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Muttermalentfernung

04:43

Auf den Punkt gebracht

Bei einer Muttermalentfernung schneidet eine Ärztin oder ein Arzt ein Muttermal unter örtlicher Betäubung aus der Haut. Das geschieht immer bei Verdacht auf Hautkrebs, manchmal auch, weil ein Muttermal stört. Von Laser, Kälte oder Strom raten Fachleute ab, weil das Gewebe dabei zerstört wird und sich danach nicht mehr unter dem Mikroskop untersuchen lässt.

Was ist ein Muttermal?

Ein Muttermal ist eine gutartige Hautveränderung, bei der sich Pigmentzellen anhäufen. Ärzt:innen sprechen von einem Pigmentnävus oder melanozytären Nävus, in der Mehrzahl Nävi. Manche Muttermale sind schon bei der Geburt vorhanden, andere entstehen im Laufe des Lebens, auch durch viel Sonne in der Kindheit. Sie können flach oder erhaben sein und von hautfarben bis schwarzbraun reichen.

An sich sind Muttermale harmlos. Selten entsteht in einem gewöhnlichen Muttermal schwarzer Hautkrebs, ein sogenanntes Melanom. Bei sehr großen angeborenen Muttermalen ist das Risiko höher.

Wann wird ein Muttermal entfernt?

Ein Muttermal wird immer entfernt, wenn die Ärztin oder der Arzt Veränderungen feststellt, die auf Hautkrebs hindeuten können. Medizinisch nötig ist eine Entfernung nur selten. Manche Menschen lassen ein Muttermal entfernen, weil es an einer Stelle sitzt, wo es leicht aufscheuert oder sich entzündet, oder weil es sie optisch stört.

Woran erkennt man ein verdächtiges Muttermal?

Bei der Selbstkontrolle hilft die ABCDE-Regel. Verdächtig ist ein Muttermal, das ungleichmäßig geformt ist (Asymmetrie), zackig oder ausgefranst begrenzt ist (Begrenzung) oder mehrere Farbtöne zeigt (Colour). Ebenso gilt das für Male, die größer als drei bis fünf Millimeter sind (Durchmesser), erhaben sind oder rasch wachsen (Erhabenheit und Entwicklung). Trifft einer dieser Punkte zu, sollte das Mal ärztlich angesehen werden.

Weitere Warnzeichen sind Jucken, Bluten oder Krusten. Auffällig ist auch ein Mal, das ganz anders aussieht als die übrigen, Fachleute sprechen vom „Zeichen des hässlichen Entleins“. Ein erhöhtes Hautkrebsrisiko haben etwa Menschen mit mehr als 50 Muttermalen oder mit Hautkrebs bei nahen Blutsverwandten. Ihnen werden regelmäßige Kontrollen bei der Hautärztin oder beim Hautarzt empfohlen. Die Selbstkontrolle ersetzt die ärztliche Untersuchung nicht.

Wie läuft die Entfernung ab?

Die Hautärztin oder der Hautarzt betäubt die Stelle mit einer Spritze und schneidet das Muttermal heraus, danach wird die Wunde vernäht. Sehr große Muttermale werden in mehreren Schritten entfernt, bei Kindern kann eine Vollnarkose nötig sein, die eigene Risiken wie Kreislauf- oder Atemprobleme mit sich bringt. Komplikationen sind selten, möglich sind Wundinfektionen, Nachblutungen und Nervenverletzungen. Je nach Größe der Wunde kann eine Narbe bleiben. Um das Risiko dafür zu senken, sollte die Haut an dieser Stelle eine Weile nicht gespannt werden.

Warum soll das Gewebe untersucht werden?

Wurde ein Muttermal wegen eines Krebsverdachts entfernt, wird das Gewebe unter dem Mikroskop untersucht. So lässt sich feststellen, ob es tatsächlich Krebs war und ob alle bösartigen Zellen entfernt wurden. Auch ob ein auffälliges Muttermal Merkmale einer Krebsvorstufe hat, zeigt erst diese Untersuchung.

Verfahren mit Laser, Kälte oder Strom eignen sich deshalb laut dem deutschen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) nicht. Sie zerstören das Gewebe, sodass es nicht mehr untersucht werden kann, und können störende Narben hinterlassen. Von Bleichmitteln und Hausmitteln wie Essigumschlägen wird abgeraten, weil ihre Wirkung kaum erforscht ist. Keinesfalls sollte man ein Muttermal selbst wegkratzen oder abschneiden: Die Entzündungsgefahr ist deutlich höher als in einer Praxis, und ein Melanom könnte übersehen werden.

Wer hilft in Österreich?

Für die Kontrolle und Entfernung von Muttermalen ist die Hautärztin oder der Hautarzt die richtige Anlaufstelle. Ein organisiertes Hautkrebs-Screening gibt es in Österreich nicht, weil sein Nutzen bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. Ob jemand ein erhöhtes Risiko hat, kann bei der Vorsorgeuntersuchung geklärt werden.

Notwendige und zweckmäßige Untersuchungen und Behandlungen, etwa bei Verdacht auf Hautkrebs, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Rein kosmetische Eingriffe muss man in der Regel selbst bezahlen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

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Quellen (8)