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Entwicklungsstörungen

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Auf den Punkt gebracht

Entwicklungsstörungen beginnen in der Kindheit und betreffen den Erwerb bestimmter Fähigkeiten, etwa Sprache, Lernen, Bewegung oder den Umgang mit anderen Menschen. Sie hängen eng mit der Reifung des Gehirns zusammen. Werden sie früh erkannt, kann ein Kind rechtzeitig gezielt gefördert werden.

Was sind Entwicklungsstörungen?

Allgemein bezeichnet das Wort eine Störung in der Entwicklung eines Lebewesens. In der Medizin ist es enger gefasst. Laut der Klassifikation ICD-10 beginnen Entwicklungsstörungen ausnahmslos im Kleinkindalter oder in der Kindheit. Sie betreffen Funktionen, die eng mit der Reifung des Zentralnervensystems verknüpft sind, und verlaufen stetig, ohne Phasen deutlicher Besserung und Rückfälle.

Die neuere WHO-Klassifikation ICD-11 fasst sie als „neuromentale Entwicklungsstörungen“ zusammen (englisch „neurodevelopmental disorders“), im Alltag ist auch die Bezeichnung „neuronale Entwicklungsstörungen“ üblich, die etwa das österreichische Gesundheitsportal verwendet. Gemeint sind deutliche Schwierigkeiten, bestimmte geistige, motorische, sprachliche oder soziale Fähigkeiten zu erwerben und anzuwenden. Sie beginnen in der Entwicklungszeit, in der Regel vor dem 18. Geburtstag, auch wenn sie erst später auffallen.

Was zählt dazu?

Dazu gehören laut ICD-11 Störungen der Intelligenzentwicklung, Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache, die Autismus-Spektrum-Störung und ADHS. Ebenso zählen Lernstörungen beim Lesen, Schreiben oder Rechnen und stereotype Bewegungsstörungen dazu. Hinzu kommt eine Störung der motorischen Koordination, die sich in Ungeschicklichkeit oder langsamen, ungenauen Bewegungen zeigt.

Die ältere ICD-10 fasst den Begriff enger. Dort stehen unter „Entwicklungsstörungen“ vor allem Sprechen und Sprache, schulische Fertigkeiten wie die Lese- und Rechtschreibstörung, die Motorik und die tiefgreifenden Entwicklungsstörungen wie Autismus. Intelligenzminderung und ADHS, dort hyperkinetische Störungen genannt, haben eigene Abschnitte. Störungen des Sozialverhaltens gehören in keiner der beiden Klassifikationen zu den Entwicklungsstörungen.

Zu Autismus und ADHS gibt es eigene Glossarbegriffe.

Woran erkennt man eine Entwicklungsstörung?

Hinweise sind Fähigkeiten, die deutlich hinter denen Gleichaltriger zurückbleiben. Ein Kind versteht oder spricht etwa schlechter, als es seinem Alter und seiner allgemeinen Begabung entspricht, oder bewegt sich auffallend ungeschickt. In der Schule fallen zum Beispiel Lesen oder Rechnen trotz normaler Intelligenz sehr schwer. Dann werden etwa Buchstaben falschen Lauten zugeordnet oder die Finger lange zum Zählen gebraucht.

Für eine Diagnose dürfen die Schwierigkeiten nicht allein durch fehlende Lerngelegenheiten, Seh- oder Hörprobleme oder unpassenden Unterricht erklärbar sein. Festgestellt wird sie meist mit standardisierten Tests. Dabei ist laut ICD-11 zu berücksichtigen, wie gut ein Kind die Testsprache beherrscht und aus welchem kulturellen Umfeld es kommt. Regionale oder kulturelle Sprachvarianten gelten nicht als Sprachstörung.

Wie entstehen Entwicklungsstörungen?

Die Ursachen sind laut ICD-11 vielschichtig und im Einzelfall oft unbekannt. Vermutet werden vor allem genetische oder andere Faktoren, die von Geburt an bestehen. Fehlende Anregung und Lernmöglichkeiten können dazu beitragen und werden bei der Abklärung mitbedacht. Manche Entwicklungsstörungen können auch durch Verletzungen oder Erkrankungen des Gehirns in der Entwicklungszeit entstehen.

Laut ICD-10 werden die Schwierigkeiten mit dem Älterwerden oft geringer, kleinere Einschränkungen bleiben aber häufig bis ins Erwachsenenalter.

Wer hilft in Österreich?

Die Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass bis zum 62. Lebensmonat dienen auch dazu, Entwicklungsstörungen früh zu erkennen, damit rechtzeitig Fördermaßnahmen beginnen können. Zur Abklärung helfen Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder-Primärversorgungseinheiten.

Bei Lernschwierigkeiten sind die Lehrkräfte eine erste Anlaufstelle. Die schulpsychologischen Beratungsstellen der Bildungsdirektionen beraten freiwillig, kostenlos und vertraulich. Logopäd:innen behandeln Störungen von Sprache und Sprechen, Ergotherapeut:innen arbeiten unter anderem mit Kindern mit Entwicklungsauffälligkeiten. Für eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung braucht es in der Regel eine ärztliche Verordnung.

Familien von Kindern mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können laut Sozialministerium unter anderem mobile Frühförderung, Therapiekostenersatz und erhöhte Familienbeihilfe beantragen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

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Quellen (9)