Was ist Botulinumtoxin?
Botulinumtoxin wird vom Bakterium Clostridium botulinum gebildet und zählt zu den stärksten bekannten Giften. Gelangt es in größerer Menge in den Körper, löst es die lebensbedrohliche Vergiftung Botulismus aus. In sehr geringer Dosierung wird es dagegen gezielt eingesetzt, um Muskelkrämpfe zu kontrollieren und Falten abzuschwächen. Umgangssprachlich heißt die Behandlung oft „Botox“, nach dem Handelsnamen eines Präparats.
Der Wirkstoff hemmt an den Nervenenden die Freisetzung des Botenstoffs Acetylcholin. Der gespritzte Muskel bekommt dadurch kein Signal mehr zum Anspannen. Innerhalb von drei bis vier Monaten bilden sich neue Nervenendigungen, und die Signalübertragung ist wiederhergestellt.
Woher kommt die Behandlung?
Frühe Berichte stammen aus der Augenheilkunde. 1980 beschrieb A. B. Scott Injektionen in die Augenmuskeln als Alternative zur Schieloperation. 1992 berichteten J. D. Carruthers von der University of British Columbia in Vancouver und J. A. Carruthers über die Behandlung senkrechter Falten zwischen den Augenbrauen.
Wofür wird Botulinumtoxin eingesetzt?
In der Ästhetik ist in Österreich zum Beispiel ein Präparat für drei Faltenarten zugelassen. Gemeint sind senkrechte Falten zwischen den Augenbrauen, seitliche Lachfalten an den Augen („Krähenfüße“) und waagrechte Stirnfalten. Diese Zulassung gilt für Erwachsene unter 65 Jahren, wenn die Falten seelisch erheblich belasten.
Medizinisch wird Botulinumtoxin etwa bei Muskelkrämpfen nach einem Schlaganfall oder bei Kindern mit Zerebralparese eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete sind Krämpfe an Augenlid, Gesicht oder Nacken, chronische Migräne, eine überaktive Blase und starkes Schwitzen unter den Achseln.
Wie läuft eine Behandlung ab?
Die Ärztin oder der Arzt spritzt die Lösung mit einer sehr dünnen Nadel in die betreffenden Muskeln. Bei Falten zwischen den Augenbrauen tritt die Wirkung meist nach zwei bis drei Tagen ein, bei anderen Falten innerhalb einer Woche. Sie ist nach etwa 30 Tagen am stärksten und hält bis zu vier Monate an. Zwischen zwei Behandlungen müssen mindestens drei Monate liegen. Zu hohe Dosen oder zu häufige Spritzen können außerdem Antikörper auslösen, die die Wirkung ausbleiben lassen.
Botulinumtoxin ist rezeptpflichtig und darf nur von Ärzt:innen mit entsprechender Fachkenntnis angewendet werden. Das österreichische Gesetz über ästhetische Behandlungen (ÄsthOpG) nennt Botulinumtoxin ausdrücklich als ärztliche Tätigkeit. An Personen unter 16 Jahren ist eine ästhetische Behandlung verboten. Bei 16- bis 18-Jährigen müssen sie selbst und die Erziehungsberechtigten schriftlich einwilligen, und frühestens vier Wochen danach darf behandelt werden. Das geprüfte Faltenpräparat wird für Personen unter 18 Jahren ohnehin nicht empfohlen.
Welche Nebenwirkungen und Risiken gibt es?
Nebenwirkungen treten meist in der ersten Woche auf und gehen wieder vorbei. Häufig sind Kopfschmerzen sowie Schmerzen, Schwellung oder Blutergüsse an der Einstichstelle. Ein herabhängendes Augenlid oder eine herabhängende Augenbraue kann durch die Wirkung oder die Spritztechnik entstehen.
Sehr selten breitet sich der Wirkstoff über die behandelte Stelle hinaus aus. Doppeltsehen sowie Schwierigkeiten beim Schlucken, Sprechen oder Atmen sind dann Warnzeichen, bei denen sofort ärztliche Hilfe nötig ist. Dasselbe gilt für Anzeichen einer schweren Allergie wie Schwellungen im Gesicht oder Rachen und Atemnot.
Bei Myasthenia gravis und anderen allgemeinen Erkrankungen der Muskeltätigkeit sowie bei einer Infektion oder Entzündung an der Einstichstelle darf nicht behandelt werden. Vorher besprochen werden sollten Gerinnungsstörungen, blutverdünnende Medikamente, Schluckstörungen und geplante Operationen. Bestimmte Antibiotika (Aminoglykoside) und muskelentspannende Narkosemittel können die Wirkung verstärken, deshalb sollte vor einer Narkose das Narkoseteam Bescheid wissen. In der Schwangerschaft wird nur behandelt, wenn es ärztlich erforderlich ist, in der Stillzeit wird die Anwendung nicht empfohlen. Wer ein herabhängendes Lid, Muskelschwäche oder Sehstörungen bemerkt, darf kein Fahrzeug lenken.