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Brustvergrößerung

05:20

Auf den Punkt gebracht

Bei einer Brustvergrößerung werden Implantate in die Brust eingesetzt, um sie größer zu machen oder ihre Form zu verändern. Brustimplantate halten nicht ein Leben lang, deshalb sind später oft ein Implantat-Wechsel oder eine Implantat-Entfernung nötig.

Was ist eine Brustvergrößerung?

Eine Brustvergrößerung ist eine Operation, bei der Implantate die Brust vergrößern, ihre Form verändern oder eine angeborene Fehlbildung ausgleichen. Fachleute sprechen auch von Brustaugmentation oder Mammaaugmentation. Das Wort verbindet das lateinische „mamma“ für die Brust mit dem spätlateinischen „augmentatio“ für Vermehrung.

Ein Brustimplantat ist eine Hülle, die mit Silikongel oder mit steriler Kochsalzlösung gefüllt ist.

Wie läuft der Eingriff ab?

Die Operation erfolgt meist in Vollnarkose, seltener in örtlicher Betäubung. Am häufigsten wird das Implantat über einen Schnitt in der Hautfalte unter der Brust eingesetzt, möglich sind auch Schnitte in der Achsel oder am Rand des Warzenhofs. Die Narben bleiben dauerhaft, im ersten Jahr sind sie oft deutlicher sichtbar.

Welche Risiken gibt es?

Neben allgemeinen Risiken wie Blutungen, Blutgerinnseln und Infektionen gibt es eigene Komplikationen. Zu den häufigsten zählt laut dem deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Kapselfibrose. Um jedes Implantat bildet sich eine Hülle aus Narbengewebe. Verdickt sich diese Kapsel, kann sie das Implantat zusammendrücken und die Brust schmerzhaft verhärten, meist ist dann eine weitere Operation nötig.

Implantate können außerdem reißen. Bei Silikonimplantaten bleibt ein Riss oft unbemerkt, weil er häufig keine Beschwerden macht. Weitere mögliche Folgen sind ein verändertes Gefühl in der Brustwarze, ungleich wirkende Brüste, sichtbare Wellen des Implantats und Schwierigkeiten beim Stillen.

Selten entsteht ein BIA-ALCL (Brustimplantat-assoziiertes anaplastisches großzelliges Lymphom). Das ist eine Krebserkrankung des Immunsystems, kein Brustkrebs. Implantate mit texturierter Oberfläche bergen nach derzeitigen Studien ein höheres Risiko. In der Fachliteratur werden Häufigkeiten bis zu einer Betroffenen unter 3.000 Implantatträgerinnen beschrieben. Warnzeichen sind eine Flüssigkeitsansammlung um das Implantat frühestens ein Jahr nach der Operation oder ein Knoten an der Kapsel. Früh erkannt ist die Prognose sehr gut, meist reicht es, Implantat und Kapsel zu entfernen. Laut BfArM wird allgemein eine jährliche fachärztliche Nachsorge mit Ultraschall empfohlen. Wer Veränderungen an Brust oder Implantat, Schmerzen oder ein Druckgefühl bemerkt, sollte laut BfArM zeitnah ärztlichen Rat einholen.

Manche Frauen führen Beschwerden wie Müdigkeit, Gelenkschmerzen oder Konzentrationsprobleme auf ihre Implantate zurück. Dafür gibt es bisher keine anerkannte Diagnose, andere Ursachen sollten gründlich abgeklärt werden.

Warum folgen oft weitere Operationen?

Brustimplantate sind keine Dauerimplantate, mit den Jahren steigt das Risiko für Defekte wie Risse. Deshalb folgen häufig weitere Eingriffe wie ein Implantat-Wechsel oder eine Implantat-Entfernung. Bei der Entfernung kann die Narbenkapsel im Körper bleiben oder mit herausgenommen werden, was vorher zu besprechen ist. Ohne neues Implantat kann die Brust danach eingesunken oder schlaff wirken.

Wer Implantate nur aus Sorge vor einem BIA-ALCL entfernen lassen möchte, sollte das laut BfArM individuell mit der Ärztin oder dem Arzt abwägen, denn auch die Entfernung birgt Operations- und Narkoserisiken.

Was gilt in Österreich?

Das Gesetz über ästhetische Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG) nennt die Brustvergrößerung ausdrücklich als ästhetische Operation. Durchführen dürfen sie Fachärzt:innen für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie und weitere von der Österreichischen Ärztekammer berechtigte Ärzt:innen, die die Kammer in einer Liste veröffentlicht.

Die Aufklärung muss mündlich und schriftlich erfolgen und auch die Funktionsfähigkeit und Lebensdauer der Implantate umfassen. Zwischen Aufklärung und Einwilligung müssen mindestens zwei Wochen liegen. Unter 16 Jahren ist der Eingriff verboten, zwischen 16 und 18 Jahren sind unter anderem die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und eine psychologische oder psychiatrische Abklärung nötig.

Im Operationspass werden Bezeichnung, Typ und Los- oder Seriennummer des Implantats samt Hersteller eingetragen. Zusätzlich erhalten Patient:innen einen Implantationsausweis. Gibt es eine Sicherheitswarnung des Herstellers oder der Behörde zu einem Implantat, müssen die verantwortliche Einrichtung oder die Ärztin bzw. der Arzt die Betroffenen nachweislich informieren. Die Kosten, auch für spätere Komplikationen, zahlen Patient:innen selbst.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine fachliche Beratung oder ärztliche Diagnose. Bei anhaltenden Beschwerden sollten Sie stets qualifizierte Spezialist:innen konsultieren.

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Quellen (10)