Was ist Missbrauch?
Allgemein bedeutet missbrauchen, etwas falsch, übermäßig oder unerlaubt zu gebrauchen, etwa Macht, ein Amt oder das Vertrauen eines Menschen. Daneben steht das Wort auch für den Missbrauch von Alkohol oder Medikamenten, um den es hier nicht geht.
Im Gesundheits- und Sozialbereich steht der Begriff vor allem für sexuelle Handlungen unter Ausnützung eines Machtverhältnisses oder einer eingeschränkten Entscheidungsfähigkeit, zum Beispiel bei einem Kind. Fachleute sprechen heute oft von sexualisierter Gewalt. Damit betonen sie, dass sexuelle Übergriffe immer Gewalt sind, auch wenn sie ohne körperlichen Zwang geschehen. Das österreichische Strafgesetzbuch verwendet weiterhin den Ausdruck „sexueller Missbrauch“.
Woher kommt das Wort?
„Missbrauch“ gehört zum Verb „missbrauchen“, das schon im 9. Jahrhundert als althochdeutsch „missabrūhhan“ belegt ist und „in unstatthafter Weise gebrauchen“ bedeutet. Das Hauptwort selbst ist seit dem 16. Jahrhundert belegt. Die Bedeutung, sexuelle Handlungen an einer widerstandsunfähigen Person, besonders an einem Kind, vorzunehmen, führt das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache heute als eigene Bedeutung.
Was zählt zu sexuellem Missbrauch?
Sexueller Missbrauch an Kindern umfasst jede durchgeführte oder versuchte sexuelle Handlung an oder mit einem Kind, mit oder ohne direkten Körperkontakt. Dazu gehören etwa sexualisierte Berührungen, Kindern sexualisierte Bilder oder Filme oder die eigenen Geschlechtsorgane zu zeigen oder pornografische Aufnahmen von ihnen anzufertigen. Wegen ihrer Entwicklung können Kinder solchen Handlungen nicht wissentlich zustimmen.
In Österreich gilt als unmündig, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Geschlechtliche Handlungen an Unmündigen sind strafbar. Auch Jugendliche sind besonders geschützt, etwa davor, dass jemand ihre mangelnde Reife oder eine Zwangslage für sexuelle Handlungen ausnützt.
Ebenso können Erwachsene sexualisierte Gewalt erleben. Betroffen sind vor allem Frauen und Mädchen, die Täter sind meist Männer aus dem nahen Umfeld, aber auch Männer können betroffen sein. Strafbar ist es außerdem, wenn Angehörige eines Gesundheitsberufs, Seelsorger:innen oder Beschäftigte von Erziehungseinrichtungen ihre Stellung gegenüber betreuten Personen für sexuelle Handlungen ausnützen.
Warum ist es so schwer, darüber zu sprechen?
Sexualisierte Gewalt geschieht meist im sozialen Nahbereich und nur selten durch Fremde. Kinder vertrauen der Person oft oder sind von ihr abhängig, und Täter:innen nützen dieses Vertrauen bewusst und geplant aus. Weil der Kontakt sich schleichend von Zärtlichkeit zu Übergriffen verändert, können Kinder oft nicht einschätzen, was noch „normal“ ist. Drohungen oder die Angst, Zuwendung zu verlieren, halten viele davon ab, sich zu wehren.
Auch Jugendlichen fällt es schwer, darüber zu sprechen. Viele haben Angst vor dem Täter oder der Täterin, schämen sich, fürchten, dass ihnen niemand glaubt, oder meinen, selbst schuld zu sein. Dieses Tabu ist einer der Hauptgründe, warum Gewalt gegen Kinder und Jugendliche oft nur zögerlich oder unvollständig aufgedeckt wird. Kinder tragen jedoch niemals Schuld, wenn andere Menschen Gewalt ausüben. Grenzen zu achten und sofort aufzuhören, wenn jemand etwas nicht will, ist immer Aufgabe des Gegenübers.
Woran kann man Missbrauch bei Kindern erkennen?
Eindeutige Anzeichen, die bei allen betroffenen Kindern auftreten, gibt es nicht. Manche verwenden eine sexualisierte Sprache oder zeigen sexualisiertes Verhalten, das nicht ihrem Alter entspricht. Viele reagieren mit unspezifischen Veränderungen wie Rückzug, aggressivem Verhalten, Ängsten oder körperlichen Beschwerden, andere wirken nach außen völlig unauffällig. Solche Veränderungen können auch andere Belastungen als Ursache haben.
Bei einem Verdacht raten Fachleute zu Ruhe und Besonnenheit, weil vorschnelles Handeln dem Kind schaden kann. Hilfreich ist, zuzuhören, das Gesagte ernst zu nehmen und das Kind von Schuldgefühlen zu entlasten. Versprechen, die nicht zu halten sind, etwa absolute Geheimhaltung, sollten unterbleiben. Vermutete Täter:innen aus dem engsten Umfeld sollten nicht vorschnell konfrontiert werden, sondern erst nach Rücksprache mit der Kinder- und Jugendhilfe oder einem Kinderschutzzentrum.
Welche Folgen kann Missbrauch haben?
Die Folgen reichen von kurzfristigen Belastungen bis zu einer posttraumatischen Belastungsstörung. Manche Betroffene beeinträchtigen sie ein Leben lang. Möglich sind etwa Ängste, das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit, Schuld- und Schamgefühle, ein gestörtes Körperempfinden oder fehlendes Vertrauen in sich und andere. Laut WHO hängen Misshandlungen in der Kindheit zudem mit Depressionen sowie Alkohol- und Drogenkonsum im späteren Leben zusammen. Weltweit berichten etwa eine von fünf Frauen und einer von sieben Männern, als Kind sexuell missbraucht worden zu sein.
Die Verarbeitung fällt leichter, wenn Kinder erleben, dass ihnen geglaubt wird und schützende Personen die Übergriffe beenden. Nicht alle Betroffenen brauchen eine Psychotherapie, und laut den Kinderschutzzentren ist sie erst sinnvoll, wenn das Kind geschützt ist. Bei anhaltenden Traumafolgen steht eine Psychotherapie mit traumatherapeutischen Methoden im Mittelpunkt, mehr dazu im Glossarbegriff „Trauma“. Weil „Traumatherapie“ kein geschützter Begriff ist, empfiehlt das Gesundheitsportal, auf einen anerkannten Gesundheitsberuf und eine traumaspezifische Zusatzqualifikation zu achten.
Welche Rechte haben Betroffene in Österreich?
Ob sie Anzeige erstatten, entscheiden Betroffene und andere Privatpersonen frei. Eine Anzeige lässt sich danach in der Regel nicht mehr zurückziehen, weil Gewaltdelikte von Amts wegen verfolgt werden. Die Kinderschutzzentren empfehlen, vor einer Anzeige eine Einrichtung für Prozessbegleitung zu kontaktieren, damit das Kind auf das Verfahren vorbereitet wird. Kommt es zu einem Strafverfahren, haben Opfer von Gewalt Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, auch Kinder und Jugendliche. War das Opfer bei der Tat minderjährig, zählt die Zeit bis zu seinem 28. Geburtstag nicht zur Verjährungsfrist.
Für Fachleute gelten eigene Regeln. Angehörige von Gesundheitsberufen und Einrichtungen, die Kinder betreuen oder unterrichten, müssen einen begründeten Verdacht auf Gefährdung eines Kindes der Kinder- und Jugendhilfe schriftlich mitteilen, wenn sie die Gefährdung nicht selbst abwenden können. Gesundheitsberufe sind unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zur Anzeige verpflichtet.
Wo finden Betroffene Hilfe?
In unmittelbarer Gefahr hilft die Polizei unter 133. Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht anonym und rund um die Uhr unter 147. Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist unter 0800 222 555 rund um die Uhr erreichbar, die Männerberatung unter 0800 400 777. Der Opfer-Notruf berät unter 0800 112 112 kostenlos und anonym, laut Justizministerium werktags von 8 bis 20 Uhr.
Beratung bieten außerdem die Kinderschutzzentren, die Kinder- und Jugendanwaltschaften, die Gewaltschutzzentren und Familienberatungsstellen. Eine Übersicht über Hilfseinrichtungen in allen Bundesländern bietet die Website gewaltinfo.at des Bundeskanzleramts. In einer akuten seelischen Krise oder bei Gedanken an Suizid hilft die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 142, im Notfall die Rettung unter 144.