Suchttherapie ist die Behandlung einer Abhängigkeit von einer Substanz wie Alkohol, Medikamenten oder Drogen oder von einem Verhalten wie Glücksspiel. Sie verbindet im Idealfall medizinische, psychotherapeutische und soziale Hilfe und verläuft meist in Schritten, vom Entzug über die Entwöhnung bis zur Nachsorge. Ein Entzug von Alkohol oder Beruhigungsmitteln gehört in ärztliche Begleitung.
Was ist Suchttherapie?
Suchttherapie ist keine einzelne Methode, sondern ein Zusammenspiel mehrerer Behandlungsansätze. Im Idealfall verbindet sie medizinische Therapie mit psychotherapeutischer und sozialtherapeutischer Behandlung. Sie kann ambulant oder stationär stattfinden, und oft sind mehrere Stellen beteiligt, etwa Ambulanzen, Krankenhausabteilungen und Drogenhilfeeinrichtungen.
Das österreichische Suchtmittelgesetz nennt die Bausteine bei Suchtgiftmissbrauch ausdrücklich. Dazu zählen die ärztliche Behandlung einschließlich Entzugs- und Substitutionsbehandlung, klinisch-psychologische Beratung und Betreuung, Psychotherapie sowie psychosoziale Beratung und Betreuung.
Wie läuft eine Suchttherapie ab?
Am Anfang steht oft der körperliche Entzug, bei dem Medikamente die Entzugserscheinungen lindern können. Bei Alkohol etwa ist die Gefahr eines Rückfalls nach einem rein körperlichen Entzug aber sehr hoch. Deshalb folgt die Entwöhnung, in der Betroffene lernen, ohne das Suchtmittel zu leben.
In der Entwöhnung kommen unter anderem Gruppentherapien, Einzelgespräche, Entspannungstechniken, Sport- und Bewegungstraining sowie Kunst- und Musiktherapie zum Einsatz. Gemeinsam mit Therapeut:innen suchen Betroffene nach persönlichen Auslösern und erarbeiten Wege, Probleme ohne das Suchtmittel zu lösen. Körperliche und psychische Begleiterkrankungen werden mitbehandelt.
Danach geht es vor allem darum, Rückfällen vorzubeugen. Dabei helfen ambulante Nachbetreuung, Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben und Selbsthilfegruppen.
Warum gehört der Entzug in ärztliche Begleitung?
Bei manchen Suchtmitteln kann ein plötzlicher Verzicht lebensgefährlich sein. Wer von Alkohol abhängig ist und abrupt aufhört, riskiert starke Krampfanfälle bis hin zum Delirium tremens. Der Entzug findet deshalb oft im Krankenhaus unter ärztlicher Aufsicht statt.
Bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln aus der Gruppe der Benzodiazepine birgt ein unkontrolliertes Absetzen ähnliche Gefahren, etwa epileptische Anfälle oder ein Entzugsdelir. Die Dosis wird daher in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt schrittweise verringert, bei ambulanter Behandlung meist über Wochen oder Monate. Bei Abhängigkeit von mehreren Substanzen erfolgt der Entzug meist schrittweise nacheinander, und gerade dann kann es zu Komplikationen kommen.
Welche Ziele hat eine Suchttherapie?
Häufig ist das Ziel die Abstinenz, also der völlige Verzicht auf das Suchtmittel, mehr dazu im Glossarbegriff „Abstinenz“. Bei einer Heroinabhängigkeit gibt es neben der abstinenzorientierten Therapie die Substitutionsbehandlung. Dabei ersetzt ein ärztlich verordnetes opioidhaltiges Arzneimittel das Heroin.
Die Dosis des Ersatzmittels kann schrittweise bis zur Abstinenz verringert werden, die Behandlung kann aber auch langfristig laufen. Sie soll unter anderem Infektionen wie Hepatitis oder HIV vorbeugen und die Sterblichkeit senken. In Österreich dürfen eine ambulante Substitutionsbehandlung nur dafür spezialisierte Ärzt:innen verordnen.
Wie wird eine Verhaltenssucht behandelt?
Auch eine Glücksspielsucht lässt sich behandeln, manchmal ist dafür ein Krankenhausaufenthalt nötig. In der Psychoedukation erfahren Betroffene mehr über ihre Erkrankung. In der Psychotherapie lernen sie unter anderem, ihr Verhalten zu ändern und ihre Gedanken weniger stark auf das Spielen zu lenken. Ärzt:innen können Medikamente verschreiben, die das Verlangen hemmen. Sozialarbeiter:innen helfen etwa bei Geldproblemen. Menschen mit Glücksspielsucht haben laut Gesundheitsportal ein stark erhöhtes Suizidrisiko, mehr dazu im Glossarbegriff „Glücksspielsucht“.
Wer bietet Suchttherapie in Österreich an?
An der Behandlung sind Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen sowie Psychotherapeut:innen beteiligt. Behandelt wird in Suchtkliniken und Krankenhausabteilungen ebenso wie in ambulanten Einrichtungen. Hat eine Einrichtung einen Vertrag mit der Krankenversicherung, werden die Kosten im Regelfall zur Gänze übernommen. Für Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeut:innen kann ein Kostenzuschuss beantragt werden.
Bei Verurteilungen wegen Suchtmitteldelikten oder Beschaffungstaten sieht das Suchtmittelgesetz eine Besonderheit vor. Unter bestimmten Bedingungen wird der Vollzug einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für höchstens zwei Jahre aufgeschoben. Voraussetzung ist, dass die an Suchtmittel gewöhnte Person sich einer gesundheitsbezogenen Maßnahme unterzieht.
Eine Überdosierung ist ein Notfall für die Rettung unter 144. In einer seelischen Krise erreicht man die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 142, Kinder und Jugendliche Rat auf Draht unter 147.
Wichtiger Hinweis
Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.