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Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision

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Auf den Punkt gebracht

Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision sind angehende Psychotherapeut:innen, die im letzten Teil ihrer Ausbildung bereits Patient:innen behandeln. Sie führen die Behandlungen selbst durch, stehen dabei aber unter Anleitung und Aufsicht und besprechen ihre Arbeit laufend in einer Lehrsupervision. Seit dem Psychotherapiegesetz 2024 lautet die gesetzliche Bezeichnung „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ oder „Psychotherapeut in Fachausbildung unter Lehrsupervision“.

Was bedeutet „in Ausbildung unter Supervision“?

Die Bezeichnung beschreibt einen Abschnitt der Psychotherapieausbildung, in dem die praktische Arbeit mit Patient:innen im Mittelpunkt steht. Nach dem bisherigen Psychotherapiegesetz von 1990 gehörten zum Fachspezifikum mindestens 600 Stunden psychotherapeutische Tätigkeit, begleitet von mindestens 120 Stunden Supervision. Das Gesundheitsministerium hielt 2014 fest, dass diese Tätigkeit Diagnostik, Planung, Behandlung und Evaluation umfasst. Die Auszubildenden erbringen ihre Leistungen demnach eigenständig, aber unter engmaschiger Lehrsupervision.

In der Lehrsupervision wird die eigene therapeutische Arbeit reflektiert, vor allem das Vorgehen in der Behandlung und dessen Qualität. Sie bereitet auf die spätere selbständige Praxis vor und dient zugleich der Qualitätssicherung. Damit ist sie eine besondere, an die Ausbildung gebundene Form der Supervision.

Woher kommt die Bezeichnung?

Im Gesetzestext von 1990 kam die Bezeichnung selbst nicht vor. Verwendet wird sie in der Supervisionsrichtlinie des Ministeriums, die regelt, wann eine Ausbildungseinrichtung den Status „Psychotherapeutin/Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“ zuerkennt. 2014 beschrieb das Ministerium außerdem auf Grundlage einer Resolution des Psychotherapiebeirats die Stellung dieser Auszubildenden. Seit dem Psychotherapiegesetz 2024 steht erstmals eine Bezeichnung für diesen Ausbildungsabschnitt im Gesetz: „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“.

Wann erhält man den Status?

Im bisherigen Ausbildungsweg aus Propädeutikum und Fachspezifikum entscheidet die Ausbildungseinrichtung über den Status. Voraussetzung sind laut Supervisionsrichtlinie mindestens zwei Drittel des Praktikums und jeweils mindestens die Hälfte der vorgeschriebenen Selbsterfahrung und Theorie. Die schriftliche Bestätigung der Ausbildungsleitung ist auf drei Jahre befristet. Die Einrichtung legt auch fest, wann die Tätigkeit frühestens beginnen darf, und die Berechtigung kann bei Gefahr für Patient:innen wieder entzogen werden.

Im neuen Ausbildungsweg folgt die Fachausbildung auf ein Bachelor- und ein Masterstudium. Wer in eine psychotherapeutische Fachgesellschaft aufgenommen ist und die geforderten Ausbildungsteile nachweist, beantragt beim Gesundheitsministerium die Eintragung in die Berufsliste.

Ein Teil der Behandlungen ist in einer Versorgungseinrichtung bei mittel- bis schwergradigen psychischen Erkrankungen zu leisten. Für die begleitende Lehrsupervision schreibt das Gesetz ein Mindestverhältnis von 1 zu 5 vor. Die Ausbildung endet mit der Psychotherapeutischen Approbationsprüfung.

Was gilt im Übergang?

Beide Wege bestehen noch einige Jahre nebeneinander. Ein Fachspezifikum nach altem Recht kann laut Übergangsrecht nur noch bis 1. Oktober 2030 begonnen werden und ist bis spätestens 30. September 2038 abzuschließen. Wer zum 1. Oktober 2026 zwei Drittel des Praktikums und je die Hälfte von Selbsterfahrung und Theorie absolviert hatte, wird von der Ausbildungseinrichtung gemeldet. Diese Personen sind in die Berufsliste einzutragen.

Was dürfen sie, und woran erkennt man sie?

Eingetragene Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision dürfen im Rahmen ihrer Ausbildung Psychotherapie ausüben, und zwar unter Anleitung und Aufsicht sowie unter Lehrsupervision. Für sie gelten sinngemäß die Berufspflichten der Psychotherapie, etwa zu Aufklärung, Dokumentation und Verschwiegenheit. Nach der Supervisionsrichtlinie tragen sie die Verantwortung für die Psychotherapie, die sie durchführen.

Die Bezeichnung „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ oder „Psychotherapeut in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ ist in ungekürzter Form zu führen. In der Berufsliste sind unter anderem Name, Eintragungsnummer und Ausbildungseinrichtung öffentlich einsehbar. Die Bezeichnung darf nur geführt werden, bis die Person als Psychotherapeut:in eingetragen ist oder aus der Ausbildung ausscheidet. Wer ausscheidet, wird aus der Berufsliste gestrichen. Selbständig und eigenverantwortlich Psychotherapie ausüben darf erst, wer die Ausbildung abgeschlossen hat und als Psychotherapeut:in eingetragen ist.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

Quellen (6)