Gewerbliche Massage ist in Österreich das reglementierte Gewerbe „Massage“ nach der Gewerbeordnung. Gewerbliche Masseur:innen arbeiten laut Wirtschaftskammer vorbeugend mit gesunden Menschen und zur Steigerung des Wohlbefindens, Krankheiten behandeln sie nicht. Wer das Gewerbe ausüben will, muss die fachliche Befähigung nachweisen, die Massage-Verordnung legt die Wege dazu fest.
Was ist gewerbliche Massage?
Gewerbliche Massage bezeichnet Massagen, die als Gewerbe und damit außerhalb der Gesundheitsberufe angeboten werden. Die Gewerbeordnung führt „Massage“ ausdrücklich unter den reglementierten Gewerben. Laut Wirtschaftskammer arbeiten gewerbliche Masseur:innen ausschließlich vorbeugend am Gesunden, ihr Arbeitsgebiet ist die Steigerung des Wohlbefindens.
Das Wort „massieren“ kam im 18. Jahrhundert aus dem französischen „masser“ ins Deutsche, „Masseur“ folgte im 19. Jahrhundert. Meist wird es vom griechischen Wort für „kneten“ hergeleitet, das etymologische Wörterbuch nach Pfeifer hält aber das arabische „massa“ für „betasten“ als Ursprung für wahrscheinlicher. Während „Wellnessmassage“ den Zweck einer Massage beschreibt, bezeichnet „gewerbliche Massage“ den rechtlichen Rahmen, in dem solche Massagen angeboten werden.
Was gehört zum Berufsumfang?
Der Berufsumfang reicht von der Klassischen Massage bis zu Packungen und Wickeln. Die Wirtschaftskammer nennt unter anderem Reflexzonen-, Segment- und Bindegewebsmassage, Lymphdrainage, Sportmassage, Akupunktmassage, Unterwassermassagen und apparative Massagen. Dazu kommen das Erstellen von Sicht- und Tastbefunden, die Arbeit mit Wirkstoffpräparaten und die Aromatherapie.
Eine eigene Gruppe innerhalb des Gewerbes bilden die in der Massage-Verordnung so genannten „ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme“. Die Massage-Verordnung nennt Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik und Tibetische Jamche-Kunye Praktik. Für sie gelten eigene Ausbildungsprofile mit je nach System mindestens 650 bis 785 Stunden über drei Jahre sowie eine Fortbildungspflicht von 40 Stunden in fünf Jahren.
Wie wird man gewerbliche Masseurin oder gewerblicher Masseur?
Ein Weg führt über den Lehrberuf Masseur:in, dessen Lehrzeit seit 2020 drei Jahre dauert. Für die selbstständige Ausübung verlangt die Massage-Verordnung danach mindestens zwei Jahre fachliche Tätigkeit, einen weiterführenden Lehrgang und die Befähigungsprüfung. Wer keine Lehre gemacht hat, kann einen Grundlehrgang mit mindestens 705 Lehrstunden besuchen und braucht dann drei Jahre Praxis, bevor Lehrgang und Befähigungsprüfung folgen.
Auch Physiotherapeut:innen und Heilmasseur:innen können das Gewerbe erlangen, sie benötigen zusätzlich die Unternehmerprüfung. Lässt sich die Befähigung nicht formell nachweisen, kann bei der Gewerbebehörde die individuelle Befähigung festgestellt werden, auch beschränkt auf einzelne Techniken. Im Betrieb gelten eigene Ausübungsregeln mit Hygienevorgaben, etwa das Wechseln der Auflage nach jeder Massage.
Worin unterscheidet sich gewerbliche Massage von Heilmassage?
Viele Techniken sind gleich, der Unterschied liegt im Zweck und im Beruf. Heilmassage dient Heilzwecken, setzt eine ärztliche Anordnung voraus und wird von Gesundheitsberufen nach dem Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz ausgeübt. Für diese Berufe gilt die Gewerbeordnung nicht, und auch für die Ausübung der Heilkunde gilt sie ausdrücklich nicht.
Gewerbliche Masseur:innen können sich weiterqualifizieren. Mit einer verkürzten Ausbildung von 580 Praxisstunden werden sie medizinische Masseur:innen, darauf kann die Aufschulung zur Heilmasseurin oder zum Heilmasseur folgen.
Wo liegen die Grenzen?
Gewerbliche Masseur:innen werden laut Wirtschaftskammer nicht zu therapeutischen Zwecken tätig. Krankheiten festzustellen und zu behandeln ist in Österreich vor allem Ärzt:innen vorbehalten. Wie jede Massage kann auch eine gewerbliche Massage leichtes Unwohlsein auslösen. Bei erhöhtem Blutungsrisiko sind Blutergüsse möglich, und auf Knochen mit Osteoporose oder Krebsabsiedelungen darf kein direkter Druck ausgeübt werden.
Wichtiger Hinweis
Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.