Forensische Psychiatrie ist der Teil der Psychiatrie, der im Dienst der Rechtspflege steht. Psychiater:innen beurteilen als Sachverständige etwa, ob ein Mensch zur Tatzeit zurechnungsfähig war und wie groß das Risiko weiterer Taten ist. Außerdem behandeln sie psychisch kranke Rechtsbrecher:innen, die in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht sind.
Was ist forensische Psychiatrie?
Forensische Psychiatrie verbindet psychiatrisches Fachwissen mit Fragen des Rechts. Das Wort „forensisch“ geht auf das lateinische forensis zurück, das ursprünglich „zum Forum gehörend“ bedeutet. Gemeint ist heute „gerichtlich“ oder „im Dienste der Rechtspflege stehend“.
In Österreich ist die forensische Psychiatrie kein eigenes Sonderfach. Sie gehört laut Ärzteausbildungsordnung zum Fach Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, ebenso wie die fachspezifische Begutachtung psychischer Krankheiten.
Welche Fragen beantworten forensisch-psychiatrische Gutachten?
Ein ärztliches Gutachten ist eine wissenschaftlich begründete Schlussfolgerung, auf die sich eine rechtliche Entscheidung stützt. Aufträge kommen von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten, aber auch aus dem Zivil-, Familien- und Sozialrecht. Die Entscheidung selbst trifft das Gericht oder die Behörde, das Gutachten unterstützt sie dabei.
Im Strafrecht geht es oft um die Zurechnungsfähigkeit. Wer zur Tatzeit wegen einer schweren psychischen Störung das Unrecht nicht einsehen oder nicht danach handeln konnte, handelt laut Strafgesetzbuch nicht schuldhaft. Eine zweite zentrale Frage ist die Prognose, also wie wahrscheinlich weitere Taten sind. Im Verfahren über eine strafrechtliche Unterbringung muss in der Regel eine Sachverständige oder ein Sachverständiger der Psychiatrie die betroffene Person untersuchen. Bevorzugt wird jemand, der auch für das Fachgebiet psychiatrische Kriminalprognostik eingetragen ist.
Gerichte bestellen als Sachverständige vor allem Personen, die in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen eingetragen sind. Voraussetzung dafür sind laut Gesundheitsportal mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und eine Prüfung.
Was geschieht im Maßnahmenvollzug?
Maßnahmenvollzug bezeichnet die Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher:innen, von denen wegen ihrer Erkrankung eine Gefahr ausgeht. Ziel ist laut Justizministerium, diese Gefährlichkeit durch die Behandlung der Erkrankung zu verringern. Die Unterbringung erfolgt in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
War die Person zur Tatzeit zurechnungsunfähig, wird nur die Unterbringung angeordnet und keine Strafe. War sie zurechnungsfähig, verhängt das Gericht beides zugleich. Entlassen wird aus einem forensisch-therapeutischen Zentrum immer nur bedingt, mit einer Probezeit. Voraussetzung ist, dass die Gefährlichkeit nicht mehr besteht. Wie die psychotherapeutische Behandlung dort abläuft, steht unter „Forensische Psychotherapie“.
Worin unterscheidet sie sich von einer Unterbringung nach dem Unterbringungsgesetz?
Die beiden Formen der Unterbringung haben verschiedene Rechtsgrundlagen. Eine Unterbringung im forensisch-therapeutischen Zentrum ordnet das Strafgericht nach einer Tat an, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Das Unterbringungsgesetz dagegen setzt keine Straftat voraus. Es regelt, wann ein Mensch in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht werden darf: wenn er wegen einer psychischen Krankheit sich selbst oder andere ernstlich und erheblich gefährdet und nicht anders ausreichend behandelt werden kann. Mehr dazu steht unter „Psychiatrie“.
Wichtiger Hinweis
Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.