgespräch über Mediation anordnen. Die Mediation selbst bleibt aber freiwillig. Hol dir bei Trennungsfragen früh Unterstützung: Die Familienberatungsstellen beraten laut Bundeskanzleramt kostenlos, vertraulich und anonym.

Nachbarn und Unternehmen: wenn eine Schlichtung vorgeschrieben ist

Bei manchen Nachbarschaftsstreitigkeiten musst du eine gütliche Einigung versuchen, bevor du klagen kannst. Laut oesterreich.gv.at gilt das etwa, wenn du die Beseitigung von Ästen eines Nachbarbaums verlangst, die dein Grundstück unzumutbar beschatten. Möglich ist der Versuch vor einer Schlichtungsstelle, über einen Einigungsversuch direkt bei Gericht (prätorischer Vergleich) oder, wenn die Gegenseite zustimmt, mit einer eingetragenen Mediatorin oder einem eingetragenen Mediator. Kommt binnen drei Monaten keine Einigung zustande, darfst du laut Gesetz klagen. Lass dir dann bestätigen, dass der Versuch gescheitert ist: Diese Bestätigung musst du der Klage beilegen.

Streitest du als Verbraucher:in mit einem Unternehmen, gibt es eine Alternative zur Mediation. Staatlich anerkannte Schlichtungsstellen, etwa die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, sind laut Justizministerium für dich freiwillig und kostenlos und sollen höchstens 90 Tage dauern.

Passt Mediation für deinen Konflikt?

Mediation passt, wenn alle Beteiligten wirklich eine gemeinsame Lösung wollen und auf Augenhöhe verhandeln können. Als Voraussetzungen nennt oesterreich.gv.at, dass die Konfliktparteien verhandlungsfähig sind, sich des Konflikts bewusst sind und ihn auf dem Verhandlungsweg lösen wollen. Mediation ist freiwillig. Du kannst sie jederzeit beenden.

Eher passend:

  • Ihr wollt oder müsst auch künftig miteinander auskommen, etwa als Eltern, Nachbarn oder im Team.
  • Beide Seiten sind bereit, Lösungen selbst zu erarbeiten, statt eine Entscheidung abzuwarten.
  • Du möchtest den Inhalt der Gespräche vertraulich halten und wählst dafür eingetragene Mediator:innen.

Eher nicht passend oder nur mit besonderer Vorsicht:

  • Gewalt in der Beziehung: Laut der Informationsstelle gegen Gewalt setzt Mediation zwei gleich starke Partner:innen voraus. Bei Gewalt in der Familie ist sie demnach kein geeignetes Verfahren oder nur mit besonderer Vorsicht einsetzbar. Bei akuter Gewalt soll sie gar nicht stattfinden oder abgebrochen werden.
  • Starkes Machtgefälle: Wenn eine Seite der anderen nicht widersprechen kann oder sich bedroht fühlt, fehlt die Augenhöhe.
  • Bedarf an Therapie oder Rechtsvertretung: Mediation ist weder Psychotherapie noch Rechtsberatung. Eingetragene Mediator:innen dürfen laut ZivMediatG im Konflikt nicht beraten, und die Förderrichtlinie des Bundeskanzleramts schließt psychotherapeutische Betreuung ausdrücklich von der Förderung aus. Bei der geförderten Familienmediation muss das Team euch darauf hinweisen, dass ihr euch anwaltlich vertreten lassen dürft.

Erlebst du Gewalt, such dir zuerst Schutz statt eines Mediationstermins. Die Frauenhelpline gegen Gewalt erreichst du unter 0800 222 555, die Männerberatung 24/7 (Männerinfo) unter 0800 400 777, beide rund um die Uhr. Bei akuter Gefahr ruf die Polizei unter 133.

Was jetzt tun?

  • Prüfe in der Liste der Mediator:innen des Justizministeriums, ob die Person, die du ins Auge fasst, eingetragen ist.
  • Klär im Erstgespräch Stundensatz, voraussichtliche Zahl der Sitzungen und die Kostenaufteilung, und halte das in der Mediationsvereinbarung fest.
  • Geht es um Trennung oder Scheidung, such ein Mediationsteam aus der Liste des Bundeskanzleramts und frag nach dem geförderten Selbstbehalt.
  • Lass die Abschlussvereinbarung vor dem Unterschreiben rechtlich prüfen, wenn es um Vermögen, Unterhalt oder Kinder geht.
  • Bei Gewalt oder Bedrohung: Frauenhelpline 0800 222 555, Männerberatung 24/7 (Männerinfo) 0800 400 777, im Notfall Polizei 133.

Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche, ärztliche oder therapeutische Beratung.
Quellen