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Schwangerschaft

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Auf den Punkt gebracht

Eine Schwangerschaft entsteht, wenn eine Samenzelle eine Eizelle befruchtet und sich der Keim in der Gebärmutter einnistet. Gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung dauert sie rund 40 Wochen. In Österreich begleitet der Eltern-Kind-Pass die Schwangerschaft mit Untersuchungen und Beratungen, und bestimmte Warnzeichen brauchen rasch ärztliche Hilfe.

Was ist eine Schwangerschaft?

Eine Schwangerschaft beginnt mit der Befruchtung, die normalerweise im Eileiter stattfindet. Die befruchtete Eizelle wandert dann in Richtung Gebärmutter, teilt sich dabei und nistet sich etwa sechs Tage nach der Befruchtung ein. Schon wenige Tage nach der Befruchtung bildet sie das Schwangerschaftshormon hCG, das die Schwangerschaft erhält.

Im ersten Schwangerschaftsdrittel werden die Anlagen aller Organe gebildet, und das Herz beginnt zu schlagen. In dieser Zeit ist das Kind besonders empfindlich, denn Infektionen, Medikamente oder chemische Stoffe können Fehlbildungen auslösen. Ab dem Ende der zehnten Schwangerschaftswoche sprechen Fachleute nicht mehr vom Embryo, sondern vom Fötus.

Wie lange dauert eine Schwangerschaft?

Eine normale Schwangerschaft dauert 40 Wochen oder 280 Tage. Gezählt wird ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung, obwohl Eisprung und Befruchtung erst rund zwei Wochen später stattfinden. Diese Zählweise hat sich bewährt, weil die meisten Frauen dieses Datum genau kennen.

Daraus lässt sich mit der sogenannten Naegele-Regel der voraussichtliche Geburtstermin berechnen. Nur wenige Kinder kommen genau an diesem Tag zur Welt, einige Tage Abweichung sind normal. Kommt ein Kind vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche zur Welt, gilt es als Frühgeborenes.

Wie wird eine Schwangerschaft festgestellt?

Erste Hinweise können eine ausbleibende Regelblutung, Übelkeit am Morgen oder ein Ziehen in den Brüsten sein. Ein Schwangerschaftstest aus Apotheke oder Drogerie weist hCG im Harn nach, mit normalen Tests etwa zwei Tage nach Ausbleiben der Regel. Ein positiver Test allein bestätigt eine Schwangerschaft aber nicht sicher, denn er fällt zum Beispiel auch bei einer Eileiterschwangerschaft positiv aus.

Deshalb gehört immer eine ärztliche Untersuchung dazu. Im Ultraschall ist die Fruchthöhle ab der vierten bis fünften Woche erkennbar, der Herzschlag des Embryos ab der sechsten Woche. Ist die Schwangerschaft gesichert, händigt die Ärztin oder der Arzt innerhalb der ersten zwölf Wochen den Eltern-Kind-Pass aus. Die ärztliche Bestätigung ist auch Voraussetzung für Mutterschutz und Wochengeld.

Was bietet der Eltern-Kind-Pass?

Den Eltern-Kind-Pass gibt es seit 1974, bis Ende 2023 hieß er Mutter-Kind-Pass. Jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich erhält ihn, und er dient der Vorsorge für Schwangere und Kinder bis zum fünften Lebensjahr. Vorgesehen sind fünf Schwangerenuntersuchungen, bei denen unter anderem Blutdruck, Harn und Gewicht kontrolliert werden. Dazu kommen Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen und zwischen der 24. und 28. Woche ein Zuckerbelastungstest auf Schwangerschaftsdiabetes.

Die fünf Schwangerenuntersuchungen sind gemeinsam mit den ersten fünf Kindesuntersuchungen Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe. Seit 1. Oktober 2026 gilt ein erweitertes Programm. Es umfasst etwa ein Gesundheitsgespräch zwischen der 14. und 20. Woche, insgesamt zwei Hebammenberatungen, einen zusätzlichen Ultraschall gegen Ende der Schwangerschaft und Gespräche zu psychischen Belastungen. Ab 1. Oktober 2027 wird der elektronische Eltern-Kind-Pass für neu festgestellte Schwangerschaften verpflichtend.

Was tut in der Schwangerschaft gut?

Empfohlen wird eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung, Diäten sollen in der Schwangerschaft unterbleiben. Alkohol und Nikotin sind tabu, wobei auch Mehlspeisen, Süßigkeiten oder gekochte Soßen Restalkohol enthalten können. Rohes Fleisch, Rohmilchprodukte und roher Fisch sollten wegen möglicher Infektionen wie Listeriose gemieden werden, weil diese auf das Kind übergehen können.

Der Bedarf an Folsäure steigt, und ein Mangel kann das Risiko für Fehlbildungen wie einen offenen Rücken erhöhen. Das Gesundheitsportal empfiehlt bei Kinderwunsch ein Folsäurepräparat schon vor Beginn der Schwangerschaft und rät, die Einnahme von Präparaten ärztlich zu besprechen. Medikamente sollten in der Schwangerschaft nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt genommen werden, denn viele Arzneimittel sind dann nicht erlaubt.

Welche Beschwerden sind häufig?

Viele Veränderungen im Körper verursachen Beschwerden, die unangenehm, aber meist harmlos sind. Dazu zählen Übelkeit und Erbrechen vor allem zu Beginn, Verdauungsprobleme, Kurzatmigkeit, Krampfadern und Müdigkeit. Hält das Erbrechen über den dritten Monat hinaus an oder tritt es mehrmals täglich auf, muss es ärztlich abgeklärt werden.

Auch die Seele ist gefordert. Viele Schwangere erleben Ängste, depressive Verstimmungen oder starke Belastungen. Werden solche Situationen früh erkannt, lassen sie sich gut behandeln, und die Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass bietet dafür einen vertraulichen Rahmen.

Welche Warnzeichen brauchen sofort Hilfe?

Bestimmte Beschwerden sollten umgehend ärztlich gemeldet werden. Dazu gehören Blutungen aus der Scheide, Schmerzen oder Krämpfe im Unterbauch, Fieber, Schmerzen beim Wasserlassen, Flüssigkeitsabgang aus der Scheide und nach der 24. Woche weniger Kindsbewegungen. Regelmäßige Wehen oder ein Blasensprung vor der abgeschlossenen 37. Woche sind ein Grund, so rasch wie möglich ins Krankenhaus zu fahren. Vor Ende der 34. Woche gelten vorzeitige Wehen als Notfall.

Starke Kopfschmerzen, Sehstörungen, Schmerzen im Oberbauch, plötzliche Schwellungen von Gesicht oder Händen oder eine plötzliche Gewichtszunahme können auf eine Präeklampsie hinweisen. Diese Schwangerschaftserkrankung kann sich innerhalb von Stunden verschlechtern und zu Krampfanfällen führen, die lebensbedrohlich sind.

In der frühen Schwangerschaft können einseitige Unterbauchschmerzen und Blutungen auf eine Eileiterschwangerschaft hinweisen. Plötzliche, starke einseitige Schmerzen, die bis in die Schulter ausstrahlen, dazu schneller Puls, kalter Schweiß oder Bewusstlosigkeit sind ein Notfall. Bei Krampfanfällen, Bewusstlosigkeit oder Anzeichen eines Kreislaufschocks gilt: sofort die Rettung unter 144 rufen.

Wer begleitet eine Schwangerschaft in Österreich?

Erste Anlaufstellen sind Fachärzt:innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, gynäkologische Ambulatorien der Krankenkassen, Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Schwangerenberatung sowie Ärzt:innen für Allgemeinmedizin. Die Kosten für die Feststellung der Schwangerschaft übernimmt die Krankenversicherung, wenn Vertragsärzt:innen oder Fachambulatorien öffentlicher Spitäler sie erbringen. Wer in Österreich nicht krankenversichert ist, kann sich kostenlos an eine Familienberatungsstelle wenden.

Hebammen beraten im Rahmen des Eltern-Kind-Passes und können nach der Geburt Hausbesuche als Kassenleistung machen. Für berufstätige Schwangere gilt in den letzten acht Wochen vor und den ersten acht Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot, der Mutterschutz. In dieser Zeit ersetzt das Wochengeld das fehlende Einkommen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

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Quellen (18)