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Sterbebegleitung

05:22

Auf den Punkt gebracht

Sterbebegleitung umfasst Pflege, Betreuung, Linderung von Beschwerden und menschlichen Beistand für Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Sie richtet sich nach den Wünschen der sterbenden Person und bezieht An- und Zugehörige mit ein. Von der Mitwirkung an einer Selbsttötung und von der Tötung auf Verlangen ist sie klar zu unterscheiden.

Was ist Sterbebegleitung?

Unter Sterbebegleitung versteht die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt Maßnahmen zur Pflege, Betreuung und Behandlung von Beschwerden sterbender Menschen. Dazu gehören die Körperpflege, das Stillen von Hunger und Durst und das Lindern von Übelkeit, Angst und Atemnot. Ebenso wichtig sind menschliche Zuwendung und Beistand. Für all das braucht es die Einwilligung der betroffenen Person.

Ziel ist laut Hospiz Österreich nicht, das Sterben hinauszuzögern, sondern ein möglichst hohes Maß an Wohlbefinden. Deshalb richtet sich die Begleitung ganz nach den Bedürfnissen der Kranken, die sich auch rasch ändern können. Sterbende brauchen Zeiten der Nähe, aber ebenso Zeiten des Alleinseins und der Ruhe. Wie lange das Sterben dauert, ist sehr unterschiedlich, manche Verläufe ziehen sich über Wochen oder Monate, andere gehen rasch.

Woher kommt die Hospizidee?

Das Wort Hospiz leitet sich vom lateinischen „hospitium“ ab, das Gastfreundschaft oder Herberge bedeutet. Viel Aufmerksamkeit für die Lage Sterbender brachten auch die Bücher der Schweizer Ärztin Elisabeth Kübler-Ross, etwa „On Death and Dying“ von 1969. In Österreich begann die Hospizbewegung Ende der 1970er-Jahre, getragen von Ehrenamtlichen. 1993 entstand der heutige Dachverband Hospiz Österreich, damals unter dem Namen „Menschenwürde bis zuletzt. Österreichischer Dachverband von Initiativen für Sterbebegleitung und Lebensbeistand“.

Wer begleitet Sterbende?

An- und Zugehörige können Sterbenden durch Nähe und Zuwendung Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Unterstützung bieten Hospizteams, mobile Palliativteams, Palliativstationen und Hospize. Ehrenamtliche Hospizbegleiter:innen werden nach einem österreichweit anerkannten Curriculum ausgebildet, das mindestens 80 Unterrichtseinheiten und 40 Stunden Praktikum umfasst. Sie hören zu, lesen vor, übernehmen kleine Dienste und entlasten Angehörige durch ihre Anwesenheit. Hospizteams sind kostenfrei.

Seelsorger:innen begleiten bei Glaubensfragen und Abschiedsritualen, und zwar unabhängig von Religion und Weltanschauung. Sozialarbeiter:innen helfen bei Pflegeorganisation, Geldfragen und Vorsorge wie der Patientenverfügung. Spitäler müssen nach dem Krankenanstaltenrecht ein würdevolles Sterben sicherstellen und den Kontakt mit Vertrauenspersonen ermöglichen.

Was hilft begleitenden Angehörigen?

Wer Sterbende begleitet, stößt rasch an die Grenzen der eigenen Kraft. Hospiz Österreich rät deshalb, auch für sich selbst zu sorgen, Verantwortung zeitweise abzugeben und rechtzeitig Hilfe wie Hauskrankenpflege anzunehmen. Pflegende Angehörige können außerdem ein kostenfreies Angehörigengespräch nutzen.

Arbeitnehmer:innen können für die Sterbebegleitung naher Angehöriger eine Familienhospizkarenz oder Familienhospizteilzeit verlangen. Das Arbeitsrecht erlaubt, die Arbeitszeit zu verringern, sie anders zu legen oder sich unbezahlt freistellen zu lassen, zunächst für bis zu drei, mit Verlängerung für höchstens sechs Monate. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Pflegekarenzgeld.

Wie unterscheidet sich Sterbebegleitung von Sterbehilfe?

Sterbebegleitung hilft beim Sterben, sie führt den Tod nicht herbei. Die Bioethikkommission empfahl 2011, die unklaren Begriffe aktive, passive und indirekte Sterbehilfe aufzugeben. Sterbebegleitung sei von der Mitwirkung an einer Selbsttötung und von der Tötung auf Verlangen zu unterscheiden.

Die Tötung auf Verlangen ist in Österreich strafbar. Seit 1. Jänner 2022 regelt das Sterbeverfügungsgesetz die Hilfe beim Suizid für volljährige, entscheidungsfähige Menschen mit einer unheilbaren, zum Tod führenden oder einer schweren, dauerhaften Krankheit. Vorausgehen muss unter anderem eine Aufklärung durch zwei Ärzt:innen, von denen eine palliativmedizinisch qualifiziert ist. Strafbar bleibt es, jemanden zur Selbsttötung zu verleiten oder etwa einer minderjährigen Person physisch dabei zu helfen. Niemand ist verpflichtet, an einer solchen Hilfe mitzuwirken.

Bei schwerer Krankheit können ein Sterbewunsch oder Gedanken an Suizid auftreten. In einer akuten Krise hilft die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 142, Kinder und Jugendliche erreichen Rat auf Draht unter 147, im Notfall die Rettung unter 144.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

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Quellen (13)