Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision sind angehende Psychotherapeut:innen, die im letzten Teil ihrer Ausbildung bereits Patient:innen behandeln. Sie führen die Behandlungen selbst durch, stehen dabei aber unter Anleitung und Aufsicht und besprechen ihre Arbeit laufend in einer Lehrsupervision. Seit dem Psychotherapiegesetz 2024 lautet die gesetzliche Bezeichnung „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ oder „Psychotherapeut in Fachausbildung unter Lehrsupervision“.