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Psychotherapie beginnen: So findest du einen Platz
19.10.2026 (aktualisiert am 19.10.2026)
balancio.at
Lesedauer: 9 min
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Psychotherapie beginnen: So findest du einen Platz
19.10.2026 (aktualisiert am 19.10.2026) | balancio.at
Lesedauer: 9 min
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Seit Wochen grübelst du nachts, bist erschöpft und kommst allein nicht mehr weiter. Du überlegst, dir Hilfe in einer Psychotherapie zu holen.
Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du in Österreich eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten findest und wie der Anfang abläuft. Du liest, welche Wege es zu einem Kassenplatz oder Kostenzuschuss gibt und was das Psychotherapiegesetz 2024 für dich regelt. Und du erfährst, wo du sofort Hilfe bekommst, wenn es nicht warten kann.
So kommst du in Österreich zu einer Psychotherapie
Du kannst dich direkt an eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten wenden, eine ärztliche Überweisung brauchst du dafür nicht. Damit die Krankenkasse zahlt oder einen Zuschuss leistet, gelten aber ein paar Regeln. Diese fünf Schritte helfen dir beim Start:
Kläre, wie du die Therapie bezahlen willst. Für einen Kassenplatz wendest du dich an die Kontaktstelle deines Bundeslandes. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) veröffentlicht dazu eine Liste mit Clearingstellen, Vertragsvereinen und Beratungsstellen. In Niederösterreich und Oberösterreich gibt es zum Beispiel eigene Clearingstellen mit 0800-Nummer. Alternativ wählst du eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten frei, zahlst selbst und bekommst einen Zuschuss.
Prüfe die Berufsliste. Das Gesundheitsministerium führt die öffentliche Berufsliste Psychotherapie. Du kannst dort nach Bundesland, Postleitzahl und Ort suchen, nach Ausrichtung und Methode, nach Fremdsprachen und nach Barrierefreiheit. Selbstständig Psychotherapie ausüben darf nur, wer in dieser Liste eingetragen ist.
Vereinbare ein Erstgespräch. Dort lernst du die Person kennen und klärst Vorgehen, Dauer und Preis. Welche Fragen sich lohnen, liest du weiter unten.
Lass dich ärztlich untersuchen. Damit die Kasse zahlt, muss spätestens vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung stattfinden. So formulieren es ÖGK und BVAEB. Die SVS spricht von einer ärztlichen Verordnung, ebenfalls spätestens vor der zweiten Behandlung. Seelische Beschwerden können auch körperliche Ursachen haben, deshalb ist diese Abklärung sinnvoll. Deine Hausärztin oder dein Hausarzt kann die erste Anlaufstelle sein und bestätigt die Untersuchung bei der ÖGK auf einem eigenen Formular.
Denk an die Bewilligung. Ab der elften Sitzung braucht die Psychotherapie bei ÖGK, BVAEB und SVS eine Bewilligung der Kasse. Frag deine Therapeutin oder deinen Therapeuten rechtzeitig, wie der Antrag abläuft.
Die Berufsliste sagt dir auch, in welcher Ausrichtung jemand ausgebildet ist. Psychotherapeut:innen dürfen ihre Ausrichtung in Klammern hinter die Berufsbezeichnung setzen, auf Wunsch auch die Methode. „Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)“ zeigt dir also auf einen Blick, mit welchem Ansatz sie arbeitet. Welche Ausrichtungen es gibt und wie sie sich unterscheiden, erklärt das Glossar unter Psychotherapie.
Wenn es nicht warten kann: Hilfe in der Krise
In einer akuten Krise musst du nicht auf einen Therapieplatz warten. Krisenintervention bietet Menschen in einer akuten Krise kurzfristig Unterstützung, durch Ärzt:innen, Klinische Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen oder Sozialarbeiter:innen.
Telefonseelsorge 142: täglich rund um die Uhr, auch per E-Mail und Chat.
Rat auf Draht 147: für Kinder und Jugendliche, anonym und rund um die Uhr.
Rettung 144: im Notfall. Bei einem psychiatrischen Notfall ist rasche medizinische Hilfe nötig. Bei akuter Gefahr für die Sicherheit rufst du auch die Polizei unter 133.
Viele Bundesländer haben eigene Krisendienste und Krisentelefone. Das Gesundheitsportal gesundheit.gv.at listet sie je Bundesland auf. In Wien kann das Kriseninterventionszentrum Erstgespräche noch für denselben Tag oder die folgenden zwei Werktage vergeben, telefonisch erreichbar Montag bis Freitag. Rund um die Uhr erreichbar ist in Wien der Sozialpsychiatrische Notdienst unter 01 31330. Auch Ambulanzen für Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie sind Anlaufstellen. Hast du Gedanken an Suizid, ruf noch heute eine dieser Nummern an.
Passt Psychotherapie gerade für dich?
Psychotherapie kann sinnvoll sein, wenn seelische Beschwerden über mehrere Wochen anhalten und deine Lebensqualität deutlich einschränken. So beschreibt es das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Sie verlangt aber auch eigene Arbeit. Laut Sozialministerium ist Veränderung nur möglich, wenn du aktiv an deinem Erleben und Verhalten arbeitest, und das ist nicht immer leicht.
Eher passend:
Ängste, gedrückte Stimmung, Zwänge, Schlaflosigkeit oder innere Leere belasten dich seit Längerem.
Eine Lebenskrise in Partnerschaft, Familie oder Arbeit wächst dir über den Kopf.
Du bist bereit, regelmäßig Termine wahrzunehmen und an dir zu arbeiten.
Zuerst oder zusätzlich andere Hilfe:
Unklare körperliche Beschwerden: Geh zuerst zu deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt.
Wunsch nach Medikamenten: Psychotherapie umfasst keine Verschreibung von Arzneimitteln. Dafür sind Ärzt:innen zuständig, bei psychischen Erkrankungen etwa Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin.
Akute Krise:Krisenintervention und die Nummern oben sind schneller erreichbar als ein Therapieplatz.
Andere Behandlungsform: Neben der Psychotherapie gibt es bei psychischen Beschwerden auch die Klinisch-psychologische Behandlung durch Klinische Psycholog:innen.
Kassenplatz, Zuschuss oder privat: die Wege im Überblick
Die Kasse beteiligt sich in der Regel nur an einer Psychotherapie, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Dazu braucht es eine ärztliche Bestätigung. Fehlt eine der Voraussetzungen, ist Psychotherapie eine Privatleistung. Die ÖGK zahlt zum Beispiel nichts für Beratungen bei Schul-, Familien- oder Berufsproblemen.
Kassenplatz: Bei Vertragspartner:innen der ÖGK übernimmt die Kasse die Kosten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Vertragspartner:innen der BVAEB zahlst du einen Behandlungsbeitrag von 20 Prozent des Honorars, den die Kasse im Nachhinein einhebt. Bei der SVS zahlst du nichts dazu, wo sie Verträge hat (Sachleistung), sonst gibt es einen Zuschuss.
Freie Wahl mit Zuschuss: Freiberufliche Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag legen ihr Honorar selbst fest. Du zahlst zuerst und reichst danach bei deiner Kasse ein. Die ÖGK verlangt dafür ihr Antragsformular, die bezahlte Honorarnote mit Behandlungsdaten, Dauer und Diagnose sowie einen Zahlungsnachweis. Wie hoch der Zuschuss ist, legt jede Kasse selbst fest, ÖGK und BVAEB in ihrer Satzung.
Junge Menschen bis 21: Über das Programm „Gesund aus der Krise“ gibt es bis zu 15 kostenfreie Behandlungseinheiten. Ab 14 Jahren ist die Anmeldung auch ohne die Eltern möglich. Finanziert ist das Programm derzeit bis Ende Juni 2027.
Im Spital und bei einer bewilligten Rehabilitation oder Kur ist Psychotherapie in der Regel abgedeckt. Frag vor dem Start bei deiner Kasse nach dem aktuellen Zuschuss und heb alle Honorarnoten auf.
Das Erstgespräch: Diese Fragen darfst du stellen
Vor Beginn muss dich deine Psychotherapeutin oder dein Psychotherapeut so aufklären, dass du informiert entscheiden kannst. Das schreibt das Psychotherapiegesetz 2024 vor. Nutze das Erstgespräch deshalb für deine Fragen:
Wie gehen Sie bei der Abklärung vor, und mit welcher Methode arbeiten Sie?
Wie lange dauert eine Sitzung, wie oft treffen wir uns, und wie lange dauert die Therapie voraussichtlich?
Was kann die Therapie bewirken, und was kann passieren, wenn ich keine mache?
Welche anderen Möglichkeiten gibt es für mich?
Was kostet eine Sitzung, und was gilt bei Absagen und im Urlaub?
Wer erfährt etwas über meine Daten, zum Beispiel die Krankenkasse?
Neben den Fakten zählt das Gefühl. Ein vertrauensvolles Verhältnis ist laut IQWiG notwendig, damit eine Psychotherapie hilft, und nicht alle finden auf Anhieb die passende Person. Achte darauf, ob du offen reden kannst und dich ernst genommen fühlst. Seriöse Angebote nennen laut Sozialministerium begrenzte, aber konkrete Erfolgsaussichten. Wer rasche und umfassende Veränderung ohne eigene Mühe verspricht, ist ein Warnzeichen.
Eine Psychotherapie ist freiwillig und findet nur mit deiner Einwilligung statt. Das steht im Psychotherapiegesetz 2024 und im Berufskodex des Sozialministeriums. Du kannst also jederzeit aufhören oder dir eine andere Therapeutin oder einen anderen Therapeuten suchen.
Will deine Therapeutin oder dein Therapeut die Behandlung beenden, muss sie oder er dir das so rechtzeitig sagen, dass deine weitere Versorgung möglichst gesichert ist. Ob eine Bewilligung und die bereits gezählten Sitzungen nach einem Wechsel weiter gelten, erfährst du bei deiner Kasse.
Das Psychotherapiegesetz 2024: Was du davon merkst
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich das Psychotherapiegesetz 2024. Es hat das Gesetz aus dem Jahr 1990 abgelöst und ordnet alle Methoden vier Ausrichtungen zu: Humanistische Therapie, Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie, Systemische Therapie und Verhaltenstherapie. Für dich als Patient:in zählen vor allem diese Punkte:
Öffentliche Liste: Name, Berufsbezeichnung samt Ausrichtung und der Ort der Praxis mit Telefonnummer, E-Mail und Angaben zur Barrierefreiheit sind im Internet frei einsehbar.
Personen in Ausbildung: In der Berufsliste stehen auch Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision. Sie dürfen behandeln, aber nur unter Anleitung, Aufsicht und Lehrsupervision durch ausbildende Psychotherapeut:innen. Für sie gelten dieselben Berufspflichten. Frag nach, ob jemand fertig ausgebildet oder noch in Ausbildung ist, und kläre vorher mit deiner Kasse, ob sie für diese Behandlung einen Zuschuss zahlt.
Online-Therapie: Sitzungen über eine Videoverbindung sind erlaubt, wenn es fachliche oder örtliche Gründe gibt, du einverstanden bist und die Verschwiegenheit gewahrt bleibt. Den Grund muss deine Therapeutin oder dein Therapeut dokumentieren.
Haftpflichtversicherung: Psychotherapeut:innen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben und dir auf Nachfrage sagen, bei wem.
Preis und Rechnung: Rechnet jemand nicht direkt mit der Kasse ab, muss es eine klare Preisinformation und nach der Behandlung eine Rechnung geben.
Deine Rechte in der Therapie
Was du in der Therapie erzählst, bleibt vertraulich. Psychotherapeut:innen, ihre Hilfspersonen und Personen in Ausbildung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch über den Tod hinaus. Das Gesetz kennt wenige Ausnahmen, etwa Anzeige- und Mitteilungspflichten bei begründetem Verdacht, dass Kinder misshandelt oder missbraucht werden.
Dokumentation: Deine Therapeutin oder dein Therapeut muss jede Behandlung dokumentieren und die Unterlagen zehn Jahre aufbewahren. Du kannst Auskunft, Einsicht und Abschriften verlangen, soweit das die therapeutische Beziehung nicht gefährdet. Falsche Angaben musst du nicht hinnehmen, du hast ein Recht auf Richtigstellung.
Aufnahmen: Ton- und Bildaufnahmen brauchen vorher deine schriftliche Einwilligung, und du kannst jederzeit ihre Löschung verlangen.
Neutralität: Psychotherapeut:innen müssen dir weltanschaulich neutral begegnen. Gebete oder spirituelle Rituale durch die Therapeutin oder den Therapeuten gehören laut Sozialministerium nicht zur Psychotherapie.
Schutz vor Missbrauch: Die Abhängigkeit in einer Therapie auszunutzen, etwa aus sexuellen oder finanziellen Interessen, ist laut Berufskodex ein schwerer Verstoß. Die Verantwortung dafür liegt allein bei der Therapeutin oder dem Therapeuten.
Das Sozialministerium nennt in einer Checkliste Warnzeichen für unseriöse Angebote mit esoterischem, spirituellem oder weltanschaulichem Hintergrund. Viele davon helfen auch sonst beim Einschätzen: rasche Heilversprechen, der Rat, Medikamente abzusetzen oder dich von Familie und Freund:innen zu distanzieren, Vorauszahlungen, fehlende Rechnungen und nicht garantierte Verschwiegenheit. Erkennst du solche Zeichen, beende die Behandlung und hol dir eine zweite Meinung.
Hast du ein ernstes Problem mit deiner Therapeutin oder deinem Therapeuten, ist laut Sozialministerium die Patientenanwaltschaft deines Bundeslandes die erste Anlaufstelle. Sie berät kostenlos, unabhängig und vertraulich. Bei schweren Verstößen gegen die Berufspflichten kann die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann die Berufsberechtigung einschränken oder entziehen.
Was jetzt tun?
In einer akuten Krise ruf die Telefonseelsorge unter 142 an, als Kind oder Jugendliche:r Rat auf Draht unter 147, im Notfall die Rettung unter 144.
Such in der Berufsliste Psychotherapie des Gesundheitsministeriums nach Psychotherapeut:innen in deiner Nähe, mit Ausrichtung, Sprache und Barrierefreiheit.
Ruf für einen Kassenplatz die Kontaktstelle deines Bundeslandes an. Die Liste findest du auf der Website der ÖGK, bei BVAEB und SVS fragst du direkt bei deiner Kasse.
Lass dich vor der zweiten Sitzung ärztlich untersuchen (bei der SVS: Verordnung holen) und bring die Bestätigung mit.
Schreib dir für das Erstgespräch deine Fragen zu Methode, Dauer, Kosten und Absagen auf.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
Seit Wochen grübelst du nachts, bist erschöpft und kommst allein nicht mehr weiter. Du überlegst, dir Hilfe in einer Psychotherapie zu holen.
Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du in Österreich eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten findest und wie der Anfang abläuft. Du liest, welche Wege es zu einem Kassenplatz oder Kostenzuschuss gibt und was das Psychotherapiegesetz 2024 für dich regelt. Und du erfährst, wo du sofort Hilfe bekommst, wenn es nicht warten kann.
So kommst du in Österreich zu einer Psychotherapie
Du kannst dich direkt an eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten wenden, eine ärztliche Überweisung brauchst du dafür nicht. Damit die Krankenkasse zahlt oder einen Zuschuss leistet, gelten aber ein paar Regeln. Diese fünf Schritte helfen dir beim Start:
Kläre, wie du die Therapie bezahlen willst. Für einen Kassenplatz wendest du dich an die Kontaktstelle deines Bundeslandes. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) veröffentlicht dazu eine Liste mit Clearingstellen, Vertragsvereinen und Beratungsstellen. In Niederösterreich und Oberösterreich gibt es zum Beispiel eigene Clearingstellen mit 0800-Nummer. Alternativ wählst du eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten frei, zahlst selbst und bekommst einen Zuschuss.
Prüfe die Berufsliste. Das Gesundheitsministerium führt die öffentliche Berufsliste Psychotherapie. Du kannst dort nach Bundesland, Postleitzahl und Ort suchen, nach Ausrichtung und Methode, nach Fremdsprachen und nach Barrierefreiheit. Selbstständig Psychotherapie ausüben darf nur, wer in dieser Liste eingetragen ist.
Vereinbare ein Erstgespräch. Dort lernst du die Person kennen und klärst Vorgehen, Dauer und Preis. Welche Fragen sich lohnen, liest du weiter unten.
Lass dich ärztlich untersuchen. Damit die Kasse zahlt, muss spätestens vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung stattfinden. So formulieren es ÖGK und BVAEB. Die SVS spricht von einer ärztlichen Verordnung, ebenfalls spätestens vor der zweiten Behandlung. Seelische Beschwerden können auch körperliche Ursachen haben, deshalb ist diese Abklärung sinnvoll. Deine Hausärztin oder dein Hausarzt kann die erste Anlaufstelle sein und bestätigt die Untersuchung bei der ÖGK auf einem eigenen Formular.
Denk an die Bewilligung. Ab der elften Sitzung braucht die Psychotherapie bei ÖGK, BVAEB und SVS eine Bewilligung der Kasse. Frag deine Therapeutin oder deinen Therapeuten rechtzeitig, wie der Antrag abläuft.
Die Berufsliste sagt dir auch, in welcher Ausrichtung jemand ausgebildet ist. Psychotherapeut:innen dürfen ihre Ausrichtung in Klammern hinter die Berufsbezeichnung setzen, auf Wunsch auch die Methode. „Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)“ zeigt dir also auf einen Blick, mit welchem Ansatz sie arbeitet. Welche Ausrichtungen es gibt und wie sie sich unterscheiden, erklärt das Glossar unter Psychotherapie.
Wenn es nicht warten kann: Hilfe in der Krise
In einer akuten Krise musst du nicht auf einen Therapieplatz warten. Krisenintervention bietet Menschen in einer akuten Krise kurzfristig Unterstützung, durch Ärzt:innen, Klinische Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen oder Sozialarbeiter:innen.
Telefonseelsorge 142: täglich rund um die Uhr, auch per E-Mail und Chat.
Rat auf Draht 147: für Kinder und Jugendliche, anonym und rund um die Uhr.
Rettung 144: im Notfall. Bei einem psychiatrischen Notfall ist rasche medizinische Hilfe nötig. Bei akuter Gefahr für die Sicherheit rufst du auch die Polizei unter 133.
Viele Bundesländer haben eigene Krisendienste und Krisentelefone. Das Gesundheitsportal gesundheit.gv.at listet sie je Bundesland auf. In Wien kann das Kriseninterventionszentrum Erstgespräche noch für denselben Tag oder die folgenden zwei Werktage vergeben, telefonisch erreichbar Montag bis Freitag. Rund um die Uhr erreichbar ist in Wien der Sozialpsychiatrische Notdienst unter 01 31330. Auch Ambulanzen für Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie sind Anlaufstellen. Hast du Gedanken an Suizid, ruf noch heute eine dieser Nummern an.
Passt Psychotherapie gerade für dich?
Psychotherapie kann sinnvoll sein, wenn seelische Beschwerden über mehrere Wochen anhalten und deine Lebensqualität deutlich einschränken. So beschreibt es das deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Sie verlangt aber auch eigene Arbeit. Laut Sozialministerium ist Veränderung nur möglich, wenn du aktiv an deinem Erleben und Verhalten arbeitest, und das ist nicht immer leicht.
Eher passend:
Ängste, gedrückte Stimmung, Zwänge, Schlaflosigkeit oder innere Leere belasten dich seit Längerem.
Eine Lebenskrise in Partnerschaft, Familie oder Arbeit wächst dir über den Kopf.
Du bist bereit, regelmäßig Termine wahrzunehmen und an dir zu arbeiten.
Zuerst oder zusätzlich andere Hilfe:
Unklare körperliche Beschwerden: Geh zuerst zu deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt.
Wunsch nach Medikamenten: Psychotherapie umfasst keine Verschreibung von Arzneimitteln. Dafür sind Ärzt:innen zuständig, bei psychischen Erkrankungen etwa Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin.
Akute Krise:Krisenintervention und die Nummern oben sind schneller erreichbar als ein Therapieplatz.
Andere Behandlungsform: Neben der Psychotherapie gibt es bei psychischen Beschwerden auch die Klinisch-psychologische Behandlung durch Klinische Psycholog:innen.
Kassenplatz, Zuschuss oder privat: die Wege im Überblick
Die Kasse beteiligt sich in der Regel nur an einer Psychotherapie, wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Dazu braucht es eine ärztliche Bestätigung. Fehlt eine der Voraussetzungen, ist Psychotherapie eine Privatleistung. Die ÖGK zahlt zum Beispiel nichts für Beratungen bei Schul-, Familien- oder Berufsproblemen.
Kassenplatz: Bei Vertragspartner:innen der ÖGK übernimmt die Kasse die Kosten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Vertragspartner:innen der BVAEB zahlst du einen Behandlungsbeitrag von 20 Prozent des Honorars, den die Kasse im Nachhinein einhebt. Bei der SVS zahlst du nichts dazu, wo sie Verträge hat (Sachleistung), sonst gibt es einen Zuschuss.
Freie Wahl mit Zuschuss: Freiberufliche Psychotherapeut:innen ohne Kassenvertrag legen ihr Honorar selbst fest. Du zahlst zuerst und reichst danach bei deiner Kasse ein. Die ÖGK verlangt dafür ihr Antragsformular, die bezahlte Honorarnote mit Behandlungsdaten, Dauer und Diagnose sowie einen Zahlungsnachweis. Wie hoch der Zuschuss ist, legt jede Kasse selbst fest, ÖGK und BVAEB in ihrer Satzung.
Junge Menschen bis 21: Über das Programm „Gesund aus der Krise“ gibt es bis zu 15 kostenfreie Behandlungseinheiten. Ab 14 Jahren ist die Anmeldung auch ohne die Eltern möglich. Finanziert ist das Programm derzeit bis Ende Juni 2027.
Im Spital und bei einer bewilligten Rehabilitation oder Kur ist Psychotherapie in der Regel abgedeckt. Frag vor dem Start bei deiner Kasse nach dem aktuellen Zuschuss und heb alle Honorarnoten auf.
Das Erstgespräch: Diese Fragen darfst du stellen
Vor Beginn muss dich deine Psychotherapeutin oder dein Psychotherapeut so aufklären, dass du informiert entscheiden kannst. Das schreibt das Psychotherapiegesetz 2024 vor. Nutze das Erstgespräch deshalb für deine Fragen:
Wie gehen Sie bei der Abklärung vor, und mit welcher Methode arbeiten Sie?
Wie lange dauert eine Sitzung, wie oft treffen wir uns, und wie lange dauert die Therapie voraussichtlich?
Was kann die Therapie bewirken, und was kann passieren, wenn ich keine mache?
Welche anderen Möglichkeiten gibt es für mich?
Was kostet eine Sitzung, und was gilt bei Absagen und im Urlaub?
Wer erfährt etwas über meine Daten, zum Beispiel die Krankenkasse?
Neben den Fakten zählt das Gefühl. Ein vertrauensvolles Verhältnis ist laut IQWiG notwendig, damit eine Psychotherapie hilft, und nicht alle finden auf Anhieb die passende Person. Achte darauf, ob du offen reden kannst und dich ernst genommen fühlst. Seriöse Angebote nennen laut Sozialministerium begrenzte, aber konkrete Erfolgsaussichten. Wer rasche und umfassende Veränderung ohne eigene Mühe verspricht, ist ein Warnzeichen.
Eine Psychotherapie ist freiwillig und findet nur mit deiner Einwilligung statt. Das steht im Psychotherapiegesetz 2024 und im Berufskodex des Sozialministeriums. Du kannst also jederzeit aufhören oder dir eine andere Therapeutin oder einen anderen Therapeuten suchen.
Will deine Therapeutin oder dein Therapeut die Behandlung beenden, muss sie oder er dir das so rechtzeitig sagen, dass deine weitere Versorgung möglichst gesichert ist. Ob eine Bewilligung und die bereits gezählten Sitzungen nach einem Wechsel weiter gelten, erfährst du bei deiner Kasse.
Das Psychotherapiegesetz 2024: Was du davon merkst
Seit 1. Jänner 2025 gilt in Österreich das Psychotherapiegesetz 2024. Es hat das Gesetz aus dem Jahr 1990 abgelöst und ordnet alle Methoden vier Ausrichtungen zu: Humanistische Therapie, Psychoanalytisch-Psychodynamische Therapie, Systemische Therapie und Verhaltenstherapie. Für dich als Patient:in zählen vor allem diese Punkte:
Öffentliche Liste: Name, Berufsbezeichnung samt Ausrichtung und der Ort der Praxis mit Telefonnummer, E-Mail und Angaben zur Barrierefreiheit sind im Internet frei einsehbar.
Personen in Ausbildung: In der Berufsliste stehen auch Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision. Sie dürfen behandeln, aber nur unter Anleitung, Aufsicht und Lehrsupervision durch ausbildende Psychotherapeut:innen. Für sie gelten dieselben Berufspflichten. Frag nach, ob jemand fertig ausgebildet oder noch in Ausbildung ist, und kläre vorher mit deiner Kasse, ob sie für diese Behandlung einen Zuschuss zahlt.
Online-Therapie: Sitzungen über eine Videoverbindung sind erlaubt, wenn es fachliche oder örtliche Gründe gibt, du einverstanden bist und die Verschwiegenheit gewahrt bleibt. Den Grund muss deine Therapeutin oder dein Therapeut dokumentieren.
Haftpflichtversicherung: Psychotherapeut:innen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben und dir auf Nachfrage sagen, bei wem.
Preis und Rechnung: Rechnet jemand nicht direkt mit der Kasse ab, muss es eine klare Preisinformation und nach der Behandlung eine Rechnung geben.
Deine Rechte in der Therapie
Was du in der Therapie erzählst, bleibt vertraulich. Psychotherapeut:innen, ihre Hilfspersonen und Personen in Ausbildung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch über den Tod hinaus. Das Gesetz kennt wenige Ausnahmen, etwa Anzeige- und Mitteilungspflichten bei begründetem Verdacht, dass Kinder misshandelt oder missbraucht werden.
Dokumentation: Deine Therapeutin oder dein Therapeut muss jede Behandlung dokumentieren und die Unterlagen zehn Jahre aufbewahren. Du kannst Auskunft, Einsicht und Abschriften verlangen, soweit das die therapeutische Beziehung nicht gefährdet. Falsche Angaben musst du nicht hinnehmen, du hast ein Recht auf Richtigstellung.
Aufnahmen: Ton- und Bildaufnahmen brauchen vorher deine schriftliche Einwilligung, und du kannst jederzeit ihre Löschung verlangen.
Neutralität: Psychotherapeut:innen müssen dir weltanschaulich neutral begegnen. Gebete oder spirituelle Rituale durch die Therapeutin oder den Therapeuten gehören laut Sozialministerium nicht zur Psychotherapie.
Schutz vor Missbrauch: Die Abhängigkeit in einer Therapie auszunutzen, etwa aus sexuellen oder finanziellen Interessen, ist laut Berufskodex ein schwerer Verstoß. Die Verantwortung dafür liegt allein bei der Therapeutin oder dem Therapeuten.
Das Sozialministerium nennt in einer Checkliste Warnzeichen für unseriöse Angebote mit esoterischem, spirituellem oder weltanschaulichem Hintergrund. Viele davon helfen auch sonst beim Einschätzen: rasche Heilversprechen, der Rat, Medikamente abzusetzen oder dich von Familie und Freund:innen zu distanzieren, Vorauszahlungen, fehlende Rechnungen und nicht garantierte Verschwiegenheit. Erkennst du solche Zeichen, beende die Behandlung und hol dir eine zweite Meinung.
Hast du ein ernstes Problem mit deiner Therapeutin oder deinem Therapeuten, ist laut Sozialministerium die Patientenanwaltschaft deines Bundeslandes die erste Anlaufstelle. Sie berät kostenlos, unabhängig und vertraulich. Bei schweren Verstößen gegen die Berufspflichten kann die Landeshauptfrau oder der Landeshauptmann die Berufsberechtigung einschränken oder entziehen.
Was jetzt tun?
In einer akuten Krise ruf die Telefonseelsorge unter 142 an, als Kind oder Jugendliche:r Rat auf Draht unter 147, im Notfall die Rettung unter 144.
Such in der Berufsliste Psychotherapie des Gesundheitsministeriums nach Psychotherapeut:innen in deiner Nähe, mit Ausrichtung, Sprache und Barrierefreiheit.
Ruf für einen Kassenplatz die Kontaktstelle deines Bundeslandes an. Die Liste findest du auf der Website der ÖGK, bei BVAEB und SVS fragst du direkt bei deiner Kasse.
Lass dich vor der zweiten Sitzung ärztlich untersuchen (bei der SVS: Verordnung holen) und bring die Bestätigung mit.
Schreib dir für das Erstgespräch deine Fragen zu Methode, Dauer, Kosten und Absagen auf.
Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.