Was bedeutet Drogenmissbrauch?
Als Drogen bezeichnet das Gesundheitsportal Stoffe, die missbräuchlich verwendet werden, um psychische Wirkungen zu erzielen. Das Wort Droge kam um 1600 aus dem Französischen ins Deutsche und meinte getrocknete Stoffe, die als Gewürz oder Arznei dienten.
Das MSD Manual bevorzugt statt „Missbrauch“ oder „Sucht“ den Ausdruck „Substanzgebrauchsstörung“, weil er genauer ist und weniger abwertend klingt. Nicht jeder Konsum einer illegalen Droge ist eine solche Störung, umgekehrt können auch legale Stoffe wie Alkohol oder Medikamente zu einer führen. Zum Alkohol gibt es den eigenen Glossarbegriff „Alkoholabhängigkeit“.
Wie unterscheidet die WHO riskanten, schädlichen und abhängigen Konsum?
Die Klassifikation ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation WHO kennt mehrere Stufen (englisch hazardous use, harmful pattern of use und dependence), die deutschen Bezeichnungen sind sinngemäß. Riskanter Konsum erhöht deutlich die Gefahr gesundheitlicher Schäden, hat aber noch keinen Schaden verursacht. Ein schädliches Konsummuster liegt vor, wenn der Konsum die körperliche oder seelische Gesundheit schon geschädigt hat oder andere durch das Verhalten im Rausch zu Schaden kamen.
Bei einer Abhängigkeit kann ein Mensch den Konsum nicht mehr steuern, die Droge bekommt Vorrang vor anderem, und der Konsum geht trotz Schäden weiter. Mehr dazu steht im Glossarbegriff „Sucht“. Bei manchen Medikamenten, etwa bestimmten Schmerz- oder Beruhigungsmitteln, können auch bei verordneter Einnahme Entzugserscheinungen auftreten. Das allein ist laut MSD Manual noch keine Substanzgebrauchsstörung.
Welche Gefahren sind besonders groß?
Besonders gefährlich ist es, verschiedene Drogen zu kombinieren oder mit Alkohol und Medikamenten zu mischen. Illegale Drogen sind zudem oft verunreinigt oder gestreckt, ihr genauer Inhalt ist unbekannt. Bei neuen psychoaktiven Substanzen ist über Wirkungen und Risiken wenig bis nichts bekannt, und ob ein Stoff legal ist, sagt nichts über seine Gefährlichkeit. Wer Spritzen mit anderen teilt, riskiert Infektionen wie HIV oder Hepatitis.
Bei Verdacht auf eine Überdosis berät die Vergiftungsinformationszentrale unter 01 406 43 43. Bei schweren Anzeichen oder Bewusstlosigkeit ist sofort die Rettung unter 144 zu rufen.
Was hilft?
Die Behandlung richtet sich nach der Substanz und der Lebenslage. Sie reicht vom Entzug über Psychotherapie bis zur Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Ein Entzug gehört in ärztliche Begleitung, denn bei manchen Stoffen wie Alkohol oder Barbituraten kann er lebensbedrohlich verlaufen.
Während eines Kokainentzugs sind gedrückte Stimmung und Suizidgedanken möglich. In einer Krise hilft die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 142, Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147. Bei einer Heroinabhängigkeit kann eine Substitutionsbehandlung helfen, bei der Ärzt:innen statt Heroin ein opioidhaltiges Arzneimittel wie Methadon oder Buprenorphin verordnen. Nach einem Entzug ist die Gefahr einer Überdosis bei erneutem Konsum besonders groß.
Was gilt in Österreich?
Erwerb, Besitz und Weitergabe von Suchtgiften und psychotropen Stoffen regelt das Suchtmittelgesetz. Wer wegen Suchtgiftmissbrauchs oder einer Gewöhnung an Suchtgift gesundheitsbezogene Maßnahmen braucht, hat sich laut Gesetz den notwendigen und zweckmäßigen Maßnahmen zu unterziehen, soweit sie möglich, zumutbar und nicht offenbar aussichtslos sind. Dazu zählen etwa ärztliche Behandlung, Psychotherapie oder psychosoziale Beratung.
Geht es nur um den persönlichen Gebrauch und zieht die Person daraus keinen Vorteil, hat die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Delikten vorläufig von der Verfolgung zurückzutreten, mit einer Probezeit von ein bis zwei Jahren. Braucht die Person eine gesundheitsbezogene Maßnahme, hängt der Rücktritt davon ab, dass sie sich bereit erklärt, sich dieser Maßnahme zu unterziehen.
Erste Anlaufstellen sind die Hausärztin oder der Hausarzt und Suchtberatungsstellen. Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Einrichtungen nach § 15 Suchtmittelgesetz unterliegen einer absoluten Verschwiegenheitspflicht. Der Österreichische Suchthilfekompass zeigt Angebote in ganz Österreich. Die Kosten der ärztlichen Abklärung übernimmt im Normalfall die Sozialversicherung.